Pflegegrad-Einschätzung →
Schätzen Sie den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der 6 Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ein.
Pflegegrad 2 – Leistungen & Geld →
Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Detail: Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und mehr.
Pflegegrad 3 – Leistungen & Geld →
Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Detail: 599 € Pflegegeld, 1.497 € Sachleistung, Verhinderungspflege und mehr.
Pflegegrad beantragen – Anleitung →
Schritt-für-Schritt: Antrag bei der Pflegekasse stellen, MD-Begutachtung vorbereiten, Fristen einhalten und bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | NBA-Punkte | Beeinträchtigung | Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 12,5 – < 27 | Geringe | — |
| PG 2 | 27 – < 47,5 | Erhebliche | 347 € |
| PG 3 | 47,5 – < 70 | Schwere | 599 € |
| PG 4 | 70 – < 90 | Schwerste | 800 € |
| PG 5 | 90 – 100 | Schwerste mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Pflegegeld monatlich, ab 01.01.2025 (§ 37 SGB XI). Keine rechtsverbindliche Auskunft.
Weiterführende Themen
Sie kennen bereits Ihren Pflegegrad? Informieren Sie sich über die Leistungen der Pflegekasse oder berechnen Sie Ihren Eigenanteil im Pflegeheim. Mit dem Pflegelücke-Rechner sehen Sie, wie hoch die monatliche Finanzierungslücke in Ihrer Situation ausfällt.
Häufige Fragen zu Pflegegraden
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet. Je nach Gesamtpunktzahl (0–100) wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie lediglich den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, aber kein Pflegegeld und keine Sachleistungen.
Kann man den Pflegegrad wechseln?
Ja. Bei Verschlechterung des Zustands können Sie eine Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Der Medizinische Dienst führt dann eine erneute Begutachtung durch.
Sind die Angaben verbindlich?
Nein. Alle Angaben dienen der Orientierung auf Basis des SGB XI. Sie ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Fachpersonen.