Was kostet Kurzzeitpflege? Kosten im Überblick
Die Kurzzeitpflege Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem pflegebedingten Anteil (den die Pflegekasse trägt) und dem Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
| Kostenart | Wer zahlt? | Typischer Betrag |
|---|---|---|
| Pflegebedingter Anteil | Pflegekasse (bis 3.539 €/Jahr) | je nach Pflegegrad & Einrichtung |
| Unterkunft & Verpflegung | Selbst zu tragen | ca. 25–60 €/Tag |
| Investitionskosten | Selbst zu tragen | ca. 10–20 €/Tag |
| Eigenanteil gesamt (typisch) | — | ca. 40–80 €/Tag |
- ✔ Pflegekasse übernimmt: bis zu 3.539 €/Jahr aus dem gemeinsamen Budget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025)
- ✔ Voraussetzung: Pflegegrad 2–5; max. 56 Tage pro Kalenderjahr
- ✔ Pflegegeld läuft weiter: 50 % des Pflegegelds werden während der Kurzzeitpflege weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI)
Rechtsgrundlage: § 42 i. V. m. § 42a SGB XI. Anspruch ab Pflegegrad 2, max. 56 Tage pro Kalenderjahr. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall Pflegekasse oder Pflegestützpunkt kontaktieren (§ 7a SGB XI).
Kurzantwort: Was kostet Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege kostet im Bundesdurchschnitt ca. 70–130 € pro Tag (Pflege + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten). Die Pflegekasse übernimmt davon einen Teil aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € — den Rest tragen Sie als Eigenanteil selbst.
Rechtsgrundlage: § 42 i. V. m. § 42a SGB XI. Anspruch ab Pflegegrad 2, max. 56 Tage pro Kalenderjahr.
Während und nach Kurzzeitpflege besteht bei häuslicher Versorgung weiter Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI:
Kostenlose Pflegebox – die Pflegekasse zahlt bis zu 40 €/Monat
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen u. v. m.). Pflegehase stellt den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse und übernimmt die komplette Abwicklung.
Was kostet mich die Box?
0 €, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 40 €/Monat (§ 40 SGB XI) direkt an Pflegehase.
Was muss ich liefern?
Pflegegrad-Bescheid (Foto oder Scan reicht) und Ihre Versichertendaten. Die Pflegekasse-Kommunikation übernimmt Pflegehase.
Wie lange dauert es?
Ca. 5 Minuten für den Antrag. Erste Lieferung typischerweise innerhalb von 7–14 Tagen nach Genehmigung.
Partnerlink zu Pflegehase (über Adcell). Wir erhalten eine Provision bei genehmigtem Antrag. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und gesetzliche Krankenversicherung.
bis zu 40 € /Monat
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Kostenlos · Pflegehase stellt den Antrag
Kurzzeitpflege Kosten nach Bundesland (2026)
Der Eigenanteil bei Kurzzeitpflege variiert je nach Bundesland erheblich. Die Pflegekasse übernimmt den pflegebedingten Anteil aus dem gemeinsamen Jahresbudget (§ 42a SGB XI). Als Eigenanteil verbleiben Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — sie entsprechen in etwa dem monatlichen Satz im Pflegeheim, umgerechnet auf Tagesbasis.
| Bundesland | Eigenanteil/Tag | 4 Wochen (28 Tage) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ca. 57 € | ca. 1.596 € |
| Bayern | ca. 51 € | ca. 1.428 € |
| Berlin | ca. 50 € | ca. 1.400 € |
| Brandenburg | ca. 48 € | ca. 1.344 € |
| Bremen | ca. 61 € | ca. 1.708 € |
| Hamburg | ca. 56 € | ca. 1.568 € |
| Hessen | ca. 52 € | ca. 1.456 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | ca. 46 € | ca. 1.288 € |
| Niedersachsen | ca. 46 € | ca. 1.288 € |
| Nordrhein-Westfalen | ca. 57 € | ca. 1.596 € |
| Rheinland-Pfalz | ca. 52 € | ca. 1.456 € |
| Saarland | ca. 58 € | ca. 1.624 € |
| Sachsen | ca. 48 € | ca. 1.344 € |
| Sachsen-Anhalt | ca. 44 € | ca. 1.232 € |
| Schleswig-Holstein | ca. 49 € | ca. 1.372 € |
| Thüringen | ca. 48 € | ca. 1.344 € |
Werte basieren auf durchschnittlichen Unterkunfts- und Investitionskosten im Pflegeheim (Quelle: vdek, Stand Januar 2026). Tatsächliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen können abweichen. Pflegebedingter Anteil wird von der Pflegekasse aus dem Jahresbudget (§ 42a SGB XI) übernommen.
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Nach dem Krankenhaus
Wenn die häusliche Versorgung nach einer OP oder akuten Erkrankung noch nicht gesichert ist.
Pflegeperson fällt aus
Bei längerer Krankheit, Reha oder geplanter Abwesenheit der Hauptpflegeperson.
Überbrückung
Bis ein Pflegeheimplatz verfügbar ist oder die ambulante Pflege organisiert werden kann.
Krisensituation
Wenn die häusliche Pflegesituation akut nicht mehr tragbar ist und schnelle Entlastung nötig wird.
Zwischen zwei Kurzzeitpflege-Phasen kann ein Hausnotruf die Sicherheit in der häuslichen Versorgung spürbar erhöhen:
Hausnotruf kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt bis zu 25,50 €/Monat
Mit Pflegegrad haben Sie Anspruch auf einen bezuschussten Hausnotruf (§ 78 SGB XI). Pflegehase übernimmt die Antragstellung direkt mit Ihrer Pflegekasse – 24-Stunden-Notrufzentrale, keine Vertragsbindung, keine Einrichtungsgebühr.
Was kostet mich der Hausnotruf?
0 €/Monat, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 25,50 €/Monat (§ 78 SGB XI). Ohne Pflegegrad: typische Kosten ca. 23–27 €/Monat — als Selbstzahler.
Was muss ich liefern?
Pflegegrad-Bescheid und Versichertendaten. Pflegehase übernimmt die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.
Wie lange dauert es?
Antrag in ca. 5 Minuten. Gerätelieferung nach Genehmigung typischerweise 7–14 Tage.
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ab 0 € /Monat
Pflegekasse bezuschusst bis zu 25,50 €/Monat
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Was hat sich 2025 geändert?
Vorher (bis 30.06.2025)
- • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr, max. 56 Tage
- • Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr, max. 42 Tage
- • Übertragung möglich, aber kompliziert
- • 6 Monate Vorpflegezeit erforderlich
Jetzt (ab 01.07.2025)
- • Gemeinsames Budget: 3.539 € / Jahr
- • Je bis zu 56 Tage für KZP und VHP
- • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
- • Freie Aufteilung zwischen beiden Leistungen
Kurzzeitpflege beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegekasse informieren: Teilen Sie den geplanten Aufenthalt frühzeitig mit. Viele Kassen haben Online-Formulare oder Hotlines dafür.
- Einrichtung finden: Suchen Sie eine zugelassene Kurzzeitpflege-Einrichtung. Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort kann helfen.
- Kostenübernahme klären: Fragen Sie, ob die Einrichtung direkt mit der Kasse abrechnet oder ob Sie in Vorleistung gehen müssen.
- Unterlagen vorbereiten: Pflegegrad-Bescheid, Versicherungskarte, ggf. Krankenhausentlassungsbericht. (Pflegegrad noch unbekannt?)
- Aufenthalt und Abrechnung: Nach dem Aufenthalt reichen Sie die Rechnung bei der Kasse ein. Prüfen Sie den Bescheid auf korrekte Budgetverrechnung.
Tipp: Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann der Sozialdienst der Klinik bei der Organisation helfen, auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.
Rechenbeispiel: 3 Wochen Kurzzeitpflege in Bayern
Situation: Frau Schmidt (Pflegegrad 3, Bayern) benötigt nach einer Hüft-OP 3 Wochen Kurzzeitpflege. Vom gemeinsamen Jahresbudget wurden noch keine Mittel verbraucht.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten 21 Tage (ca. 72 €/Tag in Bayern) | 1.505 € |
| Davon aus Jahresbudget (§ 42a) | −1.505 € |
| Pflegegeld 50 % weitergezahlt (21 Tage × 9,98 €) | +210 € |
| Eigenanteil für Frau Schmidt | 0 € |
| Restbudget für VHP/KZP | 2.034 € |
Fiktives Beispiel zur Orientierung. Tatsächliche Kosten je nach Einrichtung. Eigenanteile sind Durchschnittswerte (Quelle: vdek). Angaben ohne Gewähr.
Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege
| Kriterium | Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege |
|---|---|---|
| Ort | Stationäre Einrichtung | Zu Hause oder stationär |
| Typischer Anlass | Nach Krankenhausaufenthalt, Krise | Urlaub, Ausfall der Pflegeperson |
| Max. Tage / Jahr | 56 Tage | 56 Tage |
| Pflegegeld | 50 % weitergezahlt | 50 % (tageweise), 100 % (stundenweise) |
| Budget | Gemeinsam: 3.539 € / Jahr (§ 42a SGB XI) | |
Detaillierte Budgetplanung für Verhinderungspflege finden Sie im Verhinderungspflege-Rechner.
Kurzzeitpflege-Rechner
Kosten und Budget der Kurzzeitpflege berechnen — aus dem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.
Gesamtkosten (28 Tage)
2.987 €
107 €/Tag in Bayern
Aus Jahresbudget
1.549 €
von 3.539 € verfügbar
Ihr Eigenanteil
1.437 €
Unterkunft, Verpflegung, Invest. (immer selbst) + nicht gedeckte Pflegekosten
Restbudget
1.990 €
44 % genutzt
Pflegegeld während der Kurzzeitpflege
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei 28 Tagen erhalten Sie ca. 280 € Pflegegeld (50 % von 599 €/Monat).
So wird gerechnet
Jahresbudget (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025): Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich 3.539 €/Jahr.
Aus dem Budget gedeckt (§ 42 Abs. 2 SGB XI): Nur die pflegebedingten Aufwendungen — nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Immer selbst zu tragen: Unterkunft & Verpflegung sowie Investitionskosten (§ 42 SGB XI) — unabhängig vom verfügbaren Budget.
Tagessatz: Ø-Heimkosten des Bundeslandes ÷ 30 (Quelle: vdek).
Pflegegeld (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Wird während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt (max. 56 Tage).
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025). Eigenanteile sind Durchschnittswerte (Quelle: vdek). Keine Rechtsberatung.
Verwandte Rechner
Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist die vorübergehende vollstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung — z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Überbrückung einer häuslichen Versorgungslücke oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Sie ist auf maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt (§ 42 i. V. m. § 42a SGB XI).
Wie hoch ist das Budget für Kurzzeitpflege 2026?
Seit 01.07.2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Sie können frei entscheiden, wie Sie den Betrag aufteilen. Vorher waren die Budgets getrennt (1.774 € Kurzzeitpflege + 1.612 € Verhinderungspflege).
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Kurzzeitpflege muss in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung stattfinden. Eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Pflegegrad 1 hat keinen regulären Anspruch, kann aber den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Kurzzeitpflege nutzen.
Wie viel kostet Kurzzeitpflege pro Tag?
Die Kosten variieren stark nach Bundesland und Einrichtung. Im Bundesdurchschnitt liegen die Gesamtkosten (Pflege + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten) bei ca. 70–130 € pro Tag. Die Pflegekasse übernimmt davon einen Teil über das gemeinsame Jahresbudget, den Rest tragen Sie als Eigenanteil selbst.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt — bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Für den Aufnahme- und Entlassungstag wird volles Pflegegeld gezahlt.
Wie beantragt man Kurzzeitpflege?
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und informieren Sie sie über den geplanten Aufenthalt. Die Kasse stellt ein Formular bereit oder akzeptiert einen formlosen Antrag. Wählen Sie eine zugelassene Einrichtung. Nach dem Aufenthalt reichen Sie die Rechnung bei der Kasse ein. Tipp: Klären Sie vorab, ob die Einrichtung direkt mit der Kasse abrechnet.
Kann man Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombinieren?
Ja. Seit 01.07.2025 werden beide Leistungen aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert. Sie können z. B. 2 Wochen Kurzzeitpflege und 4 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr nutzen — solange das Budget reicht. Beide Leistungen sind auf jeweils bis zu 56 Tage begrenzt.
Was kostet Kurzzeitpflege pro Tag und pro Monat?
Die Gesamtkosten einer Kurzzeitpflege-Einrichtung betragen im Bundesdurchschnitt ca. 100–150 € pro Tag (Pflege + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten). Die Pflegekasse übernimmt den Pflegeanteil aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — typischerweise 40–80 € pro Tag — tragen Sie selbst. Bei 3 Wochen Kurzzeitpflege bedeutet das einen Eigenanteil von ca. 840–1.680 €.
Was ist der Eigenanteil bei Kurzzeitpflege?
Bei der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse den pflegebedingten Anteil der Kosten aus dem gemeinsamen Jahresbudget (§ 42a SGB XI). Als Eigenanteil verbleiben Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung — ähnlich wie im Pflegeheim. Diese Kosten variieren je nach Bundesland und Einrichtung stark, liegen aber typischerweise zwischen 25 und 60 € täglich. Die genauen Sätze erfragen Sie direkt bei der gewünschten Einrichtung.
Wie oft kann man Kurzzeitpflege im Jahr in Anspruch nehmen?
Kurzzeitpflege ist auf maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt (§ 42 SGB XI). Das Budget von 3.539 € teilen Sie sich flexibel mit der Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025). Haben Sie das Jahresbudget oder die 56-Tage-Grenze ausgeschöpft, ist keine weitere Kurzzeitpflege auf Kassenkosten möglich — es sei denn, Sie finanzieren sie vollständig selbst.
Was gilt für Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt?
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege sofort genutzt werden — ohne Vorpflegezeit und ohne vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse. Seit 01.07.2025 ist auch die frühere 6-monatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfallen (§ 42a SGB XI). Der Sozialdienst der Klinik kann bei der Organisation helfen. Liegt noch kein Pflegegrad vor, kann der Antrag parallel zur Entlassung gestellt werden — Leistungen gelten dann ab Antragdatum.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) findet immer stationär in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung statt — typischerweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisen. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) kann dagegen zu Hause oder stationär genutzt werden und springt ein, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit). Seit 01.07.2025 teilen sich beide Leistungen ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI).
Sind die Ergebnisse des Rechners verbindlich?
Nein. Alle Berechnungen dienen ausschließlich der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von der gewählten Einrichtung und dem Bundesland ab. Die Eigenanteile sind Durchschnittswerte (Quelle: vdek). Diese Seite stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.