Überwiegend Familie
Häufig ist Pflegegeld die tragende Leistung, ergänzt um Entlastungsbetrag.
Für Menschen ab 50 und pflegende Angehörige: Welche Leistungen stehen Ihnen je Pflegegrad zu? Pflegegeld, Sachleistung, stationäre Pflege, Entlastungsbetrag — alle Beträge auf einen Blick, inklusive Vergleich aller Pflegegrade.
Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie z. B. 599 € Pflegegeld (häusliche Pflege), 1.497 € Sachleistung (ambulanter Dienst) oder 1.319 € Leistung für stationäre Pflege — plus Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel (42 €/Monat).
Beträge gemäß SGB XI, Stand: Pflegegeld ab 01.01.2025; Tagespflegesätze ab 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.
Pflege durch Angehörige: meist Pflegegeld als Basisleistung.
Regelmäßiger Pflegedienst: eher Sachleistung oder Kombination mit Pflegegeld.
Dauerhafte Heimpflege: stationäre Leistung plus separater Eigenanteil.
Tipp: Nutzen Sie den Rechner für zwei Szenarien (heute vs. in 12 Monaten), um Planungsrisiken früh zu sehen.
Neben dem Pflegegeld besteht bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI:
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen u. v. m.). Pflegehase stellt den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse und übernimmt die komplette Abwicklung.
0 €, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 40 €/Monat (§ 40 SGB XI) direkt an Pflegehase.
Pflegegrad-Bescheid (Foto oder Scan reicht) und Ihre Versichertendaten. Die Pflegekasse-Kommunikation übernimmt Pflegehase.
Ca. 5 Minuten für den Antrag. Erste Lieferung typischerweise innerhalb von 7–14 Tagen nach Genehmigung.
Partnerlink zu Pflegehase (über Adcell). Wir erhalten eine Provision bei genehmigtem Antrag. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und gesetzliche Krankenversicherung.
bis zu 40 € /Monat
Pflegekasse zahlt – für Sie ohne Zuzahlung
Kostenlos · Pflegehase stellt den Antrag
Alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse auf einen Blick.
| Leistung | Betrag / Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegeld (häuslich) | 599 € | 7.188 € |
| Sachleistung (ambulant) | 1.497 € | 17.964 € |
| Stationäre Pflege | 1.319 € | 15.828 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 504 € |
| Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Sachleistung | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Stationär | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Gesetzlich festgelegte Monatspauschale je Pflegegrad — wird direkt an die pflegende Person ausgezahlt.
Sachleistung (§ 36 SGB XI): Höchstbetrag für zugelassene ambulante Pflegedienste.
Stationäre Leistung (§ 43 SGB XI): Zuschuss der Pflegekasse bei vollstationärer Heimunterbringung.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Pauschale von 125 €/Monat für alle Pflegegrade 1–5; zweckgebunden für Entlastungsangebote.
Jahresbetrag: Monatswert × 12. Werte gemäß SGB XI, gültig ab 1. Januar 2025.
Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025/2026. Steigerung der Leistungsbeträge zum 01.01.2025 gesetzlich verankert. Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Für Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer. Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Für professionelle ambulante Pflegedienste. Wird direkt zwischen Dienst und Pflegekasse abgerechnet.
Für vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die Kasse zahlt einen festen Betrag — den Rest tragen Sie selbst.
Häufig ist Pflegegeld die tragende Leistung, ergänzt um Entlastungsbetrag.
Mit dem Kombinationsleistung-Rechner sehen Sie den verbleibenden Pflegegeldanteil.
Bei Ausfall der Pflegeperson hilft die Planung mit dem Verhinderungspflege-Rechner.
Die Tabelle zeigt die monatlichen Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad und Pflegeform. Die Werte gelten seit dem 01.01.2025 und sind im SGB XI verankert.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Stationär | Entlastung |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | 131 € | 131 € |
| PG 2 | 347 € | 796 € | 805 € | 131 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € | 131 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € | 131 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € | 131 € |
Monatliche Beträge, Stand 2025/2026 (SGB XI). Keine rechtsverbindliche Auskunft.
Das Pflegegeld wurde seit der Einführung der Pflegegrade (2017) mehrfach angepasst. Die letzte Erhöhung trat zum 01.01.2025 in Kraft und brachte eine Steigerung von ca. 4,5 % gegenüber den Werten von 2024.
| Zeitraum | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| 2017–2023 | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
| 2024 | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
| Ab 2025 | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens 2028 zu erwarten. Die genaue Höhe wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist von der Preisentwicklung abhängig.
Pflegegeld selbst ist steuerfrei und wird nicht auf die Rente der pflegebedürftigen Person angerechnet. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzliche Vorteile:
Die Rentenversicherungsbeiträge werden automatisch abgeführt, wenn Sie nicht erwerbsmäßig pflegen und weniger als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Alle Pflegegrade im Überblick: Beträge und Ansprüche
Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Gemeinsames Jahresbudget optimal verteilen
Gesamtfinanzierungslücke ermitteln
Detaillierte Aufschlüsselung mit Leistungszuschlag
Unverbindliche Orientierung anhand des NBA
Nächste Anpassung erst 2028 – alle geplanten Änderungen im Überblick
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 € pro Monat. Dieser Betrag wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden — als Anerkennung für die häusliche Pflege. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige, die mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen.
Das Pflegegeld beträgt 2026: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. (Beträge seit 01.01.2025, Stand SGB XI.)
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt. Sachleistungen werden für professionelle ambulante Pflegedienste erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Ja, über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Der nicht genutzte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Nein. Pflegegeld nach SGB XI ist steuerfrei. Auch pflegende Angehörige, die Pflegegeld weitergegeben bekommen, müssen es in der Regel nicht versteuern, solange kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Leistungssätze (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.
Quellen
Tipp
Pflegekosten steuerlich geltend machen
Kosten für ambulante Pflegedienste und Haushaltshilfen können nach § 35a EStG bis zu 4.000 € jährlich als Steuerermäßigung geltend gemacht werden.
Zur Steuer-Orientierungshilfe →Stand: 27.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.