1. Bundesland wählen
Der regionale Preisunterschied ist oft der größte Hebel beim Heim-Eigenanteil.
Für Menschen ab 50, die Heimkosten früh planen wollen: Was kostet ein Pflegeheimplatz wirklich — und wie viel zahlen Sie selbst? Der Rechner schlüsselt den Eigenanteil nach Bundesland auf und berücksichtigt den steigenden Leistungszuschlag je nach Aufenthaltsdauer.
Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2025 bei ca. 2.500–2.800 € pro Monat. Davon entfallen ca. 900–1.200 € auf den pflegebedingten Eigenanteil, 700–900 € auf Unterkunft und Verpflegung, und 300–500 € auf Investitionskosten.
Landesdurchschnittswerte. Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Einrichtung.
Der regionale Preisunterschied ist oft der größte Hebel beim Heim-Eigenanteil.
Die Kassenleistung variiert je Pflegegrad und beeinflusst direkt den verbleibenden Anteil.
Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer und reduziert den pflegebedingten Eigenanteil.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege. Gleich für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung. Wird durch den Leistungszuschlag reduziert.
Zimmer, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten nicht.
Anteil für Gebäudeinstandhaltung und -finanzierung. In einigen Bundesländern teilweise vom Land bezuschusst.
Was kostet ein Pflegeheimplatz — und was zahlen Sie selbst?
Ihr Eigenanteil
2.327 €
pro Monat
Pflegekasse zahlt
1.319 €
Leistungszuschlag
15 %
= 173 € Ersparnis
Gesamtkosten Heim
3.819 €
Durchschnittswerte je Bundesland. Tatsächliche Heimkosten variieren je nach Einrichtung. Keine Rechtsberatung.
Die Werte sind als monatliche Entlastung auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) zu verstehen. Beispielbasis: 900 € Pflege-EEE vor Zuschlag.
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag auf Pflege-EEE | Monatliche Entlastung (bei 900 € EEE) | Verbleibender Pflege-EEE |
|---|---|---|---|
| 0–12 Monate | 15 % | 135 € | 765 € |
| 13–24 Monate | 30 % | 270 € | 630 € |
| 25–36 Monate | 50 % | 450 € | 450 € |
| Ab 37 Monate | 75 % | 675 € | 225 € |
Landesdurchschnitte sind ein guter Start, ersetzen aber keinen direkten Vergleich mehrerer Einrichtungen. Achten Sie auf die getrennte Darstellung von Pflegeanteil, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten.
Für den Gesamtblick auf Pflegekosten hilft zusätzlich der Bereich Kosten sowie der Pflegelücke-Rechner.
Der Eigenanteil besteht aus drei Teilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Nur der Pflegeanteil wird durch den Leistungszuschlag reduziert.
Der Leistungszuschlag wurde 2022 eingeführt und 2024 auf die aktuelle Höhe angehoben (§ 43c SGB XI): 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr des Heimaufenthalts.
Die Pflegeheimkosten variieren aufgrund unterschiedlicher Gehaltsstrukturen, Immobilienpreise und Investitionskostenregelungen je Bundesland erheblich. Die Angaben hier sind Landesdurchschnitte.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade gleich. Unterkunft und Investitionskosten sind ohnehin pflegegradunabhängig. Die Kassenleistung variiert jedoch je Pflegegrad.
Nein. Alle Angaben basieren auf Durchschnittswerten und öffentlich zugänglichen Daten. Tatsächliche Kosten können je nach Einrichtung abweichen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.
Stand: 02.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.