Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — Stand: April 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website pflegekosten-berechnen.de, betrieben von Michael Sack. Wir sind bestrebt, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Barrierefreiheit

Die Website wurde mit dem Ziel entwickelt, die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenhierarchie
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 (Mindestkontrast 4,5:1)
  • Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren
  • Labels und verständliche Fehlermeldungen in Formularen und Rechnern
  • Responsives Layout bis 320 px Breite ohne horizontales Scrollen
  • Sprachauszeichnung (<html lang="de">)
  • Keine automatisch abspielenden Medien

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sein. Bekannte Einschränkungen:

  • Rechner-Ergebniswerte: Dynamisch berechnete Werte werden aktuell nicht automatisch an Screenreader gemeldet (fehlendes aria-live). Geplante Behebung: Q3 2026.
  • PDF-Dokumente: Sofern künftig PDFs bereitgestellt werden, ist deren Barrierefreiheit nicht gewährleistet. Inhalte stehen stets auch als HTML-Seite zur Verfügung.

Feedback & Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns mit, welche Inhalte nicht barrierefrei nutzbar sind. Wir nehmen jede Meldung ernst und bemühen uns um zeitnahe Verbesserung.

E-Mail: kontakt@pflegekosten-berechnen.de

Betreff: Barrierefreiheit

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau (Seite, Browser, Hilfsmittel). Wir antworten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Sollte nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig ist die Bundesnetzagenturals zentrale Stelle nach § 32 BFSG.

Letzte Aktualisierung: April 2026

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Stand: 14.04.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.