Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt alle Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihnen bei Pflegegrad 2 zustehen — aufgeschlüsselt nach monatlichen und jährlichen Beträgen mit den zugehörigen Rechtsgrundlagen. Einige Leistungen gelten nur für die häusliche Pflege, andere auch bei stationärer Versorgung.
Während Pflegegrad 1 ausschließlich den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat gewährt, erschließt Pflegegrad 2 das volle Leistungsspektrum der Pflegeversicherung — von Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zu Verhinderungspflege und Tagespflege.
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 €/Monat | § 37 SGB XI | Häusliche Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistung | 796 €/Monat | § 36 SGB XI | Ambulanter Pflegedienst |
| Tages-/Nachtpflege | 721 €/Monat | § 41 SGB XI | Zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr | § 42a SGB XI | Gemeinsamer Jahresbetrag, flexibel einsetzbar |
| Stationäre Pflege | 805 €/Monat | § 43 SGB XI | Leistung der Kasse, zzgl. Leistungszuschlag |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | § 45b SGB XI | Zweckgebunden, alle Pflegegrade |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat | § 40 SGB XI | Zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion etc.) |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € | § 40 Abs. 4 SGB XI | Je Maßnahme, erneut bei Verschlechterung |
| Hausnotruf | 25,50 €/Monat | § 78 Abs. 1 SGB XI | Zuschuss für anerkanntes System |
Monatliche Beträge ab 01.01.2025, Jahresbetrag ab 01.07.2025. Quelle: SGB XI. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
Mit Pflegegrad 2 besteht ein monatlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI:
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Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen u. v. m.). Pflegehase stellt den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse und übernimmt die komplette Abwicklung.
Was kostet mich die Box?
0 €, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 40 €/Monat (§ 40 SGB XI) direkt an Pflegehase.
Was muss ich liefern?
Pflegegrad-Bescheid (Foto oder Scan reicht) und Ihre Versichertendaten. Die Pflegekasse-Kommunikation übernimmt Pflegehase.
Wie lange dauert es?
Ca. 5 Minuten für den Antrag. Erste Lieferung typischerweise innerhalb von 7–14 Tagen nach Genehmigung.
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Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Personen mit Pflegegrad 2 erhalten monatlich 347 € Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder 796 € Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) zu. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025).
Diese Leistungen können Sie teilweise miteinander kombinieren. Die genauen Voraussetzungen und Besonderheiten erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Geldleistungen bei Pflegegrad 2 für pflegende Angehörige
Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 zu Hause pflegen, erhalten Sie als zentrale Geldleistung das Pflegegeld von 347 € pro Monat(§ 37 SGB XI). Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — sie kann es frei einsetzen, z. B. an Sie als pflegende Angehörige weitergeben.
Alternativ steht die Pflegesachleistung von 796 € pro Monat (§ 36 SGB XI) zur Verfügung: Damit bezahlt die Pflegekasse direkt einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Möchten Sie beides kombinieren, nutzen Sie die Kombinationsleistung(§ 38 SGB XI): Bei 50 % Sachleistungsnutzung verbleiben z. B. noch 50 % des Pflegegeldes (174 €) für Sie.
Zusätzlich steht Ihnen als pflegender Person bei Ausfall ein Jahresbudget für Verhinderungspflege von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI) — damit werden Vertretungspflegekräfte oder Kurzzeitpflege finanziert, während Sie im Urlaub oder krank sind.
Pflegegrad 2 im Vergleich – Geldleistungen Tabelle 2026
Pflegegrad 2 ist die erste Stufe mit vollem Leistungsanspruch. Die Tabelle zeigt, wie sich Pflegegeld und Sachleistungen über alle fünf Pflegegrade entwickeln — damit Sie einschätzen können, was bei einer Höherstufung hinzukommt.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Tagespflege | Stationäre Pflege |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | – | 131 €/Mon. |
| Pflegegrad 2 ← Sie sind hier | 347 €/Mon. | 796 €/Mon. | 721 €/Mon. | 805 €/Mon. |
| Pflegegrad 3 | 599 €/Mon. | 1.497 €/Mon. | 1.357 €/Mon. | 1.319 €/Mon. |
| Pflegegrad 4 | 800 €/Mon. | 1.859 €/Mon. | 1.685 €/Mon. | 1.855 €/Mon. |
| Pflegegrad 5 | 990 €/Mon. | 2.299 €/Mon. | 2.085 €/Mon. | 2.096 €/Mon. |
Beträge ab 01.01.2025 / 01.07.2025. Entlastungsbetrag 131 €/Monat gilt für alle Pflegegrade ab PG 1. Quelle: SGB XI.
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Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 bedeutet „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem ein Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs Lebensbereiche bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Für Pflegegrad 2 benötigen Sie zwischen 27,0 und unter 47,5 Gesamtpunkte. Das Modul Selbstversorgung fließt dabei mit 40 % am stärksten in die Bewertung ein.
Der Unterschied zu Pflegegrad 1 ist erheblich: Dort erhalten Sie lediglich den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich — weder Pflegegeld noch Sachleistungen, keine Tagespflege und keine Verhinderungspflege. Erst ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen all diese Leistungen offen. Gegenüber Pflegegrad 3 (ab 47,5 Punkte) sind die Geldbeträge bei Pflegegrad 2 niedriger. Außerdem sind bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährliche Beratungseinsätze verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Hinweis zur alten Pflegestufe 2:Bis Ende 2016 galt das System der Pflegestufen (1–3). Seit dem 1. Januar 2017 wurden diese durch die fünf Pflegegrade ersetzt (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Wer nach „Pflegestufe 2“ sucht, findet hier die aktuellen Leistungen des entsprechenden Pflegegrads — eine direkte Umrechnung ist jedoch nicht möglich, da das neue System stärker differenziert.
Bei Pflegegrad 2 kann ein Hausnotruf Zeiten ohne direkte Betreuung zu Hause sicherer überbrücken:
Hausnotruf kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt bis zu 25,50 €/Monat
Mit Pflegegrad haben Sie Anspruch auf einen bezuschussten Hausnotruf (§ 78 SGB XI). Pflegehase übernimmt die Antragstellung direkt mit Ihrer Pflegekasse – 24-Stunden-Notrufzentrale, keine Vertragsbindung, keine Einrichtungsgebühr.
Was kostet mich der Hausnotruf?
0 €/Monat, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 25,50 €/Monat (§ 78 SGB XI). Ohne Pflegegrad: typische Kosten ca. 23–27 €/Monat — als Selbstzahler.
Was muss ich liefern?
Pflegegrad-Bescheid und Versichertendaten. Pflegehase übernimmt die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.
Wie lange dauert es?
Antrag in ca. 5 Minuten. Gerätelieferung nach Genehmigung typischerweise 7–14 Tage.
Partnerlink zu Pflegehase. Wir erhalten eine Provision bei genehmigtem Antrag. Voraussetzung: Pflegegrad und gesetzliche Krankenversicherung.
ab 0 € /Monat
Pflegekasse bezuschusst bis zu 25,50 €/Monat
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Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination?
Bei Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl zwischen drei Modellen:
Pflegegeld
347 €/Monat
Dieses erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Personen die Pflege übernehmen. Die Pflegekasse zahlt den Betrag direkt an die pflegebedürftige Person aus. Sie können frei über das Geld verfügen.
Sachleistung
796 €/Monat
Diesen Betrag rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Geeignet, wenn professionelle Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder hauswirtschaftlicher Versorgung benötigt wird.
Kombination
§ 38 SGB XI
Beide Leistungsarten lassen sich anteilig kombinieren: Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (398 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes — also 173,50 €. Für die genaue Berechnung nutzen Sie den Kombinationsleistung-Rechner.
Die Wahl zwischen den Modellen können Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse jederzeit ändern. Eine Bindungsfrist gibt es nicht.
Ein barrierearmes Bad kann bei Pflegegrad 2 Sturzrisiken senken und die tägliche Pflege erleichtern:
Barrierefreies Bad: Sturzgefahr senken, Förderung nutzen
Der Umbau von Badewanne zu bodengleicher Dusche ist die häufigste pflegebedingte Wohnungsanpassung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Fördermöglichkeiten jetzt unverbindlich prüfen lassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 4.000 € pro Maßnahme nach § 40 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad.
Wie viele Angebote bekomme ich?
In der Regel 2–3 Angebote von regionalen Fachbetrieben mit Vergleichsmöglichkeit.
Bin ich an etwas gebunden?
Nein. Die Angebote sind kostenlos und unverbindlich.
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bis zu 4.000 € Förderung
durch die Pflegekasse möglich
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Weitere Leistungen: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege & Hilfsmittel
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ab dem 01.07.2025 steht Ihnen ein flexibel einsetzbarer Gesamtbetrag von 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Sie können diesen Betrag vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder für eine beliebige Kombination aus beiden Leistungen verwenden. Verhinderungspflege greift, wenn Ihre reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege ermöglicht die vorübergehende vollstationäre Unterbringung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Tagespflege: Für den Besuch einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zusätzlich 721 € monatlich zu (§ 41 SGB XI). Diese Leistung wird neben Pflegegeld oder Sachleistungen gewährt, nicht darauf angerechnet.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Verbrauchsmaterialien übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich (§ 40 Abs. 1–3 SGB XI).
Wohnraumanpassung: Für Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder den Umbau des Badezimmers zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei erneuter Verschlechterung des Pflegebedarfs kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.
Hausnotruf: Die Pflegekasse bezuschusst ein anerkanntes Hausnotrufsystem mit 25,50 € monatlich (§ 78 Abs. 1 SGB XI).
Beratungseinsätze: Ihre Pflichten bei Pflegegrad 2
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie bei Pflegegrad 2 verpflichtet, halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt.
Seit der jüngsten Gesetzesänderung kann auf Wunsch jeder zweite Beratungsbesuch auch per Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2027.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt vollständig Ihre Pflegekasse — für Sie entstehen keine Ausgaben. Wichtig: Kommen Sie der Pflicht nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Vereinbaren Sie die Termine daher rechtzeitig.
Neben den laufenden Leistungen fördert die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 auch einmalige Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI) – etwa den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu?
Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf: Pflegegeld 347 €/Monat (häusliche Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistung 796 €/Monat (ambulanter Dienst), Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Pflegehilfsmittel 42 €/Monat sowie ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 €. Für stationäre Pflege übernimmt die Kasse 805 €/Monat.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 € Pflegegeld monatlich (häusliche Pflege durch Angehörige) oder 796 € Sachleistung (ambulanter Pflegedienst). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zu. Beträge seit 01.01.2025 (SGB XI).
Kann man bei Pflegegrad 2 Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (398 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes (173,50 €). Die Berechnung erfolgt anteilig.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?
Pflegegrad 1 gewährt ausschließlich den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich Pflegegeld, Sachleistungen, Tages-/Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu — ein erheblicher Unterschied bei den Kassenleistungen.
Wie oft muss man bei Pflegegrad 2 einen Beratungseinsatz nachweisen?
Wer bei Pflegegrad 2 Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Auf Wunsch kann jeder zweite Besuch per Video stattfinden (befristet bis 31.03.2027).
Pflegegrad 2: Welche Geldleistungen gibt es 2026 in der Übersicht?
Pflegegrad 2 umfasst 2026 folgende Leistungen: Pflegegeld 347 €/Monat (§ 37 SGB XI), Sachleistung 796 €/Monat (§ 36), Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 €/Jahr (§ 42a, ab 01.07.2025), Tagespflege 721 €/Monat (§ 41), Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4), Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 1–3). Für stationäre Pflege übernimmt die Kasse 805 €/Monat (§ 43 SGB XI).
Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
Stellen Sie formlos einen Antrag auf Pflegebegutachtung bei Ihrer Pflegekasse — schriftlich, telefonisch oder online. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder MEDICPROOF bewertet anschließend Ihre Selbständigkeit in sechs NBA-Modulen. Für Pflegegrad 2 müssen mindestens 27,0 und weniger als 47,5 Gesamtpunkte erreicht werden. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Was war früher Pflegestufe 1 — und wie hat sich der Betrag geändert?
Die frühere Pflegestufe 1 (bis Ende 2016) entsprach in etwa dem heutigen Pflegegrad 2. Das damalige Pflegegeld der Pflegestufe 1 betrug 225 €/Monat — heute erhalten Personen mit Pflegegrad 2 bereits 347 €/Monat. Beim Systemwechsel am 1. Januar 2017 (Zweites Pflegestärkungsgesetz) wurden alle Bestandsfälle automatisch überführt. Das neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet seither körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen gleichermaßen.
Kann man Pflegegrad 2 rückwirkend beantragen?
Pflegegrad 2 kann nicht rückwirkend, aber rückwirkend ab Antragstellung gewährt werden. Das bedeutet: Die Leistungen beginnen mit dem Monat, in dem Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben — nicht erst nach der Begutachtung. Es lohnt sich daher, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, auch wenn das Gutachten noch aussteht. Unterlagen und Arztberichte können nachgereicht werden.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Berater.
Verwandte Rechner & Informationen
Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen (SGB XI) und öffentlich zugänglichen Daten. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Pflege-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Berater.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, SGB XI, vdek. Stand: April 2026.