Eigenanteil im Pflegeheim: Wie hoch ist er und wovon hängt er ab?

EEE, Unterkunft, Investitionskosten — alle Bestandteile erklärt. Mit Bundesländer-Vergleich und Leistungszuschlag-Rechnung.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt im bundesweiten Durchschnitt bei ca. 3.364 € pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr (Stand: Juli 2026, Quelle: vdek-Auswertung, tagesschau.de/dpa vom 14.07.2026). Er setzt sich zusammen aus:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): ca. 1.747 € — der pflegebedingte Anteil, den die Pflegekasse nicht übernimmt
  • Unterkunft und Verpflegung: ca. 1.085 € — Miete, Nebenkosten und Mahlzeiten
  • Investitionskosten: ca. 532 € — anteilige Kosten für Gebäudeerhalt und -modernisierung

Entscheidend: Der EEE ist innerhalb einer Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Ein höherer Pflegegrad bedeutet keinen höheren Eigenanteil. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert ausschließlich den EEE-Anteil — gestaffelt nach Aufenthaltsdauer.

Aktuelle Entwicklung:Laut einer vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 ist der Eigenanteil bundesweit erneut gestiegen — um 119 € seit Jahresbeginn und 256 € gegenüber Juli 2025. Als Hauptursache nennt der vdek gestiegene Personalkosten (Quelle: tagesschau.de, 14.07.2026). Die geplante Pflegereform sieht zugleich vor, die Staffel-Grenzen des Leistungszuschlags von 12 auf 18 Monate zu strecken — mehr dazu auf unserer Reform-Seite.

Durchschnittswerte auf Basis von vdek-Daten, Stand: Juli 2026 (Bundesdurchschnitt und sechs Bundesländer) bzw. Januar 2026 (übrige Bundesländer). Tatsächliche Kosten variieren je nach Einrichtung. Keine Rechtsberatung.

Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)

Wenn die Pflegekasse ihre Leistung für vollstationäre Pflege zahlt (§ 43 SGB XI), deckt sie nicht die gesamten pflegebedingten Kosten. Die Differenz tragen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst — das ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE).

Seit dem Pflegestärkungsgesetz II (in Kraft seit 01.01.2017) gilt: Jede Einrichtung legt einen einheitlichen EEE-Betrag für die Pflegegrade 2 bis 5 fest. Vorher zahlte jede Pflegestufe einen unterschiedlichen Eigenanteil — eine Höherstufung bedeutete höhere Kosten. Mit dem EEE ist dieses Problem beseitigt.

Warum unterscheidet sich der Eigenanteil von Einrichtung zu Einrichtung?

Der EEE ist keine feste Größe. Jedes Pflegeheim kalkuliert ihn individuell. Die wesentlichen Einflussfaktoren:

  • Personalkosten und Tarifstruktur: Einrichtungen mit tarifgebundener Vergütung oder hoher Fachkraftquote haben höhere Pflegekosten — und damit einen höheren EEE.
  • Standort: Lohnniveau und Lebenshaltungskosten variieren erheblich zwischen den Bundesländern.
  • Tarifbindungspflicht: Seit September 2022 müssen alle zugelassenen Einrichtungen ihre Pflegekräfte mindestens in Tarifhöhe entlohnen (§ 72 Abs. 3a SGB XI). In Regionen mit zuvor niedrigeren Vergütungen hat dies den EEE angehoben.
  • Gebäudealter und Ausstattung: Neubauten oder umfassend sanierte Heime haben höhere Investitionskosten.

Drei Kostenpositionen, eine Rechnung

Neben dem EEE enthält die monatliche Eigenanteil-Rechnung zwei weitere Posten:

EEE (Pflege)

Pflegebedingter Anteil, von Kasse nicht gedeckt. Für PG 2-5 einheitlich.

Unterkunft & Verpflegung

Miete, Nebenkosten, Mahlzeiten — vergleichbar mit normalen Wohnkosten.

Investitionskosten

Gebäudeerhalt und Modernisierung. Teils vom Land bezuschusst.

Eigenanteil nach Bundesland

Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. Die Tabelle zeigt durchschnittliche monatliche Beträge im ersten Aufenthaltsjahr:

BundeslandEEEUnterkunftInvestitionGesamt
Bremen1.950 €1.210 €600 €3.760 €
Saarland1.920 €1.190 €580 €3.690 €
Baden-Württemberg1.900 €1.180 €580 €3.660 €
Nordrhein-Westfalen1.860 €1.150 €570 €3.580 €
Hamburg1.820 €1.130 €550 €3.500 €
Hessen1.680 €1.040 €510 €3.230 €
Rheinland-Pfalz1.670 €1.040 €510 €3.220 €
Bayern1.660 €1.030 €510 €3.200 €
Berlin1.610 €1.000 €490 €3.100 €
Schleswig-Holstein1.580 €980 €480 €3.040 €
Mecklenburg-Vorpommern1.570 €980 €480 €3.030 €
Brandenburg1.570 €970 €480 €3.020 €
Niedersachsen1.560 €970 €480 €3.010 €
Thüringen1.560 €970 €470 €3.000 €
Sachsen1.550 €960 €480 €2.990 €
Sachsen-Anhalt1.500 €930 €460 €2.890 €

Quelle: vdek/Pflegelotse, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026; Baden-Württemberg, Bremen, Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt aktualisiert auf Stand 1. Juli 2026 gemäß tagesschau.de (dpa), 14.07.2026.

Das deutliche Ost-West-Gefälle hat strukturelle Ursachen: geringeres Lohnniveau in der Pflege, niedrigere Immobilienpreise und geringere Baukosten in den neuen Bundesländern. Innerhalb eines Bundeslandes können die Kosten einzelner Einrichtungen deutlich vom Durchschnitt abweichen.

Mit dem Eigenanteil-Rechner können Sie den voraussichtlichen Eigenanteil für Ihr Bundesland und Ihre Aufenthaltsdauer im Detail berechnen.

So sinkt der Eigenanteil mit dem Leistungszuschlag

Seit dem 01.01.2022 erhalten Pflegeheimbewohner ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (§ 43c SGB XI). Die Pflegekasse übernimmt damit einen wachsenden Anteil des EEE — je länger der stationäre Aufenthalt dauert. Der Zuschlag wird automatisch gewährt, ein Antrag ist nicht nötig.

Rechenbeispiel mit Bundesdurchschnitt (EEE: 1.747 €)
AufenthaltsdauerZuschlagEEE nach ZuschlagGesamt
1. Jahr15 %1.485 €3.102 €
2. Jahr30 %1.223 €2.840 €
3. Jahr50 %874 €2.491 €
Ab 4. Jahr75 %437 €2.054 €

Im vierten Jahr liegt der Gesamteigenanteil rund 1.048 € niedriger als im ersten. Der Zuschlag gilt nur für den EEE — Unterkunft (1.085 €) und Investition (532 €) bleiben unverändert. § 43c SGB XI.

Wichtig zu wissen:

  • Pflegegrad 1: kein Leistungszuschlag, da nur Entlastungsbetrag (131 €, § 45b SGB XI)
  • Bei Einrichtungswechsel läuft die Aufenthaltsdauer weiter (§ 43c Abs. 1 Satz 2 SGB XI)
  • Staffelung zuletzt mit dem PUEG zum 01.01.2024 bestätigt

Warum ist der Eigenanteil für alle Pflegegrade gleich?

Vor dem Pflegestärkungsgesetz II gab es drei Pflegestufen, und jede hatte einen anderen Eigenanteil im Pflegeheim. Wer hochgestuft wurde, zahlte plötzlich mehr — obwohl gerade diese Personen oft ohnehin stärker belastet waren.

Seit dem 01.01.2017 gilt stattdessen der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): ein Betrag, der für Pflegegrade 2 bis 5 gleich ist. Das Prinzip: Die Pflegekasse zahlt für höhere Pflegegrade proportional mehr (§ 43 SGB XI), sodass für alle derselbe Restbetrag übrig bleibt.

Kassenleistung nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI)
PflegegradLeistung / Monat
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Stand 2025. Pflegegrad 1: 131 €/Monat Zuschuss.

Vorteil des EEE

Eine Höherstufung des Pflegegrads führt nicht mehr zu höheren Kosten. Das beseitigt eine wesentliche finanzielle Sorge.

Zu beachten

Für niedrigere Pflegegrade kann der einheitliche EEE höher ausfallen als der frühere individuelle Eigenanteil.

Häufige Fragen zum Eigenanteil

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim im Bundesdurchschnitt?

Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Gesamteigenanteil bei ca. 3.364 € pro Monat im ersten Jahr des Aufenthalts (Stand: Juli 2026, Quelle: vdek-Auswertung, berichtet von tagesschau.de/dpa am 14.07.2026 — ein Plus von 119 € seit Jahresbeginn 2026 und 256 € gegenüber Juli 2025). Davon entfallen rund 1.747 € auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), ca. 1.085 € auf Unterkunft und Verpflegung und ca. 532 € auf Investitionskosten (geschätzte Aufteilung). Durch den Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) sinkt der EEE-Anteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer.

Warum ist der Eigenanteil im Osten niedriger als im Westen?

Die niedrigeren Eigenanteile in den ostdeutschen Bundesländern haben strukturelle Ursachen: geringeres Lohnniveau in der Pflege, niedrigere Immobilien- und Grundstückspreise sowie geringere Baukosten. Durch die seit 2022 geltende Tarifbindungspflicht (§ 72 Abs. 3a SGB XI) nähern sich die Personalkosten allerdings langsam an.

Kann ich den Eigenanteil steuerlich absetzen?

Ja, teilweise. Die selbst getragenen Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Einkommen und der zumutbaren Eigenbelastung ab. Unterkunftskosten sind nur insoweit absetzbar, als sie die üblichen Kosten der Lebensführung übersteigen. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Was passiert, wenn ich den Eigenanteil nicht bezahlen kann?

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach §§ 61–66 SGB XII. Seit dem Angehörigenentlastungsgesetz (01.01.2020) werden Kinder erst zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben basieren auf Durchschnittswerten und öffentlich zugänglichen Daten (Quellen: vdek, SGB XI). Tatsächliche Kosten können je nach Einrichtung erheblich abweichen. Diese Seite bietet keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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