Kurzantwort: Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Wenn Sie z. B. 60 % der Sachleistung für einen ambulanten Pflegedienst nutzen, erhalten Sie 40 % des Pflegegelds zusätzlich. So kombinieren Sie professionelle Pflege mit finanzieller Unterstützung für pflegende Angehörige.
Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI. Die genaue Abrechnung erfolgt durch Ihre Pflegekasse.
So funktioniert die Berechnung
1. Ihr Pflegegrad bestimmt die maximalen Beträge für Pflegegeld und Sachleistung.
2. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Leistungen als Anteil der Sachleistung ab.
3. Der nicht genutzte Prozentanteil wird auf das Pflegegeld angewendet.
4. Die Summe: genutzte Sachleistung + anteiliges Pflegegeld = Ihre Kombinationsleistung.
Praxisbeispiel: Mischung aus Pflegedienst und Familie
Eine Person mit Pflegegrad 3 nutzt 900 € ambulante Sachleistung (von maximal 1.497 €). Damit werden rund 60 % der Sachleistung ausgeschöpft. Entsprechend bleiben rund 40 % des Pflegegeldes (599 €) als anteilige Auszahlung übrig.
900 €
ca. 60 %
ca. 240 €
Abrechnungsfehler vermeiden
- • Sachleistungsanteil monatlich dokumentieren, nicht nur am Jahresende.
- • Veränderungen beim Pflegedienst der Pflegekasse zeitnah melden.
- • Bei längerem Ausfall der Hauptpflegeperson früh Verhinderungspflege mitdenken.
Zur Planung von Vertretungsphasen direkt den Vertretungsbudget bei Pflegeausfall berechnen nutzen.
Kombinationsleistung berechnen
Pflegegeld und Sachleistungen flexibel kombinieren.
Sachleistung
898 €
60 % ausgeschöpft
+ Pflegegeld
240 €
40 % des Pflegegelds
= Gesamt
1.138 €
pro Monat
Vergleich der Optionen
Bei der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) wird der nicht genutzte Anteil der Sachleistung anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Rechenbeispiele je Pflegegrad
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Kombinationsleistung bei unterschiedlichen Pflegegraden und Sachleistungsanteilen auswirkt. Alle Beträge sind Orientierungswerte nach SGB XI.
| Pflegegrad | Sachleistung max. | Pflegegeld max. | 50 % Sachleist. genutzt | Rest-Pflegegeld (50 %) |
|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 347 € | 398 € | 174 € |
| PG 3 | 1.497 € | 599 € | 749 € | 300 € |
| PG 4 | 1.859 € | 800 € | 930 € | 400 € |
| PG 5 | 2.299 € | 990 € | 1.150 € | 495 € |
Werte gerundet, Stand 2025/2026. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
Wann lohnt sich welches Modell?
Kombination empfehlenswert
- • Angehörige leisten den Großteil der Pflege, ein Dienst unterstützt bei Körperpflege oder Medikamentengabe.
- • Die benötigte Sachleistung liegt deutlich unter dem Maximum — so bleibt ein spürbarer Pflegegeld-Anteil.
- • Die Versorgung wechselt je nach Woche (z. B. Dienst an Werktagen, Familie am Wochenende).
Reine Sachleistung sinnvoller
- • Der ambulante Pflegedienst deckt den gesamten Bedarf ab.
- • Die monatlichen Dienstkosten liegen nahe am Sachleistungs-Maximum.
- • Angehörige sind nicht regelmäßig vor Ort und können die Pflege nicht verlässlich übernehmen.
Modell wechseln: Was Sie wissen sollten
Ein Wechsel zwischen reinem Pflegegeld, reiner Sachleistung und Kombinationsleistung ist jederzeit möglich — es gibt keine Bindungsfrist. Melden Sie die Änderung einfach bei Ihrer Pflegekasse.
Beachten Sie: Im Monat des Wechsels erfolgt eine anteilige Berechnung. Die Pflegekasse rechnet den Sachleistungsanteil des ambulanten Dienstes ab und zahlt das verbleibende Pflegegeld anteilig aus. Bei größeren Änderungen (z. B. Wegfall des Pflegedienstes) erfolgt die Umstellung im Folgemonat.
Tipp: Wenn sich der Pflegebedarf ändert — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Höherstufung —, lohnt es sich, die Kombination neu zu berechnen. Der Rechner oben hilft bei der schnellen Orientierung.
Häufige Stolperfallen bei der Abrechnung
1. Rechnungsbeträge über dem Sachleistungs-Maximum: Wenn der Pflegedienst mehr abrechnet, als die Sachleistung abdeckt, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Das Pflegegeld entfällt in diesem Fall vollständig.
2. Nachträgliche Änderungen: Wenn der Pflegedienst seinen Leistungsumfang im laufenden Monat ändert, kann sich der Sachleistungsanteil verschieben. Dokumentieren Sie Änderungen und stimmen Sie sich frühzeitig mit der Pflegekasse ab.
3. Beratungseinsätze vergessen: Wer Pflegegeld bezieht (auch anteilig), muss regelmäßig Beratungseinsätze nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Verwandte Rechner
Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Was ist die Kombinationsleistung?
Bei der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) können Pflegebedürftige ambulante Sachleistungen und Pflegegeld miteinander kombinieren. Der nicht genutzte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?
Beispiel: Werden 60 % der Sachleistung ausgeschöpft, erhalten Sie 40 % des Pflegegelds. Die Prozentanteile ergeben sich aus dem Verhältnis der genutzten Sachleistung zum Maximalbetrag.
Lohnt sich die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung kann sinnvoll sein, wenn Sie einen ambulanten Dienst für bestimmte Leistungen nutzen und zusätzlich von Angehörigen gepflegt werden. Der Gesamtwert liegt dann zwischen reinem Pflegegeld und reiner Sachleistung.
Für wen gilt die Kombinationsleistung?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die sowohl ambulante Sachleistungen als auch häusliche Pflege durch Angehörige nutzen. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistung.
Sind die Ergebnisse verbindlich?
Nein. Die Berechnung zeigt den gesetzlichen Anspruch nach SGB XI. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt durch die Pflegekasse. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.