Überwiegend Familie
Häufig ist Pflegegeld die tragende Leistung, ergänzt um Entlastungsbetrag.
Für Menschen ab 50 und pflegende Angehörige: Welche Leistungen stehen Ihnen je Pflegegrad zu? Pflegegeld, Sachleistung, stationäre Pflege, Entlastungsbetrag — alle Beträge auf einen Blick, inklusive Vergleich aller Pflegegrade.
Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie z. B. 599 € Pflegegeld (häusliche Pflege), 1.497 € Sachleistung (ambulanter Dienst) oder 1.319 € Leistung für stationäre Pflege — plus Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel (42 €/Monat).
Beträge gemäß SGB XI, Stand 01.01.2025. Keine Rechtsberatung.
Pflege durch Angehörige: meist Pflegegeld als Basisleistung.
Regelmäßiger Pflegedienst: eher Sachleistung oder Kombination mit Pflegegeld.
Dauerhafte Heimpflege: stationäre Leistung plus separater Eigenanteil.
Tipp: Nutzen Sie den Rechner für zwei Szenarien (heute vs. in 12 Monaten), um Planungsrisiken früh zu sehen.
Alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse auf einen Blick.
| Leistung | Betrag / Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegeld (häuslich) | 599 € | 7.188 € |
| Sachleistung (ambulant) | 1.497 € | 17.964 € |
| Stationäre Pflege | 1.319 € | 15.828 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 504 € |
| Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Sachleistung | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Stationär | 125 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025. Steigerung der Leistungsbeträge zum 01.01.2025 gesetzlich verankert.
Für Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer. Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Für professionelle ambulante Pflegedienste. Wird direkt zwischen Dienst und Pflegekasse abgerechnet.
Für vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die Kasse zahlt einen festen Betrag — den Rest tragen Sie selbst.
Häufig ist Pflegegeld die tragende Leistung, ergänzt um Entlastungsbetrag.
Mit dem Kombinationsleistung-Rechner sehen Sie den verbleibenden Pflegegeldanteil.
Bei Ausfall der Pflegeperson hilft die Planung mit dem Verhinderungspflege-Rechner.
Das Pflegegeld beträgt 2025: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt. Sachleistungen werden für professionelle ambulante Pflegedienste erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Ja, über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Der nicht genutzte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Nein. Pflegegeld nach SGB XI ist steuerfrei. Auch pflegende Angehörige, die Pflegegeld weitergegeben bekommen, müssen es in der Regel nicht versteuern, solange kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Leistungssätze (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.
Stand: 02.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.