Kassenleistung
1.319 €
stationär je Monat (§ 43 SGB XI)
Wie viel kostet ein Pflegeheimplatz in Bayern? Hier sehen Sie Durchschnittswerte, Zuschläge und können Ihren Eigenanteil direkt berechnen.
Ein Pflegeheimplatz in Bayern kostet Bewohnerinnen und Bewohner im Durchschnitt ca. 3.200 € pro Monat an Eigenanteil — im ersten Aufenthaltsjahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) von ca. 1.660 €, Unterkunft und Verpflegung von ca. 1.030 € sowie Investitionskosten von ca. 510 €.
Ab dem zweiten Jahr sinkt der Eigenanteil durch den gesetzlichen Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) schrittweise — im vierten Jahr zahlen Sie in Bayern durchschnittlich nur noch ca. 1.955 € monatlich.
Gerundete Durchschnittswerte auf Basis von vdek-Daten, Stand: Januar 2026. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Einrichtung. Keine Rechtsberatung.
Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt bundesweit im Schnitt bei über 3.000 € monatlich — eine häusliche Pflegekraft in Bayern kann in vielen Fällen eine günstigere und vertrautere Alternative sein:
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Kassenleistung
1.319 €
stationär je Monat (§ 43 SGB XI)
Leistungszuschlag
15 %
auf den pflegebedingten Eigenanteil
Eigenanteil gesamt
2.951 €
inkl. U+V + Investitionskosten
Die monatlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes in Bayern bestehen aus vier Bestandteilen. Drei davon bilden zusammen den sogenannten Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen:
1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
ca. 1.660 €
In jeder Einrichtung für alle Pflegegrade gleich hoch (§ 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Deckt den Anteil der Pflegekosten, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird.
2. Unterkunft und Verpflegung
ca. 1.030 €
Miete, Nebenkosten, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse beteiligt sich hieran nicht.
3. Investitionskosten
ca. 510 €
Instandhaltung, Modernisierung und Gebäudeabschreibung. In Bayern nur eingeschränkt durch das Land bezuschusst.
4. Zusatzleistungen (optional)
Einzelzimmerzuschlag, besondere Komfortangebote oder individuelle Betreuungsleistungen werden gesondert vereinbart (§ 88 SGB XI) und sind in den Durchschnittswerten nicht enthalten.
| Kostenbestandteil | Bayern | Bundesdurchschnitt |
|---|---|---|
| EEE (Pflege) | 1.660 € | 1.747 € |
| Unterkunft/Verpflegung | 1.030 € | 1.085 € |
| Investitionskosten | 510 € | 532 € |
| Gesamt (1. Jahr) | 3.200 € | 3.364 € |
Bayern liegt damit knapp unter dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.364 €. Quelle: vdek-Daten, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026.
Seit Januar 2022 erhalten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner einen Leistungszuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (§ 43c SGB XI). Dieser Zuschlag steigt mit der Aufenthaltsdauer und wird direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung gezahlt — Sie müssen ihn nicht beantragen.
Wichtig: Der Zuschlag gilt ausschließlich für den pflegebedingten Eigenanteil (EEE). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert.
| Aufenthaltsjahr | Zuschlag | EEE nach Zuschlag | Eigenanteil gesamt |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 15 % | 1.411 € | 2.951 € |
| 2. Jahr | 30 % | 1.162 € | 2.702 € |
| 3. Jahr | 50 % | 830 € | 2.370 € |
| Ab 4. Jahr | 75 % | 415 € | 1.955 € |
Ab dem vierten Jahr sparen Sie in Bayern rund 996 € monatlich gegenüber dem ersten Jahr. Rechtsgrundlage: § 43c SGB XI (seit 01.01.2022).
Die Pflegeheimkosten unterscheiden sich in Deutschland erheblich — je nach Bundesland zahlen Bewohnerinnen und Bewohner bis zu 870 € mehr oder weniger pro Monat. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Aufenthaltsjahr (vor Leistungszuschlag):
| Bundesland | EEE | Unterkunft | Investition | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Bremen | 1.950 € | 1.210 € | 600 € | 3.760 € |
| Saarland | 1.920 € | 1.190 € | 580 € | 3.690 € |
| Baden-Württemberg | 1.900 € | 1.180 € | 580 € | 3.660 € |
| Nordrhein-Westfalen | 1.860 € | 1.150 € | 570 € | 3.580 € |
| Hamburg | 1.820 € | 1.130 € | 550 € | 3.500 € |
| Hessen | 1.680 € | 1.040 € | 510 € | 3.230 € |
| Rheinland-Pfalz | 1.670 € | 1.040 € | 510 € | 3.220 € |
| Bayern | 1.660 € | 1.030 € | 510 € | 3.200 € |
| Berlin | 1.610 € | 1.000 € | 490 € | 3.100 € |
| Schleswig-Holstein | 1.580 € | 980 € | 480 € | 3.040 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.570 € | 980 € | 480 € | 3.030 € |
| Brandenburg | 1.570 € | 970 € | 480 € | 3.020 € |
| Niedersachsen | 1.560 € | 970 € | 480 € | 3.010 € |
| Thüringen | 1.560 € | 970 € | 470 € | 3.000 € |
| Sachsen | 1.550 € | 960 € | 480 € | 2.990 € |
| Sachsen-Anhalt | 1.500 € | 930 € | 460 € | 2.890 € |
Quelle: vdek-Daten, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026. Die tatsächlichen Kosten einzelner Einrichtungen können deutlich abweichen.
Das Ost-West-Gefälle erklärt sich vor allem durch niedrigere Personalkosten und Investitionskosten in den neuen Bundesländern. In den westdeutschen Flächenländern treiben höhere Löhne, Immobilienpreise und Baukosten den Eigenanteil nach oben.
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Innerhalb Bayerns variieren die Pflegeheimkosten je nach Region erheblich. Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW, Oktober 2024 — basierend auf knapp 11.000 bundesweit erfassten Pflegeheimen) zeigt: Der monatliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr liegt in München bei ca. 3.375 €, in günstigen ländlichen Regionen wie dem Landkreis Aschaffenburg bei ca. 2.557 € oder dem Landkreis Cham (Oberpfalz) bei ca. 2.615 €. Innerhalb Bayerns kann der Unterschied somit rund 700–800 € pro Monat betragen.
Ursache ist vor allem das Lohnniveau: Einrichtungen in München und dem Münchner Umland zahlen höhere Personalgehälter und tragen höhere Miet- und Immobilienkosten. Ländliche Regionen in Niederbayern und der Oberpfalz profitieren von einem niedrigeren Preisniveau.
| Region | Eigenanteil / Monat | Einordnung |
|---|---|---|
| München (Stadtgebiet) | ca. 3.375 € | teuerste Region Bayerns |
| Landkreis Starnberg | ca. 3.236 € | Münchner Umland |
| Bayern-Median (laut IW) | ca. 2.886 € | Mitte |
| Landkreis Cham (Oberpfalz) | ca. 2.615 € | günstig |
| Landkreis Aschaffenburg | ca. 2.557 € | günstigste Region |
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Analyse von ca. 11.000 Pflegeheimen bundesweit, Oktober 2024 (iwkoeln.de); vdek Bayern, Eigenanteilsauswertung, Stand: Januar 2026 (vdek.com). Angaben ohne Gewähr. Individuelle Einrichtungskosten können erheblich abweichen.
Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes teilt sich auf mehrere Schultern auf. Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert — sie übernimmt nur einen festgelegten Anteil der Pflegekosten.
| Pflegegrad | Leistung / Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Pflegegrad 1: Zuschuss von 131 €/Monat, kein Anspruch auf vollstationäre Leistung. Stand 2025.
Alles, was über die Kassenleistung hinausgeht, müssen Pflegebedürftige selbst aufbringen: den verbleibenden EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, können Pflegebedürftige beim Sozialamt Hilfe zur Pflegenach §§ 61–66 SGB XII beantragen. Das Sozialamt übernimmt dann den ungedeckten Eigenanteil.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) werden unterhaltspflichtige Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Mehr dazu im Elternunterhalt-Rechner.
Diese Übersicht stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)ist in jeder Einrichtung für alle Pflegegrade gleich hoch (§ 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI) — das ist eines der häufigsten Missverständnisse. Was sich mit dem Pflegegrad ändert, ist die Kassenleistungnach § 43 SGB XI, also wie viel die Pflegekasse zur Heimfinanzierung beisteuert.
| Pflegegrad | Kassenleistung | EEE Bayern | Eigenanteil gesamt |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € | 1.660 € | 3.200 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | 1.660 € | 3.200 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | 1.660 € | 3.200 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | 1.660 € | 3.200 € |
Eigenanteil (EEE + Unterkunft + Investition) ist für alle Pflegegrade gleich. Stand: 2025/2026, Quelle: vdek Bayern.
Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 805 €/Monat nach § 43 SGB XI. Der Eigenanteil beträgt in Bayern im ersten Jahr ca. 3.200 €/Monat. Ab dem zweiten Jahr sinkt er durch den Leistungszuschlag auf ca. 2.702 €/Monat.
Pflegegrad 2 ist der häufigste Einstiegspflegegrad für vollstationäre Pflege — die monatliche Belastung ist mit ca. 3.200 € identisch zu Pflegegrad 3 oder 4, weil der EEE einrichtungseinheitlich gilt.
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 1.319 €/Monat — 514 € mehr als bei Pflegegrad 2. Der persönliche Eigenanteil bleibt mit ca. 3.200 €/Monat (1. Jahr) gleich.
| Kassenleistung (§ 43 SGB XI) | 1.319 €/Mon. |
| Eigenanteil EEE Bayern | 1.660 €/Mon. |
| Unterkunft & Verpflegung | 1.030 €/Mon. |
| Investitionskosten | 510 €/Mon. |
| Selbst zu zahlen (1. Jahr) | 3.200 €/Mon. |
| Selbst zu zahlen (ab 4. Jahr) | 1.955 €/Mon. |
Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse 1.855 €/Monat. Trotz der deutlich höheren Kassenleistung gegenüber Pflegegrad 2 (+1.050 €) bleibt der Eigenanteil identisch bei ca. 3.200 €/Monat (1. Jahr).
Pflegegrad 4 bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit — die Pflegekasse übernimmt einen größeren Teil der Heimkosten, aber da der EEE für alle Pflegegrade gleich ist, ändert sich Ihre Eigenbelastung nicht.
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 1.319 € pro Monat als stationäre Leistung nach § 43 SGB XI. Der persönliche Eigenanteil beläuft sich in Bayern auf durchschnittlich ca. 3.200 € pro Monat (EEE + Unterkunft/Verpflegung + Investitionskosten). Wichtig: Der EEE ist für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung identisch (§ 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Ab dem zweiten Aufenthaltsjahr sinkt der Eigenanteil durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. (Stand: 2025/2026, Quelle: vdek.)
Im Durchschnitt liegt der monatliche Eigenanteil in Bayern bei ca. 3.200 € im ersten Aufenthaltsjahr (EEE ca. 1.660 €, Unterkunft/Verpflegung ca. 1.030 €, Investitionskosten ca. 510 €). Durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Jahr schrittweise — im vierten Jahr auf durchschnittlich ca. 1.955 €. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Einrichtung. (Stand: Januar 2026, Quelle: vdek-Daten.)
Nein — Bayern liegt mit ca. 3.200 € monatlichem Eigenanteil unter dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.364 € (Stand Juli 2026, Quelle: vdek-Auswertung, tagesschau.de/dpa vom 14.07.2026). Deutlich teurer sind Bremen (ca. 3.761 €), das Saarland (ca. 3.695 €) und Baden-Württemberg (ca. 3.657 €). Bayern befindet sich im oberen Mittelfeld der 16 Bundesländer. (Stand der Bayern-Zahl: Januar 2026, Quelle: vdek.)
Ja. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) mit zunehmender Aufenthaltsdauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt. Für Bayern bedeutet das: Der Gesamt-Eigenanteil sinkt von ca. 2.951 € (1. Jahr, nach Zuschlag) auf ca. 1.955 € (ab 4. Jahr).
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege nach §§ 61–66 SGB XII beantragen. Unterhaltspflichtige Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Nein. Alle Angaben basieren auf gerundeten Durchschnittswerten (Quelle: vdek, Stand: Januar 2026) und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Kosten einer konkreten Einrichtung können erheblich abweichen.
Eigenanteil, Kosten und Finanzierung für alle Bundesländer
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Eigenanteil und Beispielrechnung für Nordrhein-Westfalen
Finanzierungslücke nach Pflegegrad und Pflegeform ermitteln
Prüfen, ob Sie unterhaltspflichtig sind
Pflegetagegeld berechnen für den bayerischen Eigenanteil
Stand: 17.07.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.