Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, verdoppelt oder vervielfacht sich der Betrag — maximal das 4-Fache, also 16.720 € pro Jahr für dieselbe Maßnahme.
Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 — das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber vielen anderen SGB XI-Leistungen, die erst ab Pflegegrad 2 greifen. Antragsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen, die in ihrem privaten Wohnumfeld leben (keine Pflegeheimbewohner).
⚠ Wichtig: Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse stellen!
Stand: 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse (§ 7a SGB XI).