Pflegegeld Rechner 2025

Für Menschen ab 50 und pflegende Angehörige: Welche Leistungen stehen Ihnen je Pflegegrad zu? Pflegegeld, Sachleistung, stationäre Pflege, Entlastungsbetrag — alle Beträge auf einen Blick, inklusive Vergleich aller Pflegegrade.

Illustration zu Pflegegeld und monatlichen Leistungen

Kurzantwort: Was steht mir zu?

Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie z. B. 599 € Pflegegeld (häusliche Pflege), 1.497 € Sachleistung (ambulanter Dienst) oder 1.319 € Leistung für stationäre Pflege — plus Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel (42 €/Monat).

Beträge gemäß SGB XI, Stand 01.01.2025. Keine Rechtsberatung.

Entscheidungspfad: Welche Leistung passt?

Pflege durch Angehörige: meist Pflegegeld als Basisleistung.

Regelmäßiger Pflegedienst: eher Sachleistung oder Kombination mit Pflegegeld.

Dauerhafte Heimpflege: stationäre Leistung plus separater Eigenanteil.

Tipp: Nutzen Sie den Rechner für zwei Szenarien (heute vs. in 12 Monaten), um Planungsrisiken früh zu sehen.

Pflegegeld & Leistungen im Überblick

Alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse auf einen Blick.

LeistungBetrag / Monatpro Jahr
Pflegegeld (häuslich)5997.188
Sachleistung (ambulant)1.49717.964
Stationäre Pflege1.31915.828
Entlastungsbetrag1311.572
Pflegehilfsmittel42504

Alle Pflegegrade im Vergleich

PflegegradPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld0347599800990
Sachleistung07961.4971.8592.299
Stationär1258051.3191.8552.096

Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025. Steigerung der Leistungsbeträge zum 01.01.2025 gesetzlich verankert.

Welche Leistung ist die richtige?

Pflegegeld

Für Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer. Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Sachleistung

Für professionelle ambulante Pflegedienste. Wird direkt zwischen Dienst und Pflegekasse abgerechnet.

Stationäre Pflege

Für vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die Kasse zahlt einen festen Betrag — den Rest tragen Sie selbst.

Alltagsszenarien: Welche Lösung passt?

Überwiegend Familie

Häufig ist Pflegegeld die tragende Leistung, ergänzt um Entlastungsbetrag.

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Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

Das Pflegegeld beträgt 2025: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt. Sachleistungen werden für professionelle ambulante Pflegedienste erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kann man Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Der nicht genutzte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Muss Pflegegeld versteuert werden?

Nein. Pflegegeld nach SGB XI ist steuerfrei. Auch pflegende Angehörige, die Pflegegeld weitergegeben bekommen, müssen es in der Regel nicht versteuern, solange kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

Sind die Ergebnisse verbindlich?

Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Leistungssätze (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.

Stand: 02.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.