Was Pflege in Deutschland wirklich kostet

Über 5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten — den Rest tragen Betroffene und Angehörige selbst. Unsere kostenlosen Rechner zeigen Ihnen transparent, womit Sie rechnen müssen.

∅ 3.245 €

Eigenanteil Pflegeheim / Monat (Bundesdurchschnitt, 1. Jahr, Stand Jan. 2026)

5 Pflegegrade

mit unterschiedlichen Leistungen

100.000 €

Elternunterhalt-Grenze (brutto/Jahr)

Warum Sie Ihre Pflegekosten kennen sollten

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkasko-Versicherung konzipiert. Sie übernimmt feste Beträge je Pflegegrad — unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Die Differenz, den sogenannten Eigenanteil, tragen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst.

Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei rund 3.245 € monatlich (vdek-Auswertung, Januar 2026, 1. Aufenthaltsjahr). Er setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — und unterscheidet sich stark je nach Bundesland.

Auch bei häuslicher Pflege reichen Pflegegeld und Sachleistungen oft nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Wer frühzeitig weiß, welche Lücke besteht, kann gezielter vorsorgen.

Häusliche Pflege (Pflegegrad 3)

Pflegegeld: 599 €/Monat — deckt oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Betreuungskosten.

Stationäre Pflege (Pflegegrad 3)

Kassenleistung: 1.319 €/Monat — die Heimkosten liegen in den meisten Bundesländern deutlich darüber.

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Ab dem 2. Jahr übernimmt die Pflegekasse 30 % des pflegebedingten Eigenanteils, ab dem 3. Jahr 50 %, ab dem 4. Jahr 75 % (§ 43c SGB XI, Stand 2024).

Alle Rechner im Überblick

Jeder Rechner liefert individuelle Orientierungswerte auf Basis der aktuellen Leistungssätze nach SGB XI (Stand 2025). Wählen Sie den Rechner, der zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zur Pflege in Deutschland

Wer zahlt die Pflegekosten?

Die Pflegeversicherung übernimmt feste Leistungsbeträge je Pflegegrad. Den Eigenanteil — also die Differenz zwischen Leistung und tatsächlichen Kosten — tragen Pflegebedürftige selbst. Reicht das Einkommen oder Vermögen nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Kinder (Elternunterhalt) oder das Sozialamt einspringen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Ehrenamtliche erfolgt. Sachleistungen werden direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt. Beides lässt sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Eigenanteil setzt sich aus vier Teilen zusammen: pflegebedingter Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er variiert stark nach Bundesland — von ca. 3.168 € in Niedersachsen bis ca. 3.969 € in Bremen (Bundesdurchschnitt ca. 3.245 €, Stand Januar 2026, 1. Aufenthaltsjahr, Quelle: vdek).

Muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Unterhalb dieser Grenze springt bei Bedarf das Sozialamt ein — ohne Rückgriff auf die Kinder.

Für wen ist diese Seite?

🫶

Pflegebedürftige & Angehörige

Sie oder ein Angehöriger sind pflegebedürftig? Hier finden Sie transparente Übersichten zu Leistungen, Kosten und Eigenanteilen — ohne versteckte Verkaufsabsicht.

🔍

Vorausplaner

Sie möchten wissen, was im Pflegefall auf Sie zukommt? Die Rechner geben eine erste Orientierung zu möglichen Kosten und Leistungsansprüchen.

Datenquellen & Transparenz

Alle Berechnungen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten:

  • SGB XI — Sozialgesetzbuch Elftes Buch (Pflegeversicherung)
  • BMG — Leistungsbeträge 2025 des Bundesgesundheitsministeriums
  • vdek — Eigenanteil-Statistiken je Bundesland

Diese Seite bietet keine individuelle Pflege-, Finanz- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine unabhängige Pflegeberatung.

Stand: 02.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.