Kurzantwort: Was kostet Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege kostet im Bundesdurchschnitt ca. 70–130 € pro Tag (Pflege + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten). Die Pflegekasse übernimmt davon einen Teil aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € — den Rest tragen Sie als Eigenanteil selbst.
Rechtsgrundlage: § 42 i. V. m. § 42a SGB XI. Anspruch ab Pflegegrad 2, max. 56 Tage pro Kalenderjahr.
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Nach dem Krankenhaus
Wenn die häusliche Versorgung nach einer OP oder akuten Erkrankung noch nicht gesichert ist.
Pflegeperson fällt aus
Bei längerer Krankheit, Reha oder geplanter Abwesenheit der Hauptpflegeperson.
Überbrückung
Bis ein Pflegeheimplatz verfügbar ist oder die ambulante Pflege organisiert werden kann.
Krisensituation
Wenn die häusliche Pflegesituation akut nicht mehr tragbar ist und schnelle Entlastung nötig wird.
Was hat sich 2025 geändert?
Vorher (bis 30.06.2025)
- • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr, max. 56 Tage
- • Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr, max. 42 Tage
- • Übertragung möglich, aber kompliziert
- • 6 Monate Vorpflegezeit erforderlich
Jetzt (ab 01.07.2025)
- • Gemeinsames Budget: 3.539 € / Jahr
- • Je bis zu 56 Tage für KZP und VHP
- • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
- • Freie Aufteilung zwischen beiden Leistungen
Kurzzeitpflege beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegekasse informieren: Teilen Sie den geplanten Aufenthalt frühzeitig mit. Viele Kassen haben Online-Formulare oder Hotlines dafür.
- Einrichtung finden: Suchen Sie eine zugelassene Kurzzeitpflege-Einrichtung. Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort kann helfen.
- Kostenübernahme klären: Fragen Sie, ob die Einrichtung direkt mit der Kasse abrechnet oder ob Sie in Vorleistung gehen müssen.
- Unterlagen vorbereiten: Pflegegrad-Bescheid, Versicherungskarte, ggf. Krankenhausentlassungsbericht.
- Aufenthalt und Abrechnung: Nach dem Aufenthalt reichen Sie die Rechnung bei der Kasse ein. Prüfen Sie den Bescheid auf korrekte Budgetverrechnung.
Tipp: Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann der Sozialdienst der Klinik bei der Organisation helfen, auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.
Rechenbeispiel: 3 Wochen Kurzzeitpflege in Bayern
Situation: Frau Schmidt (Pflegegrad 3, Bayern) benötigt nach einer Hüft-OP 3 Wochen Kurzzeitpflege. Vom gemeinsamen Jahresbudget wurden noch keine Mittel verbraucht.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten 21 Tage (ca. 72 €/Tag in Bayern) | 1.505 € |
| Davon aus Jahresbudget (§ 42a) | −1.505 € |
| Pflegegeld 50 % weitergezahlt (21 Tage × 9,98 €) | +210 € |
| Eigenanteil für Frau Schmidt | 0 € |
| Restbudget für VHP/KZP | 2.034 € |
Fiktives Beispiel zur Orientierung. Tatsächliche Kosten je nach Einrichtung. Eigenanteile sind Durchschnittswerte (Quelle: vdek). Angaben ohne Gewähr.
Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege
| Kriterium | Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege |
|---|---|---|
| Ort | Stationäre Einrichtung | Zu Hause oder stationär |
| Typischer Anlass | Nach Krankenhausaufenthalt, Krise | Urlaub, Ausfall der Pflegeperson |
| Max. Tage / Jahr | 56 Tage | 56 Tage |
| Pflegegeld | 50 % weitergezahlt | 50 % (tageweise), 100 % (stundenweise) |
| Budget | Gemeinsam: 3.539 € / Jahr (§ 42a SGB XI) | |
Detaillierte Budgetplanung für Verhinderungspflege finden Sie im Verhinderungspflege-Rechner.
Kurzzeitpflege-Rechner
Kosten und Budget der Kurzzeitpflege berechnen — aus dem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.
Gesamtkosten (28 Tage)
2.007 €
72 €/Tag in Bayern
Aus Jahresbudget
2.007 €
von 3.539 € verfügbar
Ihr Eigenanteil
0 €
Unterkunft, Verpflegung, Invest.
Restbudget
1.532 €
57 % genutzt
Pflegegeld während der Kurzzeitpflege
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei 28 Tagen erhalten Sie ca. 280 € Pflegegeld (50 % von 599 €/Monat).
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025). Eigenanteile sind Durchschnittswerte (Quelle: vdek). Keine Rechtsberatung.
Verwandte Rechner
Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist die vorübergehende vollstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung — z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Überbrückung einer häuslichen Versorgungslücke oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Sie ist auf maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt (§ 42 i. V. m. § 42a SGB XI).
Wie hoch ist das Budget für Kurzzeitpflege 2026?
Seit 01.07.2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Sie können frei entscheiden, wie Sie den Betrag aufteilen. Vorher waren die Budgets getrennt (1.774 € Kurzzeitpflege + 1.612 € Verhinderungspflege).
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Kurzzeitpflege muss in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung stattfinden. Eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Pflegegrad 1 hat keinen regulären Anspruch, kann aber den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Kurzzeitpflege nutzen.
Wie viel kostet Kurzzeitpflege pro Tag?
Die Kosten variieren stark nach Bundesland und Einrichtung. Im Bundesdurchschnitt liegen die Gesamtkosten (Pflege + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten) bei ca. 70–130 € pro Tag. Die Pflegekasse übernimmt davon einen Teil über das gemeinsame Jahresbudget, den Rest tragen Sie als Eigenanteil selbst.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt — bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Für den Aufnahme- und Entlassungstag wird volles Pflegegeld gezahlt.
Wie beantragt man Kurzzeitpflege?
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und informieren Sie sie über den geplanten Aufenthalt. Die Kasse stellt ein Formular bereit oder akzeptiert einen formlosen Antrag. Wählen Sie eine zugelassene Einrichtung. Nach dem Aufenthalt reichen Sie die Rechnung bei der Kasse ein. Tipp: Klären Sie vorab, ob die Einrichtung direkt mit der Kasse abrechnet.
Kann man Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombinieren?
Ja. Seit 01.07.2025 werden beide Leistungen aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert. Sie können z. B. 2 Wochen Kurzzeitpflege und 4 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr nutzen — solange das Budget reicht. Beide Leistungen sind auf jeweils bis zu 56 Tage begrenzt.
Sind die Ergebnisse des Rechners verbindlich?
Nein. Alle Berechnungen dienen ausschließlich der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von der gewählten Einrichtung und dem Bundesland ab. Die Eigenanteile sind Durchschnittswerte (Quelle: vdek). Diese Seite stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.