Pflegeheim Kosten pro Monat: Was Sie wirklich zahlen

Was kostet ein Pflegeheimplatz in Deutschland? Der monatliche Eigenanteil liegt je nach Bundesland zwischen 2.890 € und 3.760 € (Bundesdurchschnitt: 3.364 €, vdek Jan. 2026). Erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen, was die Pflegekasse übernimmt und wie der Leistungszuschlag Ihren Eigenanteil senkt.

Kurzantwort: Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?

Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland durchschnittlich rund 3.364 € Eigenanteil pro Monat (Bundesdurchschnitt, 1. Aufenthaltsjahr, Quelle: vdek, Jan. 2026) — das ist der Betrag, den Bewohner selbst tragen, nachdem die Pflegekasse ihren Anteil gezahlt hat. Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich stark nach Bundesland: von ca. 2.890 € bis 3.760 €.

Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus: (1) pflegebedingter Eigenanteil (EEE), (2) Unterkunft & Verpflegung und (3) Investitionskosten. Der Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) reduziert den pflegerischen Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer — im 4. Jahr um bis zu 75 %.

Alle Angaben basieren auf Landesdurchschnittswerten (Quelle: vdek, Jan. 2026). Tatsächliche Kosten können je nach Einrichtung erheblich abweichen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?

1. Pflegebedingter Eigenanteil (EEE)

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil deckt die pflegerische Versorgung ab. Er ist innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade gleich hoch — egal ob Pflegegrad 2 oder 5. Der EEE lag 2026 je nach Bundesland zwischen 1.500 € und 1.950 € pro Monat. Die Pflegekasse zahlt darüber hinaus stationäre Leistungen nach § 43 SGB XI direkt an das Pflegeheim.

2. Unterkunft und Verpflegung

Wohnen, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung — vergleichbar mit einer Hotelrechnung. Diesen Posten zahlt jeder Bewohner vollständig selbst, die Pflegekasse übernimmt ihn nicht. Je nach Bundesland: 930 € bis 1.210 € monatlich.

3. Investitionskosten

Gebäudeinstandhaltung, Modernisierung und Ausstattung — anteilig auf Bewohner umgelegt. Auch hier keine Beteiligung der Pflegekasse. Bundesweit: 460 € bis 600 € pro Monat.

KostenartPflegekasse?Spanne bundesweit (Jan. 2026)
Pflege (EEE)Teilweise (§ 43 + § 43c SGB XI)1.500 €1.950 €
Unterkunft & VerpflegungNein930 €1.210 €
InvestitionskostenNein460 €600 €
Gesamt-Eigenanteil2.890 €3.760 €

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Eigenanteil nach Bundesland: Die vollständige Übersicht

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen monatlichen Eigenanteile nach Bundesland, aufgeschlüsselt in die drei Kostenbestandteile (Quelle: vdek, Jan. 2026; gerundet auf volle 10 €). Einzelne Einrichtungen können deutlich darüber oder darunter liegen.

BundeslandPflege (EEE)UnterkunftInvestitionGesamt
Bremen1.950 €1.210 €600 €3.760 €
Saarland1.920 €1.190 €580 €3.690 €
Baden-Württemberg1.900 €1.180 €580 €3.660 €
Nordrhein-Westfalen1.860 €1.150 €570 €3.580 €
Hamburg*1.820 €1.130 €550 €3.500 €
Hessen1.680 €1.040 €510 €3.230 €
Rheinland-Pfalz1.670 €1.040 €510 €3.220 €
Bayern1.660 €1.030 €510 €3.200 €
Berlin*1.610 €1.000 €490 €3.100 €
Schleswig-Holstein1.580 €980 €480 €3.040 €
Mecklenburg-Vorpommern1.570 €980 €480 €3.030 €
Brandenburg1.570 €970 €480 €3.020 €
Niedersachsen1.560 €970 €480 €3.010 €
Thüringen1.560 €970 €470 €3.000 €
Sachsen1.550 €960 €480 €2.990 €
Sachsen-Anhalt1.500 €930 €460 €2.890 €

Landesdurchschnitte, gerundet auf volle 10 €. Quelle: vdek, Jan. 2026 (14 Bundesländer direkt; Berlin, Bremen, Hamburg: Schätzwerte). Der Unterschied zwischen günstigstem und teuerstem Bundesland beträgt ca. 870 € pro Monat — über 10.440 € im Jahr. Keine rechtsverbindliche Auskunft.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt für die vollstationäre Pflege monatliche Leistungen direkt an das Pflegeheim (§ 43 SGB XI). Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab:

PflegegradMonatliche Leistung
Pflegegrad 1131 € (nur Entlastungsbetrag, § 45b)
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Beträge ab 01.01.2025 (§ 43 SGB XI). Diese Kassenleistung wird direkt an das Pflegeheim gezahlt und ist im oben dargestellten Eigenanteil bereits herausgerechnet.

Leistungszuschlag: So sinkt Ihr Eigenanteil über die Jahre

Der Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) reduziert den pflegerischen Eigenanteil (EEE) mit steigender Aufenthaltsdauer:

15 %

1. Jahr

30 %

2. Jahr

50 %

3. Jahr

75 %

Ab 4. Jahr

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 in Bayern

EEE Bayern: 1.660 €. Unterkunft: 1.030 €, Investition: 510 €.

  • 1. Jahr: 1.660 €15 % = 1.411 € EEE → Gesamt ca. 2.951 €
  • 2. Jahr: 1.660 €30 % = 1.162 € EEE → Gesamt ca. 2.702 €
  • 3. Jahr: 1.660 €50 % = 830 € EEE → Gesamt ca. 2.370 €
  • Ab 4. Jahr: 1.660 €75 % = 415 € EEE → Gesamt ca. 1.955 €

Unterkunft und Investitionskosten bleiben unverändert — nur der EEE wird reduziert. Der Zuschlag wird automatisch angewendet, kein Antrag nötig.

Genaue Berechnung mit Ihrem Pflegegrad, Bundesland und Aufenthaltsdauer: Eigenanteil-Rechner →

Was tun, wenn das Geld nicht reicht?

Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII)

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Pflegeheimkosten. Ein Schonvermögen von 10.000 € (Einzelperson) bleibt unangetastet. Die Immobilie, in der ein Ehepartner noch wohnt, wird in der Regel nicht herangezogen.

Elternunterhalt

Kinder sind grundsätzlich unterhaltspflichtig. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) gilt jedoch: Nur wenn das jährliche Bruttoeinkommen eines Kindes 100.000 € übersteigt, kann das Sozialamt Elternunterhalt einfordern (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Prüfen Sie mit dem Elternunterhalt-Rechner, ob Sie betroffen sind.

Pflegezusatzversicherung

Wer frühzeitig vorsorgt, kann die Lücke zwischen Rente und Eigenanteil privat absichern. Einen Überblick erhalten Sie mit dem Pflegelücke-Rechner und dem Pflegezusatzversicherungs-Rechner.

Häufige Fragen zu Pflegeheimkosten

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat im Durchschnitt?

Im bundesweiten Durchschnitt liegt der monatliche Eigenanteil bei ca. 3.364 € im ersten Aufenthaltsjahr (Stand: Januar 2026, Quelle: vdek). Je nach Bundesland reicht die Spanne von 2.890 € bis 3.760 €. Darin enthalten sind Pflege (EEE), Unterkunft & Verpflegung und Investitionskosten.

Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?

Der Eigenanteil besteht aus drei Teilen: (1) dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegerische Versorgung, (2) den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und (3) den Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich stationäre Leistungen nach § 43 SGB XI — diese sind im Eigenanteil bereits herausgerechnet.

Sinkt der Eigenanteil mit der Zeit?

Ja, der pflegerische Eigenanteil (EEE) wird durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert: um 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Aufenthaltsjahr. Unterkunft und Investitionskosten bleiben unverändert. Der Zuschlag wird automatisch vom Pflegeheim angewendet.

Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Betroffene beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen (§ 61 SGB XII). Kinder müssen nur dann Elternunterhalt zahlen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Frühzeitige Vorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung kann die Lücke schließen.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Werte basieren auf veröffentlichten Durchschnittsdaten (Quelle: vdek, Stand: Januar 2026) und dienen der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einrichtung, Region und individuellem Pflegebedarf abweichen. Diese Seite stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.

Verwandte Rechner & Informationen

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf veröffentlichten Durchschnittsdaten (Quellen: vdek, Pflegelotse, SGB XI). Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Pflege-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Berater.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, SGB XI, vdek. Stand: April 2026.

Stand: 08.07.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.