Alle Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 auf einen Blick — von Pflegegeld über Sachleistung bis Verhinderungspflege. Mit aktuellen Beträgen, Rechtsgrundlagen und praktischen Hinweisen.
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich 599 € Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder 1.497 € Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) zu. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025).
Pflegegrad 3 entspricht schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und wird bei einer NBA-Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten vergeben. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 (347 €/796 €) sind die Leistungen deutlich höher. Die folgenden Abschnitte erklären die einzelnen Ansprüche im Detail.
Hinweis zur alten Pflegestufe 3: Wer nach „Pflegestufe 3“ oder entsprechenden Leistungen sucht: Die frühere Pflegestufe 3 (vor 2017) entspricht je nach individueller Einstufung heute eher Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Wer heute Pflegegrad 3 hat, fand sich früher meist in Pflegestufe 2.
Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Pflegegrad 3 vs. Pflegegrad 2: Was ändert sich?
Leistung
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3 ←
Unterschied
Pflegegeld
347 €/Mon.
599 €/Mon.
+252 € (+73 %)
Pflegesachleistung
796 €/Mon.
1.497 €/Mon.
+701 € (+88 %)
Tagespflege
721 €/Mon.
1.357 €/Mon.
+636 €
Stationäre Pflege
805 €/Mon.
1.319 €/Mon.
+514 €
Beträge ab 01.01.2025 (Monatl.) / 01.07.2025 (Jahresbetrag). Quelle: SGB XI. Keine Rechtsberatung.
Geldleistungen bei Pflegegrad 3 für pflegende Angehörige
Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 zu Hause pflegen, erhalten Sie als zentrale Geldleistung das Pflegegeld von 599 € pro Monat(§ 37 SGB XI). Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — sie kann es frei einsetzen, z. B. an Sie als pflegende Angehörige weitergeben.
Alternativ steht die Pflegesachleistung von 1.497 € pro Monat (§ 36 SGB XI) zur Verfügung: Damit bezahlt die Pflegekasse direkt einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Möchten Sie beides kombinieren, nutzen Sie die Kombinationsleistung(§ 38 SGB XI): Bei 50 % Sachleistungsnutzung verbleiben z. B. noch 50 % des Pflegegeldes (300 €) für Sie.
Zusätzlich steht Ihnen als pflegender Person bei Ausfall ein Jahresbudget für Verhinderungspflege von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI) — damit werden Vertretungspflegekräfte oder Kurzzeitpflege finanziert, während Sie im Urlaub oder krank sind.
Pflegegeld & Sachleistung kombinieren – was bleibt übrig?
Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) können Sie Sachleistung und Pflegegeld parallel nutzen. Setzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (749 €) für einen Pflegedienst ein, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes (300 €) ausgezahlt.
Die folgende Tabelle zeigt alle Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihnen bei Pflegegrad 3 zustehen — aufgeschlüsselt nach monatlichen und jährlichen Beträgen mit den zugehörigen Rechtsgrundlagen. Pflegegrad 3 stellt einen deutlichen Sprung gegenüber Pflegegrad 2 dar: Das Pflegegeld steigt um 73 %, die Sachleistung sogar um 88 %.
Leistung
Betrag
Rechtsgrundlage
Hinweis
Pflegegeld
599 €/Monat
§ 37 SGB XI
Häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistung
1.497 €/Monat
§ 36 SGB XI
Ambulanter Pflegedienst
Tages-/Nachtpflege
1.357 €/Monat
§ 41 SGB XI
Zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
3.539 €/Jahr
§ 42a SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag, flexibel einsetzbar
Stationäre Pflege
1.319 €/Monat
§ 43 SGB XI
Leistung der Kasse, zzgl. Leistungszuschlag
Entlastungsbetrag
131 €/Monat
§ 45b SGB XI
Zweckgebunden, alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel
42 €/Monat
§ 40 SGB XI
Zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion etc.)
Wohnraumanpassung
bis 4.180 €
§ 40 Abs. 4 SGB XI
Je Maßnahme, erneut bei Verschlechterung
Hausnotruf
25,50 €/Monat
§ 78 Abs. 1 SGB XI
Zuschuss für anerkanntes System
Monatliche Beträge ab 01.01.2025, Jahresbetrag ab 01.07.2025. Quelle: SGB XI. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
Mit Pflegegrad 3 wird der Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI meist vollständig genutzt:
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Antrag in 5 Minuten
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Pflegegrad 3 im Vergleich – Geldleistungen Tabelle 2026
Die folgende Tabelle zeigt alle Geldleistungen im Vergleich der fünf Pflegegrade — damit Sie sehen, wo Pflegegrad 3 einzuordnen ist und wie viel Leistung bei Höherstufung dazukommt.
Pflegegrad 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem ein Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs Lebensbereiche bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Detaillierte Informationen zur Begutachtung finden Sie auf der Seite Pflegegrad-Einschätzung.
Für Pflegegrad 3 benötigen Sie zwischen 47,5 und unter 70 Gesamtpunkte. Das Modul Selbstversorgung fließt dabei mit 40 % am stärksten in die Bewertung ein.
Der Unterschied zu Pflegegrad 2 ist erheblich: Dort erhalten Sie 347 € Pflegegeld bzw. 796 € Sachleistung bei 27 bis unter 47,5 Punkten (erhebliche Beeinträchtigungen). Bei Pflegegrad 3 steigen die Beträge auf 599 € bzw. 1.497 € — das bedeutet rund 73 % mehr Pflegegeld und 88 % mehr Sachleistung. Gegenüber Pflegegrad 4 (800 €/1.859 € bei 70 bis unter 90 Punkten) liegen die Beträge bei Pflegegrad 3 noch deutlich darunter. Ein weiterer Unterschied: Bei Pflegegrad 3 sind Beratungseinsätze halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Hinweis zur alten Pflegestufe 3: Bis Ende 2016 galt das System der Pflegestufen (1–3). Seit dem 1. Januar 2017 wurden diese durch die fünf Pflegegrade ersetzt (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Wer nach „Pflegestufe 3“ oder den entsprechenden Leistungen sucht, findet hier aktuelle Informationen — eine direkte 1:1-Umrechnung ist jedoch nicht möglich. Je nach individueller Einstufung kann Pflegestufe 3 heute Pflegegrad 4 oder 5 entsprechen.
Bei Pflegegrad 3 kann ein Hausnotruf in Notsituationen schnelle Hilfe organisieren, wenn niemand direkt vor Ort ist:
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Hausnotruf kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt bis zu 25,50 €/Monat
Mit Pflegegrad haben Sie Anspruch auf einen bezuschussten Hausnotruf (§ 78 SGB XI). Pflegehase übernimmt die Antragstellung direkt mit Ihrer Pflegekasse – 24-Stunden-Notrufzentrale, keine Vertragsbindung, keine Einrichtungsgebühr.
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0 €/Monat, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 25,50 €/Monat (§ 78 SGB XI). Ohne Pflegegrad: typische Kosten ca. 23–27 €/Monat — als Selbstzahler.
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Antrag in ca. 5 Minuten. Gerätelieferung nach Genehmigung typischerweise 7–14 Tage.
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Bei Pflegegrad 3 haben Sie die Wahl zwischen drei Modellen:
Pflegegeld
599 €/Monat
Dieses erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Personen die Pflege übernehmen (§ 37 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt den Betrag direkt an die pflegebedürftige Person aus. Sie können frei über das Geld verfügen.
Sachleistung
1.497 €/Monat
Diesen Betrag rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab (§ 36 SGB XI). Geeignet, wenn professionelle Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder hauswirtschaftlicher Versorgung benötigt wird.
Kombination
§ 38 SGB XI
Beide Leistungsarten lassen sich anteilig kombinieren: Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (748,50 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes — also 299,50 €. Für die genaue Berechnung nutzen Sie den Kombinationsleistung-Rechner.
Die Wahl zwischen den Modellen können Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse jederzeit ändern. Eine Bindungsfrist gibt es nicht.
Bei Pflegegrad 3 ist ein barrierearmes Bad oft zentral, um Transfers und Körperpflege sicherer zu gestalten:
Der Umbau von Badewanne zu bodengleicher Dusche ist die häufigste pflegebedingte Wohnungsanpassung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Fördermöglichkeiten jetzt unverbindlich prüfen lassen.
Wie hoch ist die Förderung?▾
Bis zu 4.000 € pro Maßnahme nach § 40 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad.
Wie viele Angebote bekomme ich?▾
In der Regel 2–3 Angebote von regionalen Fachbetrieben mit Vergleichsmöglichkeit.
Bin ich an etwas gebunden?▾
Nein. Die Angebote sind kostenlos und unverbindlich.
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Weitere Leistungen: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege & Hilfsmittel
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ab dem 01.07.2025 steht Ihnen ein flexibel einsetzbarer Gesamtbetrag von 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Sie können diesen Betrag vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder für eine beliebige Kombination aus beiden Leistungen verwenden. Verhinderungspflege greift, wenn Ihre reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege ermöglicht die vorübergehende vollstationäre Unterbringung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Details und Rechenbeispiele finden Sie im Verhinderungspflege-Rechner und im Kurzzeitpflege-Rechner.
Tagespflege: Für den Besuch einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 zusätzlich 1.357 € monatlich zu (§ 41 SGB XI). Diese Leistung wird neben Pflegegeld oder Sachleistungen gewährt, nicht darauf angerechnet.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Verbrauchsmaterialien übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich (§ 40 Abs. 1–3 SGB XI).
Wohnraumanpassung: Für Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder den Umbau des Badezimmers zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei erneuter Verschlechterung des Pflegebedarfs kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.
Hausnotruf: Die Pflegekasse bezuschusst ein anerkanntes Hausnotrufsystem mit 25,50 € monatlich (§ 78 Abs. 1 SGB XI).
Beratungseinsätze: Ihre Pflichten bei Pflegegrad 3
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie bei Pflegegrad 3 verpflichtet, halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Das ist dieselbe Frequenz wie bei Pflegegrad 2. Erst ab Pflegegrad 4 sind vierteljährliche Beratungseinsätze vorgeschrieben. Der Besuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt.
Seit der jüngsten Gesetzesänderung kann auf Wunsch jeder zweite Beratungsbesuch auch per Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2027.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt vollständig Ihre Pflegekasse — für Sie entstehen keine Ausgaben. Wichtig: Kommen Sie der Pflicht nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Vereinbaren Sie die Termine daher rechtzeitig.
Neben den laufenden Leistungen fördert die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 auch einmalige Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI) – etwa den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift.
Pflegeheim bei Pflegegrad 3: Was zahlt die Kasse?
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse 1.319 €/Monat (§ 43 SGB XI). Hinzu kommt ein einrichtungsspezifischer Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Den verbleibenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zahlen Sie selbst — bundesweit liegt dieser bei Pflegegrad 3 im Schnitt bei über 1.000 €/Monat.
Pflegegrad 2, 3 und 4: wo der finanzielle Sprung wirklich liegt
Pflegegrad 3 ist für viele Familien die Stufe, ab der professionelle Hilfe spürbar leichter finanzierbar wird. Besonders groß ist der Sprung bei Sachleistungen und Tagespflege — während andere Ansprüche unverändert bleiben.
Leistung
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Einordnung
Pflegegeld
347 €
599 €
800 €
PG3 bringt 252 € mehr als PG2
Pflegesachleistung
796 €
1.497 €
1.859 €
Der größte Sprung für professionelle ambulante Hilfe
Tages-/Nachtpflege
721 €
1.357 €
1.685 €
Wichtig bei mehreren Betreuungstagen pro Woche
Stationäre Pflege
805 €
1.319 €
1.855 €
Relevanter Zuschuss bei Heimversorgung oder Kurzzeitkrisen
Entlastungsbetrag
131 €
131 €
131 €
Bleibt in allen drei Pflegegraden gleich
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
3.539 €
3.539 €
3.539 €
Jahresbudget bleibt ab PG2 identisch
NBA-Punkte
27 bis <47,5
47,5 bis <70
70 bis <90
PG3 ist die mittlere Stufe mit schweren Beeinträchtigungen
Entlastungsbetrag und Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 3 gezielt einsetzen
131 € Entlastungsbetrag als Puffer im Alltag
Bei Pflegegrad 3 ist der Alltag häufig stärker getaktet: Transfers, Medikamentengabe, Begleitung zu Terminen und mehr. Der Entlastungsbetrag kann gezielt kleine Lücken schließen, ohne dass gleich das gesamte Sachleistungsbudget belastet wird.
• stundenweise Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung
• Betreuung in Gruppen, Demenz- oder Aktivierungsangeboten
• ergänzende Kosten bei Tages- und Nachtpflege
• bestimmte Angebote ambulanter Dienste mit Landesanerkennung
Auf unserer Seite Entlastungsbetrag finden Sie typische Verwendungsfälle und häufige Stolperfallen.
224 € zusätzlich in der ambulant betreuten WG
Gerade bei Pflegegrad 3 kann eine ambulant betreute Wohngruppe eine sinnvolle Zwischenlösung zwischen häuslicher Pflege und Heim sein. Der Wohngruppenzuschlag wird zusätzlich zu den übrigen Leistungsansprüchen gezahlt.
• ambulant betreute WG statt vollstationärem Heim
• mehrere Bewohner organisieren Betreuung und Alltag gemeinsam
• mindestens zwei Bewohner mit anerkanntem Pflegegrad
• Zuschlag kann z. B. für Koordination und Präsenzkräfte helfen
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss immer, ob die Pflegekasse die konkrete Wohnform als förderfähige Wohngruppe anerkennt.
Praxisbeispiele: Wie Pflegegrad 3 Budgets im Alltag verändert
Beispiel 1: Mehr professioneller Pflegedienst ohne kompletten Pflegegeld-Verlust
Situation: Herr Schneider braucht morgens und abends Hilfe bei Körperpflege und Medikation. Die Tochter organisiert zusätzlich zwei Tage Tagespflege im Monat.
• 70 % Sachleistung über den Pflegedienst: 1.047,90 €
• verbleibendes Pflegegeld: 179,70 €
• Tagespflege bleibt separat bis 1.357 € pro Monat finanzierbar
• zusätzlicher Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe oder Begleitung
Ergebnis: Die Familie nutzt deutlich mehr professionelle Hilfe als bei Pflegegrad 2 und behält dennoch einen Teil des Pflegegeldes.
Beispiel 2: Ambulant betreute WG statt sofortiger Heimaufnahme
Situation: Frau Berger lebt in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit drei weiteren Bewohnern. Angehörige übernehmen Besuche und Organisation, die tägliche Unterstützung erfolgt gemeinschaftlich.
• Pflegegeld bei häuslicher Pflegeform: 599 €
• Wohngruppenzuschlag: 224 € zusätzlich
• Entlastungsbetrag: 131 € für ergänzende Alltagsunterstützung
• Pflegehilfsmittel: 42 € für Verbrauchsprodukte
Ergebnis: Gegenüber einer reinen Einzelversorgung entsteht mehr organisatorische Unterstützung, ohne direkt in die vollstationäre Pflege zu wechseln.
Pflegegrad 3 bewilligt: diese Schritte sind jetzt besonders wichtig
Leistungsform festziehen: Klären Sie sofort mit der Pflegekasse, ob Pflegegeld, Sachleistung oder eine Kombinationslösung starten soll.
Pflegedienst oder Tagespflege anfragen: Bei Pflegegrad 3 sind Wartezeiten oft das größere Problem als der Anspruch selbst.
Entlastungsbetrag und Hilfsmittel aktivieren: Kleine Hilfen im Haushalt oder bei der Betreuung entlasten Angehörige frühzeitig.
Wohnsituation prüfen: Bei häufigen Transfers oder Sturzrisiko können Wohnraumanpassung, Hausnotruf oder sogar eine ambulant betreute WG sinnvoll sein.
Dokumentation aufbauen: Heben Sie Rechnungen, Bescheide und Pflegeprotokolle auf — das hilft bei Widerspruch, Höherstufung oder der Planung der Verhinderungspflege.
Wenn Sie unsicher sind, ob Pflegegrad 3 langfristig ausreicht, lohnt sich parallel ein Blick auf Pflegegrad 4 und die Seite Pflegegrad beantragen.
Wenn der Bescheid niedriger ausgefallen ist als erwartet oder sich Ihr Pflegebedarf seither verändert hat, kann eine spezialisierte Begleitung bei Widerspruch oder Höherstufungsantrag helfen:
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Bescheid prüfen lassen: Unterstützung bei Widerspruch und Höherstufung
Familiara begleitet nach eigenen Angaben bundesweit bei der Ermittlung des angemessenen Pflegegrades, der Vorbereitung auf den MD-/Medicproof-Begutachtungstermin und — falls nötig — bei Widerspruch gegen den Bescheid, inklusive pflegefachlicher Stellungnahme. Das ist ein kostenpflichtiger Beratungsservice, kein Ersatz für die kostenlose Beratung durch Ihre Pflegekasse.
Ist das ein offizieller Service der Pflegekasse?▾
Nein. Familiara ist ein unabhängiges, kostenpflichtiges Beratungsunternehmen. Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht Ihnen unabhängig davon zu.
Wann kann sich das lohnen?▾
Insbesondere wenn Sie am Ergebnis der Begutachtung zweifeln, sich Ihr Zustand seit dem letzten Bescheid verschlechtert hat, oder Sie sich bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin unsicher fühlen.
Sind die genannten Erfolgsquoten verifiziert?▾
Nein, das sind Angaben des Anbieters selbst. Wir empfehlen, sich vor Beauftragung über aktuelle Bewertungen und die konkreten Konditionen zu informieren.
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Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 € Pflegegeld monatlich (häusliche Pflege durch Angehörige) oder 1.497 € Sachleistung (ambulanter Pflegedienst). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zu. Beträge seit 01.01.2025 (SGB XI).
Kann man bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (748,50 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes (299,50 €). Die Berechnung erfolgt anteilig.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?
Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen (27 bis unter 47,5 NBA-Punkte) und gewährt 347 € Pflegegeld bzw. 796 € Sachleistung. Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen (47,5 bis unter 70 Punkte) mit 599 € Pflegegeld bzw. 1.497 € Sachleistung. Das sind rund 73 % mehr Pflegegeld und 88 % mehr Sachleistung.
Wie oft muss man bei Pflegegrad 3 einen Beratungseinsatz nachweisen?
Wer bei Pflegegrad 3 Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Auf Wunsch kann jeder zweite Besuch per Video stattfinden (befristet bis 31.03.2027).
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Berater.
Pflegegrad 3: Welche Geldleistungen gibt es 2026 in der Übersicht?
Pflegegrad 3 umfasst 2026 folgende Geldleistungen: Pflegegeld 599 €/Monat (§ 37 SGB XI), Sachleistung 1.497 €/Monat (§ 36), Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 €/Jahr (§ 42a), Tagespflege 1.357 €/Monat (§ 41), Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4), Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 1–3).
Wie beantrage ich Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird beim Pflegegutachten (MDK/MEDICPROOF) beantragt. Stellen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegebegutachtung bei Ihrer Pflegekasse — formlos schriftlich oder telefonisch. Der Gutachter bewertet anschließend die sechs NBA-Module. Ab 47,5 Punkten wird Pflegegrad 3 anerkannt. Bis zur Entscheidung dauert es in der Regel 3–5 Wochen.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 konkret nutzen?
Auch bei Pflegegrad 3 ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zweckgebunden. Er eignet sich vor allem für anerkannte Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote, Tages- oder Nachtpflege sowie bestimmte Leistungen zugelassener Dienste. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen; entscheidend sind anerkannte Anbieter und ordentliche Rechnungen.
Gibt es bei Pflegegrad 3 einen Wohngruppenzuschlag?
Ja. In einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 zusätzlich 224 € Wohngruppenzuschlag pro Monat erhalten. Der Zuschlag kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag in Betracht.
Was ändert sich bei einer Höherstufung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 konkret?
Im Monat steigen Pflegegeld um 252 €, Sachleistung um 701 €, Tagespflege um 636 € und der Zuschuss für stationäre Pflege um 514 €. Unverändert bleiben der Entlastungsbetrag von 131 € und das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Was sollte ich nach dem Bescheid über Pflegegrad 3 sofort organisieren?
Sinnvoll ist: 1. Pflegekasse über die gewünschte Leistungsform informieren, 2. einen Pflegedienst oder Tagespflegeplatz anfragen, wenn der Alltag bereits spürbar belastet ist, 3. den nächsten Beratungseinsatz einplanen, falls Pflegegeld bezogen wird, 4. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und ggf. Wohnraumanpassung aktiv nutzen. Gerade bei Pflegegrad 3 lohnt es sich, die höheren Sachleistungsbudgets früh einzuplanen.
Was war früher Pflegestufe 3 — und wie hat sich der Betrag geändert?
Die alte Pflegestufe 3 (vor 2017) entsprach in etwa Pflegegrad 4 oder 5 des neuen Systems. Beim Systemwechsel 2017 wurden alle Bestandsfälle automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Das frühere Pflegegeld der Pflegestufe 3 (700 €) liegt heute je nach Überführungsfall zwischen Pflegegrad 4 (901 €) und Pflegegrad 5 (990 €).