Pflegeheim-Eigenanteil Rechner 2025

Für Menschen ab 50, die Heimkosten früh planen wollen: Was kostet ein Pflegeheimplatz wirklich — und wie viel zahlen Sie selbst? Der Rechner schlüsselt den Eigenanteil nach Bundesland auf und berücksichtigt den steigenden Leistungszuschlag je nach Aufenthaltsdauer.

Illustration zum Pflegeheim-Eigenanteil mit Haus und Kostenzeichen

Kurzantwort: Wie hoch ist der Eigenanteil?

Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2025 bei ca. 2.500–2.800 € pro Monat. Davon entfallen ca. 900–1.200 € auf den pflegebedingten Eigenanteil, 700–900 € auf Unterkunft und Verpflegung, und 300–500 € auf Investitionskosten.

Landesdurchschnittswerte. Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Einrichtung.

In 60 Sekunden zum Richtwert

1. Bundesland wählen

Der regionale Preisunterschied ist oft der größte Hebel beim Heim-Eigenanteil.

2. Pflegegrad setzen

Die Kassenleistung variiert je Pflegegrad und beeinflusst direkt den verbleibenden Anteil.

3. Aufenthaltsdauer angeben

Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer und reduziert den pflegebedingten Eigenanteil.

So setzt sich der Eigenanteil zusammen

Pflegekosten (EEE)

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege. Gleich für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung. Wird durch den Leistungszuschlag reduziert.

Unterkunft & Verpflegung

Zimmer, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten nicht.

Investitionskosten

Anteil für Gebäudeinstandhaltung und -finanzierung. In einigen Bundesländern teilweise vom Land bezuschusst.

Pflegeheim-Eigenanteil berechnen

Was kostet ein Pflegeheimplatz — und was zahlen Sie selbst?

Ihr Eigenanteil

2.327

pro Monat

Pflegekasse zahlt

1.319

Leistungszuschlag

15 %

= 173 € Ersparnis

Gesamtkosten Heim

3.819

Eigenanteil-Aufschlüsselung

Pflegekosten (nach Zuschlag)977
Unterkunft & Verpflegung870
Investitionskosten480
Gesamt Eigenanteil2.327

Durchschnittswerte je Bundesland. Tatsächliche Heimkosten variieren je nach Einrichtung. Keine Rechtsberatung.

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Die Werte sind als monatliche Entlastung auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) zu verstehen. Beispielbasis: 900 € Pflege-EEE vor Zuschlag.

AufenthaltsdauerZuschlag auf Pflege-EEEMonatliche Entlastung (bei 900 € EEE)Verbleibender Pflege-EEE
0–12 Monate15 %135 €765 €
13–24 Monate30 %270 €630 €
25–36 Monate50 %450 €450 €
Ab 37 Monate75 %675 €225 €

Regionale Unterschiede richtig einordnen

Landesdurchschnitte sind ein guter Start, ersetzen aber keinen direkten Vergleich mehrerer Einrichtungen. Achten Sie auf die getrennte Darstellung von Pflegeanteil, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten.

Für den Gesamtblick auf Pflegekosten hilft zusätzlich der Bereich Kosten sowie der Pflegelücke-Rechner.

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Häufige Fragen zum Eigenanteil

Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?

Der Eigenanteil besteht aus drei Teilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Nur der Pflegeanteil wird durch den Leistungszuschlag reduziert.

Was ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim?

Der Leistungszuschlag wurde 2022 eingeführt und 2024 auf die aktuelle Höhe angehoben (§ 43c SGB XI): 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr des Heimaufenthalts.

Warum unterscheiden sich die Kosten je Bundesland?

Die Pflegeheimkosten variieren aufgrund unterschiedlicher Gehaltsstrukturen, Immobilienpreise und Investitionskostenregelungen je Bundesland erheblich. Die Angaben hier sind Landesdurchschnitte.

Ist der Eigenanteil für alle Pflegegrade gleich?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade gleich. Unterkunft und Investitionskosten sind ohnehin pflegegradunabhängig. Die Kassenleistung variiert jedoch je Pflegegrad.

Sind die Berechnungen auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben basieren auf Durchschnittswerten und öffentlich zugänglichen Daten. Tatsächliche Kosten können je nach Einrichtung abweichen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.

Stand: 02.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.