Pflegegeld Rechner 2026

Für Menschen ab 50 und pflegende Angehörige: Welche Leistungen stehen Ihnen je Pflegegrad zu? Pflegegeld, Sachleistung, stationäre Pflege, Entlastungsbetrag — alle Beträge auf einen Blick, inklusive Vergleich aller Pflegegrade.

Illustration zu Pflegegeld und monatlichen Leistungen

Kurzantwort: Was steht mir zu?

Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie z. B. 599 € Pflegegeld (häusliche Pflege), 1.497 € Sachleistung (ambulanter Dienst) oder 1.319 € Leistung für stationäre Pflege — plus Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel (42 €/Monat).

Beträge gemäß SGB XI, Stand: Pflegegeld ab 01.01.2025; Tagespflegesätze ab 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.

Entscheidungspfad: Welche Leistung passt?

Pflege durch Angehörige: meist Pflegegeld als Basisleistung.

Regelmäßiger Pflegedienst: eher Sachleistung oder Kombination mit Pflegegeld.

Dauerhafte Heimpflege: stationäre Leistung plus separater Eigenanteil.

Tipp: Nutzen Sie den Rechner für zwei Szenarien (heute vs. in 12 Monaten), um Planungsrisiken früh zu sehen.

Pflegegeld & Leistungen im Überblick

Alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse auf einen Blick.

LeistungBetrag / Monatpro Jahr
Pflegegeld (häuslich)5997.188
Sachleistung (ambulant)1.49717.964
Stationäre Pflege1.31915.828
Entlastungsbetrag1311.572
Pflegehilfsmittel42504

Alle Pflegegrade im Vergleich

PflegegradPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld0347599800990
Sachleistung07961.4971.8592.299
Stationär1318051.3191.8552.096

Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025/2026. Steigerung der Leistungsbeträge zum 01.01.2025 gesetzlich verankert. Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Welche Leistung ist die richtige?

Pflegegeld

Für Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer. Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Sachleistung

Für professionelle ambulante Pflegedienste. Wird direkt zwischen Dienst und Pflegekasse abgerechnet.

Stationäre Pflege

Für vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die Kasse zahlt einen festen Betrag — den Rest tragen Sie selbst.

Alltagsszenarien: Welche Lösung passt?

Überwiegend Familie

Häufig ist Pflegegeld die tragende Leistung, ergänzt um Entlastungsbetrag.

Alle Pflegegeld-Beträge im Überblick

Die Tabelle zeigt die monatlichen Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad und Pflegeform. Die Werte gelten seit dem 01.01.2025 und sind im SGB XI verankert.

PflegegradPflegegeldSachleistungStationärEntlastung
PG 1131 €131 €
PG 2347 €796 €805 €131 €
PG 3599 €1.497 €1.319 €131 €
PG 4800 €1.859 €1.855 €131 €
PG 5990 €2.299 €2.096 €131 €

Monatliche Beträge, Stand 2025/2026 (SGB XI). Keine rechtsverbindliche Auskunft.

Pflegegeld beantragen: So geht es

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Formlos per Telefon, Brief oder Online-Portal der Pflegekasse. Der Antrag sollte zeitnah gestellt werden — rückwirkende Zahlungen gibt es nur ab dem Antragsmonat.
  2. MD-Begutachtung abwarten: Der Medizinische Dienst prüft den Pflegebedarf vor Ort. Die Begutachtung dauert in der Regel 25 Werktage ab Antragstellung.
  3. Pflegegrad-Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad mit. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld.
  4. Pflegeform wählen: Häusliche Pflege durch Angehörige (= Pflegegeld), ambulanter Dienst (= Sachleistung) oder Kombination aus beidem.
  5. Beratungseinsätze einhalten: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig Beratungseinsätze nachweisen — bei PG 2/3 halbjährlich, bei PG 4/5 vierteljährlich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Pflegegeld-Entwicklung: Was hat sich geändert?

Das Pflegegeld wurde seit der Einführung der Pflegegrade (2017) mehrfach angepasst. Die letzte Erhöhung trat zum 01.01.2025 in Kraft und brachte eine Steigerung von ca. 4,5 % gegenüber den Werten von 2024.

ZeitraumPG 2PG 3PG 4PG 5
2017–2023316 €545 €728 €901 €
2024332 €573 €765 €947 €
Ab 2025347 €599 €800 €990 €

Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens 2028 zu erwarten. Die genaue Höhe wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist von der Preisentwicklung abhängig.

Pflegegeld und Rente: Was zählt worauf an?

Pflegegeld selbst ist steuerfrei und wird nicht auf die Rente der pflegebedürftigen Person angerechnet. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzliche Vorteile:

  • • Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen (verteilt auf mindestens 2 Tage).
  • • Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Pflegegrad und Pflegeform — bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld sind die Beiträge am höchsten.
  • • Pflegezeiten werden auf die Wartezeit für die gesetzliche Rente angerechnet.

Die Rentenversicherungsbeiträge werden automatisch abgeführt, wenn Sie nicht erwerbsmäßig pflegen und weniger als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

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Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 für Angehörige?

Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 € pro Monat. Dieser Betrag wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden — als Anerkennung für die häusliche Pflege. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige, die mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld beträgt 2026: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. (Beträge seit 01.01.2025, Stand SGB XI.)

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt. Sachleistungen werden für professionelle ambulante Pflegedienste erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kann man Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Der nicht genutzte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Muss Pflegegeld versteuert werden?

Nein. Pflegegeld nach SGB XI ist steuerfrei. Auch pflegende Angehörige, die Pflegegeld weitergegeben bekommen, müssen es in der Regel nicht versteuern, solange kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

Sind die Ergebnisse verbindlich?

Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Leistungssätze (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.

Quellen

Stand: 27.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.