Pflegekosten Rechner 2026 – Eigenanteil, Pflegegeld & Pflegelücke berechnen

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten — den Rest tragen Betroffene selbst. Unsere kostenlosen Rechner zeigen transparent, womit Sie rechnen müssen: Eigenanteil im Pflegeheim, Pflegegeld je Pflegegrad und Ihre persönliche Pflegelücke.

Illustration zur Pflegekostenberechnung in Deutschland

∅ 3.245 €

Eigenanteil Pflegeheim / Monat (Bundesdurchschnitt, 1. Jahr, Stand Jan. 2026)

5 Pflegegrade

mit unterschiedlichen Leistungen

100.000 €

Elternunterhalt-Grenze (brutto/Jahr)

Warum Sie Ihre Pflegekosten kennen sollten

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkasko-Versicherung konzipiert. Sie übernimmt feste Beträge je Pflegegrad — unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Die Differenz, den sogenannten Eigenanteil, tragen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst.

Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei rund 3.245 € monatlich (vdek-Auswertung, Januar 2026, 1. Aufenthaltsjahr). Er setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — und unterscheidet sich stark je nach Bundesland.

Auch bei häuslicher Pflege reichen Pflegegeld und Sachleistungen oft nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Wer frühzeitig weiß, welche Lücke besteht, kann gezielter vorsorgen.

Häusliche Pflege (Pflegegrad 3)

Pflegegeld: 599 €/Monat — deckt oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Betreuungskosten.

Stationäre Pflege (Pflegegrad 3)

Kassenleistung: 1.319 €/Monat — die Heimkosten liegen in den meisten Bundesländern deutlich darüber.

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Ab dem 2. Jahr übernimmt die Pflegekasse 30 % des pflegebedingten Eigenanteils, ab dem 3. Jahr 50 %, ab dem 4. Jahr 75 % (§ 43c SGB XI, Stand 2025).

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Erkunden Sie alle Informations- und Rechner-Bereiche — von Pflegegraden über Leistungen bis hin zu Vorsorge und Kosten.

Pflegekosten berechnen – nach Ihrer Situation

Wählen Sie die Situation, die am besten zu Ihnen passt — der passende Rechner zeigt sofort die relevanten Zahlen.

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Jeder Rechner liefert individuelle Orientierungswerte auf Basis der aktuellen Leistungssätze nach SGB XI (Stand 2025/2026). Wählen Sie den Rechner, der zu Ihrer Situation passt.

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Häufige Fragen zu Pflegekosten

Wie kann ich Pflegekosten kalkulieren?

Mit unseren kostenlosen Rechnern berechnen Sie Pflegekosten in wenigen Schritten: Wählen Sie Pflegegrad, Pflegeform (häuslich oder stationär) und Bundesland. Der Rechner zeigt sofort Eigenanteil, Pflegegeld und Ihre individuelle Pflegelücke – ohne Anmeldung.

Wer zahlt die Pflegekosten?

Die Pflegeversicherung übernimmt feste Leistungsbeträge je Pflegegrad. Den Eigenanteil — also die Differenz zwischen Leistung und tatsächlichen Kosten — tragen Pflegebedürftige selbst. Reicht das Einkommen oder Vermögen nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Kinder (Elternunterhalt) oder das Sozialamt einspringen.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Eigenanteil setzt sich aus vier Teilen zusammen: pflegebedingter Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er variiert stark nach Bundesland — von ca. 2.720 € in Sachsen-Anhalt bis ca. 3.601 € im Saarland (Bundesdurchschnitt ca. 3.245 €, Stand Januar 2026, 1. Aufenthaltsjahr, Quelle: vdek).

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Ehrenamtliche erfolgt. Sachleistungen werden direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt. Beides lässt sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).

Muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Unterhalb dieser Grenze springt bei Bedarf das Sozialamt ein — ohne Rückgriff auf die Kinder.

Was ist eine Pflegelücke?

Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Pflegeheim beträgt die Lücke im Bundesdurchschnitt über 3.000 € monatlich – dieser Betrag muss aus eigener Tasche oder durch eine Pflegezusatzversicherung gedeckt werden.

Für wen ist diese Seite?

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Datenquellen & Transparenz

Alle Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten:

  • SGB XI — Sozialgesetzbuch Elftes Buch (Pflegeversicherung)
  • BMG — Leistungsbeträge 2025/2026 des Bundesgesundheitsministeriums
  • vdek — Eigenanteil-Statistiken je Bundesland

Diese Seite bietet keine individuelle Pflege-, Finanz- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine unabhängige Pflegeberatung.

Stand: 14.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.