Kurzantwort: Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Wenn Sie z. B. 60 % der Sachleistung für einen ambulanten Pflegedienst nutzen, erhalten Sie 40 % des Pflegegelds zusätzlich. So kombinieren Sie professionelle Pflege mit finanzieller Unterstützung für pflegende Angehörige.
Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI. Die genaue Abrechnung erfolgt durch Ihre Pflegekasse.
So funktioniert die Berechnung
1. Ihr Pflegegrad bestimmt die maximalen Beträge für Pflegegeld und Sachleistung.
2. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Leistungen als Anteil der Sachleistung ab.
3. Der nicht genutzte Prozentanteil wird auf das Pflegegeld angewendet.
4. Die Summe: genutzte Sachleistung + anteiliges Pflegegeld = Ihre Kombinationsleistung.
Praxisbeispiel: Mischung aus Pflegedienst und Familie
Eine Person mit Pflegegrad 3 nutzt 900 € ambulante Sachleistung (von maximal 1.497 €). Damit werden rund 60 % der Sachleistung ausgeschöpft. Entsprechend bleiben rund 40 % des Pflegegeldes (599 €) als anteilige Auszahlung übrig.
900 €
ca. 60 %
ca. 240 €
Abrechnungsfehler vermeiden
- • Sachleistungsanteil monatlich dokumentieren, nicht nur am Jahresende.
- • Veränderungen beim Pflegedienst der Pflegekasse zeitnah melden.
- • Bei längerem Ausfall der Hauptpflegeperson früh Verhinderungspflege mitdenken.
Zur Planung von Vertretungsphasen direkt den Vertretungsbudget bei Pflegeausfall berechnen nutzen.
Kombinationsleistung berechnen
Pflegegeld und Sachleistungen flexibel kombinieren.
Sachleistung
898 €
60 % ausgeschöpft
+ Pflegegeld
240 €
40 % des Pflegegelds
= Gesamt
1.138 €
pro Monat
Vergleich der Optionen
Bei der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) wird der nicht genutzte Anteil der Sachleistung anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Verwandte Rechner
Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Was ist die Kombinationsleistung?
Bei der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) können Pflegebedürftige ambulante Sachleistungen und Pflegegeld miteinander kombinieren. Der nicht genutzte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?
Beispiel: Werden 60 % der Sachleistung ausgeschöpft, erhalten Sie 40 % des Pflegegelds. Die Prozentanteile ergeben sich aus dem Verhältnis der genutzten Sachleistung zum Maximalbetrag.
Lohnt sich die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung kann sinnvoll sein, wenn Sie einen ambulanten Dienst für bestimmte Leistungen nutzen und zusätzlich von Angehörigen gepflegt werden. Der Gesamtwert liegt dann zwischen reinem Pflegegeld und reiner Sachleistung.
Für wen gilt die Kombinationsleistung?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die sowohl ambulante Sachleistungen als auch häusliche Pflege durch Angehörige nutzen. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistung.
Sind die Ergebnisse verbindlich?
Nein. Die Berechnung zeigt den gesetzlichen Anspruch nach SGB XI. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt durch die Pflegekasse. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.