Pflegelücke: Was sie bedeutet und wie Sie sie schließen können

Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen Sie selbst. Hier erfahren Sie, wie groß die Lücke ist — und was Sie tun können.

Kurzantwort: Was ist die Pflegelücke?

Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und dem, was die gesetzliche Pflegekasse übernimmt. Diesen Betrag müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst tragen.

Im Pflegeheim beträgt der durchschnittliche Eigenanteil bundesweit ca. 2.450 € pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr. Bei häuslicher Pflege reicht das Pflegegeld (z. B. 599 € bei Pflegegrad 3, Stand: 01.01.2025) oft nicht aus, um die tatsächlichen Betreuungskosten zu decken.

Der Grund: Die Pflegeversicherung ist gesetzlich als Teilkaskokonzipiert (§ 4 SGB XI) — sie übernimmt einen Teil der Kosten, nicht alles.

Durchschnittswerte auf Basis von SGB XI und vdek-Daten, Stand: 2025/2026. Keine Rechtsberatung. Berechnen Sie Ihre individuelle Lücke mit dem Pflegelücke-Rechner.

Was ist die Pflegelücke?

Tatsächliche Pflegekosten − Leistungen der Pflegekasse = Pflegelücke

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 bewusst als Teilleistungssystemeingeführt. § 4 Abs. 2 SGB XI stellt klar: Die Leistungen sollen die Pflegebedürftigen unterstützen — eine Vollkostendeckung war nie vorgesehen. Egal ob jemand zu Hause oder im Pflegeheim versorgt wird, es bleibt fast immer eine finanzielle Lücke.

Bei häuslicher Pflege

Pflegebedürftige erhalten entweder Pflegegeld (§ 37 SGB XI, bei Versorgung durch Angehörige) oder Sachleistungenfür einen ambulanten Pflegedienst (§ 36 SGB XI). In beiden Fällen decken die Leistungen häufig nur einen Teil der tatsächlichen Kosten: Pflegegeld kompensiert den Aufwand pflegender Angehöriger pauschal — die tatsächliche Belastung (Arbeitszeit, Verdienstausfall, körperliche Beanspruchung) geht weit darüber hinaus. Sachleistungen sind gedeckelt: Wenn der ambulante Dienst mehr leistet als der Höchstbetrag abdeckt, tragen die Pflegebedürftigen die Differenz selbst.

Bei stationärer Pflege

Im Pflegeheim ist die Pflegelücke besonders sichtbar: Der Eigenanteil setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse zahlt einen festen monatlichen Betrag (§ 43 SGB XI) — alles darüber ist die Pflegelücke.

Wie groß ist die Pflegelücke?

Häusliche Pflege (Pflegegeld, § 37 SGB XI)

PflegegradPflegegeldGeschätzte Kosten amb. DienstUngefähre Lücke
PG 2347 €ca. 8001.200ca. 453853
PG 3599 €ca. 1.2001.800ca. 6011.201
PG 4800 €ca. 1.5002.500ca. 7001.700
PG 5990 €ca. 2.0003.500ca. 1.0102.510

Geschätzte Kosten bei teilweiser oder vollständiger Übernahme der Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Bei reiner Angehörigenpflege zeigt sich die Lücke als unbezahlte Arbeit. Pflegegeld ab 01.01.2025.

Stationäre Pflege (Pflegeheim)

Im Pflegeheim ist der Eigenanteil für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung gleich hoch (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Im Bundesdurchschnitt liegt er bei ca. 2.450 € im ersten Aufenthaltsjahr.

Der seit 2022 geltende Leistungszuschlag(§ 43c SGB XI) reduziert den EEE stufenweise: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr. Unterkunft und Investitionskosten bleiben unberührt — der Eigenanteil bleibt auch nach dem vierten Jahr in den meisten Fällen bei über 1.500 € monatlich.

Die regionalen Unterschiede sind erheblich: In Sachsen ca. 1.580 €, in NRW ca. 2.500 € pro Monat.

Rechenbeispiel: Familie Müller

Ausgangslage: Frau Müller ist 78 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und zieht in ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen.

Monatliche Kosten im Pflegeheim (NRW-Durchschnitt)
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)1.150 €
Unterkunft und Verpflegung870 €
Investitionskosten480 €
Eigenanteil gesamt (vor Zuschlag)2.500 €
Kassenleistung stationär, PG 3 (§ 43 SGB XI)1.319 €

Im 1. Aufenthaltsjahr (15 % Leistungszuschlag):

  • Zuschlag: 15 % × 1.150 € EEE = 173 €
  • Eigenanteil nach Zuschlag: 2.500 €173 € = 2.327 €
  • Frau Müllers Rente: 1.400 €
  • Monatliche Lücke: 927 €

Ab dem 4. Aufenthaltsjahr (75 % Leistungszuschlag):

  • Eigenanteil nach Zuschlag: 1.637 €
  • Monatliche Lücke: 237 €

Fiktives Beispiel auf Basis von NRW-Durchschnittswerten (Quelle: vdek). Tatsächliche Kosten hängen von der konkreten Einrichtung ab.

So können Sie die Pflegelücke schließen

Keine dieser Optionen schließt die Lücke in jedem Fall vollständig — aber jede kann die finanzielle Belastung spürbar reduzieren.

1. Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeld oder Pflegerente zahlt im Pflegefall einen vereinbarten monatlichen Betrag. Je früher der Abschluss, desto günstiger die Beiträge.

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2. Private Vorsorge aufbauen

Frühzeitig Rücklagen bilden — getrennt von der Altersvorsorge. Bereits moderate monatliche Sparbeträge schaffen über 10–20 Jahre einen nennenswerten Puffer.

3. Kombinationsleistung nutzen

Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft? Den ungenutzten Anteil erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI).

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4. Sozialleistungen prüfen

Hilfe zur Pflege (SGB XII), Wohngeld und Elternunterhalt nur bei > 100.000 € Bruttojahreseinkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020).

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Häufige Fragen zur Pflegelücke

Was genau ist die Pflegelücke?

Die Pflegelücke bezeichnet die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen, die die gesetzliche Pflegekasse übernimmt. Da die Pflegeversicherung als Teilleistungssystem konzipiert ist (§ 4 SGB XI), müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen den verbleibenden Betrag selbst aufbringen.

Wie hoch ist die Pflegelücke im Pflegeheim?

Im Bundesdurchschnitt liegt der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim bei ca. 2.450 € im ersten Aufenthaltsjahr. Je nach Bundesland schwankt der Betrag von ca. 1.600 € in Sachsen bis ca. 2.500 € in Nordrhein-Westfalen. Der Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) reduziert den Pflege-Eigenanteil stufenweise. Stand: 2025/2026.

Gibt es eine Pflegelücke auch bei häuslicher Pflege?

Ja. Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) deckt in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Bei Pflegegrad 3 beträgt es 599 € pro Monat (Stand: 01.01.2025), während ein ambulanter Pflegedienst ca. 1.200–1.800 € berechnen kann. Pflegen Angehörige selbst, zeigt sich die Lücke als unbezahlte Arbeitszeit.

Wer zahlt die Pflegelücke?

Zunächst die pflegebedürftige Person selbst — aus Rente, Ersparnissen und Vermögen. Reicht das nicht, können Kinder herangezogen werden, seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) aber nur bei Bruttojahreseinkommen über 100.000 €. Andernfalls kann Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Zahlen sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis öffentlich zugänglicher Durchschnittswerte (Quellen: SGB XI, vdek, Stand: 2025/2026). Sie ersetzen keine individuelle Pflege-, Finanz- oder Rechtsberatung.

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Stand: 14.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.