Pflegegrad beantragen: So stellen Sie den Antrag richtig

Von der Antragstellung bei der Pflegekasse über die MD-Begutachtung bis zum Bescheid & Widerspruch — in 5 klaren Schritten erklärt.

Kurzantwort

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse — sie ist Ihrer Krankenkasse angegliedert. Ein formloser Antrag per Telefon, Brief oder E-Mail genügt. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der Sie zu Hause oder in Ihrer Einrichtung begutachtet. Innerhalb von maximal 25 Arbeitstagenmuss die Pflegekasse über Ihren Antrag entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI).

Leistungen stehen Ihnen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellungzu (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI) — deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Stand: April 2026. Alle Angaben basieren auf dem SGB XI und dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.

Voraussetzungen: Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Antragsberechtigt ist jede Person, die …

  • … in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist (§ 33 SGB XI),
  • … und voraussichtlich mindestens sechs Monate in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Wer darf den Antrag stellen?

Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst stellen — oder eine bevollmächtigte Person: Angehörige, gesetzliche Betreuer oder andere Vertrauenspersonen mit entsprechender Vollmacht.

Gut zu wissen

  • Es gibt kein Mindestalter: Auch für Kinder kann ein Pflegegrad beantragt werden.
  • Es gibt keine Mindestversicherungsdauer für die Antragstellung (Vorversicherungszeit für Leistungen: 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre, § 33 Abs. 2 SGB XI).
  • Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer privaten Pflegeversicherung. Die Begutachtung übernimmt dann MEDICPROOF statt des Medizinischen Dienstes.

Sie sind sich unsicher, ob ein Pflegegrad in Frage kommt? Unsere Pflegegrad-Einschätzung hilft Ihnen, den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der 6 Module des NBA einzuschätzen.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Pflegegrad

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag genügt. Sie können bei Ihrer Pflegekasse anrufen, einen Brief schreiben oder eine E-Mail senden. Es reicht ein einfacher Satz:

„Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.“

Bei privater Pflegeversicherung richten Sie den Antrag an Ihren Versicherer — die Begutachtung erfolgt dort über MEDICPROOF.

Tipp:Notieren Sie das genaue Datum Ihres Anrufs oder Schreibens. Ab diesem Datum beginnt Ihr Leistungsanspruch (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).

Schritt 2: Formulare der Pflegekasse ausfüllen

Nach Ihrem Antrag erhalten Sie von der Pflegekasse Formulare, die Sie ausfüllen und zurückschicken. Darin werden unter anderem abgefragt:

  • Ihre aktuelle Versorgungssituation (ambulanter Pflegedienst, Angehörige, Einrichtung)
  • Vorerkrankungen und aktuelle Diagnosen
  • Vorhandene Hilfsmittel
  • Bereits laufende Leistungen (z. B. Reha, Krankenhaus)

Tipp: Falls Sie eine Pflegedokumentation haben (etwa vom ambulanten Dienst), legen Sie diese bei. Auch Arztberichte und Krankenhausentlassberichte sind hilfreich.

Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause (oder in Ihrer Pflegeeinrichtung). Die Begutachtung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten.

Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) in sechs Modulen:

ModulBereichGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %*
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %*
4Selbstversorgung40 %
5Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

* Module 2 und 3 werden nicht addiert — es zählt der höhere Wert.

Aus der Gesamtpunktzahl (0–100) ergibt sich der Pflegegrad:

PunktePflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Wichtige Tipps für die Begutachtung

  • Ehrlich bleiben: Schildern Sie offen, was Ihnen schwerfällt — spielen Sie nichts herunter. Der Gutachter soll den tatsächlichen Alltag sehen, nicht den Ausnahme-Tag.
  • Begleitperson mitnehmen: Eine vertraute Person, die Ihren Alltag kennt (Angehörige, Pflegekraft), sollte beim Termin dabei sein und wichtige Details ergänzen.
  • Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens 1 bis 2 Wochen vor dem Termin, wobei und wie oft Sie Hilfe benötigen.

Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit dem zuerkannten Pflegegrad (oder der Ablehnung).

Fristen: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagennach Antragstellung entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). In Akutsituationen — etwa bei Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder in ambulant-palliativer Versorgung — beträgt die Frist nur eine Woche(§ 18 Abs. 3 Satz 2 SGB XI). Überschreitet die Pflegekasse die Frist, muss sie 70 € pro angefangener WocheVerspätung an Sie zahlen (§ 18 Abs. 3b SGB XI).

Leistungsbeginn: Ihre Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht erst ab dem Bescheiddatum. Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt vom erteilten Pflegegrad ab. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu Pflegegrad 2 – Leistungen oder Pflegegrad 3 – Leistungen.

Tipp: Lassen Sie sich das MD-Gutachten zusenden — Sie haben Anspruch darauf. Es enthält die Punktbewertung und Begründung, die für einen möglichen Widerspruch wichtig sind.

Schritt 5: Bei Ablehnung — Widerspruch einlegen

Wird Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, können Sie Widerspruch einlegen.

  1. Frist beachten: Sie haben einen Monat nach Zustellung des Bescheids Zeit.
  2. Formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse senden: „Ich lege hiermit Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen].“
  3. Begründung: Kann nachgereicht werden. Fordern Sie zunächst das MD-Gutachten an und lassen Sie es prüfen.
  4. Beratung nutzen: Sie haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
  5. Klage: Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie beim Sozialgericht Klage erheben. In der ersten Instanz fallen für Versicherte keine Gerichtskosten an.

Wichtig: Legen Sie im Zweifel fristwahrend einen formlosen Widerspruch ein, auch wenn Sie die Begründung noch nicht fertig haben. Die Frist ist nicht verlängerbar.

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

Zu spät beantragen

Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend ab Beginn des Pflegebedarfs. Jeder Monat ohne Antrag ist ein Monat ohne Leistung.

Bei der Begutachtung „tapfer sein“

Viele Betroffene zeigen sich von ihrer besten Seite. Das führt zu einer falschen Einschätzung. Schildern Sie ehrlich, was im Alltag schwerfällt.

Kein Pflegetagebuch führen

Ohne schriftliche Dokumentation fehlt die Grundlage für eine realistische Einschätzung. Notieren Sie mindestens 1–2 Wochen lang: Welche Hilfe wird wann benötigt?

Widerspruchsfrist verpassen

Die Frist von einem Monat nach Zustellung ist nicht verlängerbar. Legen Sie im Zweifel fristwahrend formlos Widerspruch ein — die Begründung können Sie nachreichen.

Allein zum Gutachtertermin

Eine Vertrauensperson, die Ihren Alltag kennt, sollte bei der Begutachtung dabei sein. Sie kann Situationen schildern, die der Gutachter im Termin nicht beobachten kann — nächtliche Unruhe, Orientierungsprobleme, Sturzgefahr.

Fristen und Bearbeitungszeiten

VorgangFristRechtsgrundlage
Antragstellung bis Bescheidmax. 25 Arbeitstage§ 18 Abs. 3 SGB XI
Bei Krankenhausaufenthalt / Hospiz / Palliativversorgungmax. 1 Woche§ 18 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
Verspätungspauschale bei Fristüberschreitung70 € pro angefangener Woche§ 18 Abs. 3b SGB XI
LeistungsbeginnMonat der Antragstellung§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI
Widerspruch gegen Bescheid1 Monat nach Zustellung§ 84 SGG
HöherstufungsantragJederzeit bei Verschlechterung§ 18 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
Pflegeberatung nach AntragstellungInnerhalb von 2 Wochen§ 7a Abs. 1 Satz 3 SGB XI

Die 25-Arbeitstage-Frist beginnt am Tag der Antragstellung, nicht erst mit Eingang der ausgefüllten Formulare. Notieren Sie daher immer das Datum Ihres ersten Anrufs oder Schreibens.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Kann ich den Pflegegrad auch telefonisch beantragen?

Ja. Ein formloser Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt als Antragstellung. Notieren Sie unbedingt das Datum und den Namen Ihres Gesprächspartners — ab diesem Tag läuft die Bearbeitungsfrist und Ihr Leistungsanspruch beginnt.

Ab wann erhalte ich Leistungen?

Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Stellen Sie den Antrag beispielsweise am 20. April, erhalten Sie Leistungen ab dem 1. April.

Was ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA)?

Das NBA ist das seit 2017 geltende Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Es bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltagsgestaltung) mit einem Punktesystem von 0 bis 100. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

Kann ich den Pflegegrad auch für meine Eltern beantragen?

Ja. Sie können den Antrag für Ihre Eltern stellen, wenn Sie eine Vollmacht haben oder als gesetzlicher Betreuer bestellt sind. Auch eine formlose schriftliche Bevollmächtigung durch die pflegebedürftige Person wird von den meisten Pflegekassen akzeptiert.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis des SGB XI (Stand: April 2026). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder an eine qualifizierte Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

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Stand: 14.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.