Pflegegrad-Einschätzung

Erhalten Sie eine erste, unverbindliche Orientierung, welcher Pflegegrad voraussichtlich in Frage kommen könnte — basierend auf den 6 Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA, § 15 SGB XI). Die offizielle Feststellung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst.

Wie funktioniert die Pflegegrad-Einschätzung?

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) prüft seit 2017 die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen (Modulen). Aus der Bewertung ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die einem von 5 Pflegegraden zugeordnet wird.

Diese Einschätzung bildet die 6 Module mit vereinfachten Fragen ab. Jede Frage hat vier Antwortstufen — von „selbstständig" bis „unselbstständig". Die Module werden entsprechend der offiziellen Gewichtung verrechnet.

Wichtig: Es handelt sich um eine unverbindliche Orientierung. Die Fragen sind gegenüber dem offiziellen Begutachtungsverfahren vereinfacht. Das tatsächliche Ergebnis einer MDK-Begutachtung kann abweichen. Rechtsgrundlage: § 15 SGB XI.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

PflegegradBeeinträchtigungPunktespanne
1Geringe Beeinträchtigung12,5 – 26,9
2Erhebliche Beeinträchtigung27 – 47,4
3Schwere Beeinträchtigung47,5 – 69,9
4Schwerste Beeinträchtigung70 – 89,9
5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen90 – 100

Punktespannen nach § 15 Abs. 3 SGB XI. Die Gewichtung der Module: Mobilität 10 %, Kognition/Verhalten 15 %, Selbstversorgung 40 %, Krankheitsumgang 20 %, Alltagsleben 15 %.

Vor der Einschätzung: Darauf sollten Sie achten

Pflegegrad-Einschätzung

Unverbindliche Orientierung — keine offizielle Begutachtung

Modul 1 von 60 von 25 Fragen beantwortet

Mobilität

10 % Gewichtung

Wie selbstständig bewegt sich die Person im Alltag?

Positionswechsel im Bett

Kann die Person sich im Bett selbst umdrehen oder aufsetzen?

Stabile Sitzposition halten

Kann die Person ohne fremde Hilfe sicher und aufrecht sitzen?

Aufstehen / Umsetzen

Wechsel vom Bett auf Stuhl, Rollstuhl oder Toilette

Fortbewegen in der Wohnung

Selbstständiges Gehen innerhalb des Wohnbereichs

Treppensteigen

Treppen allein hinauf- und hinuntergehen

Vereinfachte Fragen auf Basis des Neuen Begutachtungsassessments (NBA, § 15 SGB XI). Nur der Medizinische Dienst (MD) stellt den Pflegegrad rechtsverbindlich fest.

Die 6 Module des NBA im Detail

Modul 1: Mobilität (10 %)

Bewertet die körperliche Beweglichkeit: Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Aufstehen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung und Treppensteigen. Hilfsmittel wie Rollator werden berücksichtigt.

Modul 2: Kognition & Kommunikation (15 %*)

Prüft geistige Fähigkeiten: Erkennen von Personen, örtliche und zeitliche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten, Treffen von Entscheidungen und Kommunikation. Besonders relevant bei Demenz.

Modul 3: Verhaltensweisen (15 %*)

Erfasst psychische Problemlagen: motorische Unruhe, nächtliche Unruhezustände, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, selbstschädigendes Verhalten, Ängstlichkeit oder Aggressivität. *Von M2 und M3 zählt jeweils nur der höhere Wert.

Modul 4: Selbstversorgung (40 %)

Das gewichtigste Modul: Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettenbenutzung. Bewertet wird, wie selbstständig die Person diese Tätigkeiten ausführen kann. Je weniger Selbstständigkeit, desto höher die Punktzahl.

Modul 5: Krankheitsumgang (20 %)

Prüft den Umgang mit krankheitsbedingtem Bedarf: Medikamente einnehmen, Arztbesuche wahrnehmen, Blutzucker messen, Verbandswechsel durchführen, Therapien einhalten. Auch die Häufigkeit wird bewertet.

Modul 6: Alltagsleben (15 %)

Bewertet die Gestaltung des Tagesablaufs: Tagesstruktur, Ruhe-/Schlafrhythmus, Beschäftigung, Kontaktpflege und Teilhabe an der Gemeinschaft. Einschränkungen hier deuten auf erhöhten Betreuungsbedarf hin.

*Module 2 und 3 werden getrennt bewertet, aber nur der jeweils höhere Modulwert fließt in die Gesamtberechnung ein. Gewichtungsangaben nach § 15 Abs. 2 SGB XI.

Vorbereitung auf die offizielle MD-Begutachtung

Die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet nach Antragstellung bei der Pflegekasse statt — in der Regel innerhalb von 25 Werktagen. Eine gute Vorbereitung kann das Ergebnis positiv beeinflussen:

  1. Pflegetagebuch führen (1–2 Wochen): Dokumentieren Sie den täglichen Hilfebedarf mit Uhrzeiten und Dauer. Halten Sie fest, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist und wer sie leistet.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Aktuelle Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausentlassberichte, bisherige Gutachten, Hilfsmittelverzeichnis.
  3. Begleitperson organisieren: Eine Vertrauensperson sollte beim Termin anwesend sein — sie kann ergänzen, wenn die betroffene Person den eigenen Hilfebedarf herunterspielt (häufig bei Demenz).
  4. Alltag realistisch zeigen: Zeigen Sie den typischen Hilfebedarf, nicht den besten Tag. Vermeiden Sie es, die Wohnung vorab aufwändig aufzuräumen — der Gutachter soll den Alltag sehen.
  5. Widerspruch einplanen: Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei ggf. von einer Pflegeberatungsstelle unterstützen.

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Widerspruch einlegen

Rund ein Drittel aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide ist erfolgreich. Es lohnt sich also, bei Zweifeln aktiv zu werden:

  • Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen.
  • Begründung: Legen Sie dar, warum der festgestellte Pflegegrad aus Ihrer Sicht nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Beziehen Sie sich auf die einzelnen Module.
  • Hilfe holen: Pflegeberatungsstellen (§ 7a SGB XI), Sozialverbände (VdK, SoVD) oder Fachanwälte für Sozialrecht können beim Widerspruch unterstützen.
  • Zweitbegutachtung: Die Pflegekasse kann eine erneute Begutachtung anordnen. Bereiten Sie sich darauf genauso sorgfältig vor wie auf den ersten Termin.

Nach der Einschätzung: Nächste Schritte

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloser Antrag per Brief, Telefon oder Online-Portal genügt. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.

2. Begutachtungstermin vorbereiten: Führen Sie ein Pflegetagebuch, halten Sie ärztliche Berichte und Medikamentenpläne bereit. Eine Begleitperson beim Termin ist empfehlenswert.

3. Leistungsansprüche prüfen: Nach Bewilligung eines Pflegegrads stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Nutzen Sie unsere Rechner für eine erste Orientierung.

Verwandte Rechner

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Einschätzung

Ist das Ergebnis dieser Einschätzung verbindlich?

Nein. Die Einschätzung bietet eine unverbindliche Orientierung auf Basis vereinfachter Fragen. Nur der Medizinische Dienst (MD) kann den Pflegegrad im Rahmen einer persönlichen Begutachtung rechtsverbindlich feststellen.

Wie wird der Pflegegrad offiziell festgestellt?

Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (formlos möglich). Daraufhin wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen beauftragten Gutachter vereinbart. Bei dem Termin werden die 6 Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) im Detail geprüft.

Was ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA)?

Das NBA ist das seit 2017 geltende Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB XI). Es prüft die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen: Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsumgang und Alltagsgestaltung. Aus den bewerteten Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt.

Warum weicht das Ergebnis möglicherweise von der offiziellen Begutachtung ab?

Diese Einschätzung verwendet vereinfachte Fragen mit jeweils vier Antwortstufen. Die offizielle Begutachtung prüft deutlich mehr Einzelkriterien und berücksichtigt weitere Faktoren wie Besonderheiten bei Demenz, besondere Bedarfskonstellationen und spezifische Bewertungsregeln der Begutachtungsrichtlinien.

Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?

Es gibt 5 Pflegegrade: Grad 1 (geringe Beeinträchtigung, ab 12,5 Punkten), Grad 2 (erhebliche Beeinträchtigung, ab 27 Punkten), Grad 3 (schwere Beeinträchtigung, ab 47,5 Punkten), Grad 4 (schwerste Beeinträchtigung, ab 70 Punkten) und Grad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen, ab 90 Punkten).

Wie kann ich mich auf die offizielle Begutachtung vorbereiten?

Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens 1–2 Wochen, um den täglichen Hilfebedarf zu dokumentieren. Halten Sie relevante ärztliche Berichte, Medikamentenpläne und bisherige Gutachten bereit. Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Begutachtungstermin anwesend zu sein.

Stand: 03.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.