Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich 599 € Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder 1.497 € Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) zu. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025).
Pflegegrad 3 entspricht schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und wird bei einer NBA-Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten vergeben. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 (347 €/796 €) sind die Leistungen deutlich höher. Die folgenden Abschnitte erklären die einzelnen Ansprüche im Detail.
Hinweis zur alten Pflegestufe 3: Wer nach „Pflegestufe 3“ oder entsprechenden Leistungen sucht: Die frühere Pflegestufe 3 (vor 2017) entspricht je nach individueller Einstufung heute eher Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Wer heute Pflegegrad 3 hat, fand sich früher meist in Pflegestufe 2.
Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Geldleistungen bei Pflegegrad 3 für pflegende Angehörige
Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 zu Hause pflegen, erhalten Sie als zentrale Geldleistung das Pflegegeld von 599 € pro Monat(§ 37 SGB XI). Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — sie kann es frei einsetzen, z. B. an Sie als pflegende Angehörige weitergeben.
Alternativ steht die Pflegesachleistung von 1.497 € pro Monat (§ 36 SGB XI) zur Verfügung: Damit bezahlt die Pflegekasse direkt einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Möchten Sie beides kombinieren, nutzen Sie die Kombinationsleistung(§ 38 SGB XI): Bei 50 % Sachleistungsnutzung verbleiben z. B. noch 50 % des Pflegegeldes (300 €) für Sie.
Zusätzlich steht Ihnen als pflegender Person bei Ausfall ein Jahresbudget für Verhinderungspflege von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI) — damit werden Vertretungspflegekräfte oder Kurzzeitpflege finanziert, während Sie im Urlaub oder krank sind.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt alle Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihnen bei Pflegegrad 3 zustehen — aufgeschlüsselt nach monatlichen und jährlichen Beträgen mit den zugehörigen Rechtsgrundlagen. Pflegegrad 3 stellt einen deutlichen Sprung gegenüber Pflegegrad 2 dar: Das Pflegegeld steigt um 73 %, die Sachleistung sogar um 88 %.
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 €/Monat | § 37 SGB XI | Häusliche Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistung | 1.497 €/Monat | § 36 SGB XI | Ambulanter Pflegedienst |
| Tages-/Nachtpflege | 1.357 €/Monat | § 41 SGB XI | Zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr | § 42a SGB XI | Gemeinsamer Jahresbetrag, flexibel einsetzbar |
| Stationäre Pflege | 1.319 €/Monat | § 43 SGB XI | Leistung der Kasse, zzgl. Leistungszuschlag |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | § 45b SGB XI | Zweckgebunden, alle Pflegegrade |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat | § 40 SGB XI | Zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion etc.) |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € | § 40 Abs. 4 SGB XI | Je Maßnahme, erneut bei Verschlechterung |
| Hausnotruf | 25,50 €/Monat | § 78 Abs. 1 SGB XI | Zuschuss für anerkanntes System |
Monatliche Beträge ab 01.01.2025, Jahresbetrag ab 01.07.2025. Quelle: SGB XI. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
Mit Pflegegrad 3 wird der Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI meist vollständig genutzt:
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0 €, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 40 €/Monat (§ 40 SGB XI) direkt an Pflegehase.
Was muss ich liefern?
Pflegegrad-Bescheid (Foto oder Scan reicht) und Ihre Versichertendaten. Die Pflegekasse-Kommunikation übernimmt Pflegehase.
Wie lange dauert es?
Ca. 5 Minuten für den Antrag. Erste Lieferung typischerweise innerhalb von 7–14 Tagen nach Genehmigung.
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Pflegegrad 3 im Vergleich – Geldleistungen Tabelle 2026
Die folgende Tabelle zeigt alle Geldleistungen im Vergleich der fünf Pflegegrade — damit Sie sehen, wo Pflegegrad 3 einzuordnen ist und wie viel Leistung bei Höherstufung dazukommt.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Tagespflege | Stationäre Pflege |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | – | 131 €/Mon. |
| Pflegegrad 2 | 347 €/Mon. | 796 €/Mon. | 721 €/Mon. | 805 €/Mon. |
| Pflegegrad 3 ← Sie sind hier | 599 €/Mon. | 1.497 €/Mon. | 1.357 €/Mon. | 1.319 €/Mon. |
| Pflegegrad 4 | 800 €/Mon. | 1.859 €/Mon. | 1.685 €/Mon. | 1.855 €/Mon. |
| Pflegegrad 5 | 990 €/Mon. | 2.299 €/Mon. | 2.085 €/Mon. | 2.096 €/Mon. |
Beträge ab 01.01.2025 / 01.07.2025. Entlastungsbetrag 131 €/Monat gilt für alle Pflegegrade ab PG 1. Quelle: SGB XI.
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Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem ein Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs Lebensbereiche bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Detaillierte Informationen zur Begutachtung finden Sie auf der Seite Pflegegrad-Einschätzung.
Für Pflegegrad 3 benötigen Sie zwischen 47,5 und unter 70 Gesamtpunkte. Das Modul Selbstversorgung fließt dabei mit 40 % am stärksten in die Bewertung ein.
Der Unterschied zu Pflegegrad 2 ist erheblich: Dort erhalten Sie 347 € Pflegegeld bzw. 796 € Sachleistung bei 27 bis unter 47,5 Punkten (erhebliche Beeinträchtigungen). Bei Pflegegrad 3 steigen die Beträge auf 599 € bzw. 1.497 € — das bedeutet rund 73 % mehr Pflegegeld und 88 % mehr Sachleistung. Gegenüber Pflegegrad 4 (800 €/1.859 € bei 70 bis unter 90 Punkten) liegen die Beträge bei Pflegegrad 3 noch deutlich darunter. Ein weiterer Unterschied: Bei Pflegegrad 3 sind Beratungseinsätze halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Hinweis zur alten Pflegestufe 3: Bis Ende 2016 galt das System der Pflegestufen (1–3). Seit dem 1. Januar 2017 wurden diese durch die fünf Pflegegrade ersetzt (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Wer nach „Pflegestufe 3“ oder den entsprechenden Leistungen sucht, findet hier aktuelle Informationen — eine direkte 1:1-Umrechnung ist jedoch nicht möglich. Je nach individueller Einstufung kann Pflegestufe 3 heute Pflegegrad 4 oder 5 entsprechen.
Bei Pflegegrad 3 kann ein Hausnotruf in Notsituationen schnelle Hilfe organisieren, wenn niemand direkt vor Ort ist:
Hausnotruf kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt bis zu 25,50 €/Monat
Mit Pflegegrad haben Sie Anspruch auf einen bezuschussten Hausnotruf (§ 78 SGB XI). Pflegehase übernimmt die Antragstellung direkt mit Ihrer Pflegekasse – 24-Stunden-Notrufzentrale, keine Vertragsbindung, keine Einrichtungsgebühr.
Was kostet mich der Hausnotruf?
0 €/Monat, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 25,50 €/Monat (§ 78 SGB XI). Ohne Pflegegrad: typische Kosten ca. 23–27 €/Monat — als Selbstzahler.
Was muss ich liefern?
Pflegegrad-Bescheid und Versichertendaten. Pflegehase übernimmt die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.
Wie lange dauert es?
Antrag in ca. 5 Minuten. Gerätelieferung nach Genehmigung typischerweise 7–14 Tage.
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Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination?
Bei Pflegegrad 3 haben Sie die Wahl zwischen drei Modellen:
Pflegegeld
599 €/Monat
Dieses erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Personen die Pflege übernehmen (§ 37 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt den Betrag direkt an die pflegebedürftige Person aus. Sie können frei über das Geld verfügen.
Sachleistung
1.497 €/Monat
Diesen Betrag rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab (§ 36 SGB XI). Geeignet, wenn professionelle Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder hauswirtschaftlicher Versorgung benötigt wird.
Kombination
§ 38 SGB XI
Beide Leistungsarten lassen sich anteilig kombinieren: Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (748,50 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes — also 299,50 €. Für die genaue Berechnung nutzen Sie den Kombinationsleistung-Rechner.
Die Wahl zwischen den Modellen können Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse jederzeit ändern. Eine Bindungsfrist gibt es nicht.
Bei Pflegegrad 3 ist ein barrierearmes Bad oft zentral, um Transfers und Körperpflege sicherer zu gestalten:
Barrierefreies Bad: Sturzgefahr senken, Förderung nutzen
Der Umbau von Badewanne zu bodengleicher Dusche ist die häufigste pflegebedingte Wohnungsanpassung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Fördermöglichkeiten jetzt unverbindlich prüfen lassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 4.000 € pro Maßnahme nach § 40 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad.
Wie viele Angebote bekomme ich?
In der Regel 2–3 Angebote von regionalen Fachbetrieben mit Vergleichsmöglichkeit.
Bin ich an etwas gebunden?
Nein. Die Angebote sind kostenlos und unverbindlich.
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Weitere Leistungen: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege & Hilfsmittel
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ab dem 01.07.2025 steht Ihnen ein flexibel einsetzbarer Gesamtbetrag von 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Sie können diesen Betrag vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder für eine beliebige Kombination aus beiden Leistungen verwenden. Verhinderungspflege greift, wenn Ihre reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege ermöglicht die vorübergehende vollstationäre Unterbringung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Details und Rechenbeispiele finden Sie im Verhinderungspflege-Rechner und im Kurzzeitpflege-Rechner.
Tagespflege: Für den Besuch einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 zusätzlich 1.357 € monatlich zu (§ 41 SGB XI). Diese Leistung wird neben Pflegegeld oder Sachleistungen gewährt, nicht darauf angerechnet.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Verbrauchsmaterialien übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich (§ 40 Abs. 1–3 SGB XI).
Wohnraumanpassung: Für Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder den Umbau des Badezimmers zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei erneuter Verschlechterung des Pflegebedarfs kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.
Hausnotruf: Die Pflegekasse bezuschusst ein anerkanntes Hausnotrufsystem mit 25,50 € monatlich (§ 78 Abs. 1 SGB XI).
Beratungseinsätze: Ihre Pflichten bei Pflegegrad 3
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie bei Pflegegrad 3 verpflichtet, halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Das ist dieselbe Frequenz wie bei Pflegegrad 2. Erst ab Pflegegrad 4 sind vierteljährliche Beratungseinsätze vorgeschrieben. Der Besuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt.
Seit der jüngsten Gesetzesänderung kann auf Wunsch jeder zweite Beratungsbesuch auch per Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2027.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt vollständig Ihre Pflegekasse — für Sie entstehen keine Ausgaben. Wichtig: Kommen Sie der Pflicht nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Vereinbaren Sie die Termine daher rechtzeitig.
Neben den laufenden Leistungen fördert die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 auch einmalige Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI) – etwa den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 € Pflegegeld monatlich (häusliche Pflege durch Angehörige) oder 1.497 € Sachleistung (ambulanter Pflegedienst). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zu. Beträge seit 01.01.2025 (SGB XI).
Kann man bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (748,50 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes (299,50 €). Die Berechnung erfolgt anteilig.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?
Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen (27 bis unter 47,5 NBA-Punkte) und gewährt 347 € Pflegegeld bzw. 796 € Sachleistung. Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen (47,5 bis unter 70 Punkte) mit 599 € Pflegegeld bzw. 1.497 € Sachleistung. Das sind rund 73 % mehr Pflegegeld und 88 % mehr Sachleistung.
Wie oft muss man bei Pflegegrad 3 einen Beratungseinsatz nachweisen?
Wer bei Pflegegrad 3 Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Auf Wunsch kann jeder zweite Besuch per Video stattfinden (befristet bis 31.03.2027).
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Berater.
Pflegegrad 3: Welche Geldleistungen gibt es 2026 in der Übersicht?
Pflegegrad 3 umfasst 2026 folgende Geldleistungen: Pflegegeld 599 €/Monat (§ 37 SGB XI), Sachleistung 1.497 €/Monat (§ 36), Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 €/Jahr (§ 42a), Tagespflege 1.357 €/Monat (§ 41), Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4), Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 1–3).
Wie beantrage ich Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird beim Pflegegutachten (MDK/MEDICPROOF) beantragt. Stellen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegebegutachtung bei Ihrer Pflegekasse — formlos schriftlich oder telefonisch. Der Gutachter bewertet anschließend die sechs NBA-Module. Ab 47,5 Punkten wird Pflegegrad 3 anerkannt. Bis zur Entscheidung dauert es in der Regel 3–5 Wochen.
Was war früher Pflegestufe 3 — und wie hat sich der Betrag geändert?
Die alte Pflegestufe 3 (vor 2017) entsprach in etwa Pflegegrad 4 oder 5 des neuen Systems. Beim Systemwechsel 2017 wurden alle Bestandsfälle automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Das frühere Pflegegeld der Pflegestufe 3 (700 €) liegt heute je nach Überführungsfall zwischen Pflegegrad 4 (901 €) und Pflegegrad 5 (990 €).
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Michael Sack· Betreiber & Redaktion
Alle Inhalte basieren auf öffentlichen SGB XI-Daten und werden regelmäßig redaktionell geprüft. Zuletzt geprüft: 2. Mai 2026.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium · vdek 2026 · SGB XI · Keine Rechts- oder Finanzberatung.