Pflegegrad: Leistungen & Einstufung

Was steht Ihnen je Pflegegrad zu? Hier finden Sie alle Leistungen, Geldbeträge und Informationen zur Einstufung — übersichtlich aufbereitet.

Pflegegrad-Einschätzung

Schätzen Sie den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der 6 Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ein.

Pflegegrad 2 – Leistungen & Geld

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Detail: Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und mehr.

Pflegegrad 3 – Leistungen & Geld

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Detail: 599 € Pflegegeld, 1.497 € Sachleistung, Verhinderungspflege und mehr.

Pflegegrad beantragen – Anleitung

Schritt-für-Schritt: Antrag bei der Pflegekasse stellen, MD-Begutachtung vorbereiten, Fristen einhalten und bei Ablehnung Widerspruch einlegen.

Pflegegrade im Überblick

PflegegradNBA-PunkteBeeinträchtigungPflegegeld
PG 112,5 – < 27Geringe
PG 227 – < 47,5Erhebliche347 €
PG 347,5 – < 70Schwere599 €
PG 470 – < 90Schwerste800 €
PG 590 – 100Schwerste mit besonderen Anforderungen990 €

Pflegegeld monatlich, ab 01.01.2025 (§ 37 SGB XI). Keine rechtsverbindliche Auskunft.

Weiterführende Themen

Sie kennen bereits Ihren Pflegegrad? Informieren Sie sich über die Leistungen der Pflegekasse oder berechnen Sie Ihren Eigenanteil im Pflegeheim. Mit dem Pflegelücke-Rechner sehen Sie, wie hoch die monatliche Finanzierungslücke in Ihrer Situation ausfällt.

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet. Je nach Gesamtpunktzahl (0–100) wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie lediglich den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, aber kein Pflegegeld und keine Sachleistungen.

Kann man den Pflegegrad wechseln?

Ja. Bei Verschlechterung des Zustands können Sie eine Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Der Medizinische Dienst führt dann eine erneute Begutachtung durch.

Sind die Angaben verbindlich?

Nein. Alle Angaben dienen der Orientierung auf Basis des SGB XI. Sie ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Fachpersonen.

Stand: 14.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.