Kurzantwort: Wie viel Budget steht zur Verfügung?
Seit 2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Sie können frei entscheiden, wie Sie das Budget auf beide Leistungsarten aufteilen.
Rechtsgrundlage: § 42a SGB XI. Die Neuregelung gilt ab Pflegegrad 2.
Jahresplan in 4 Schritten
- Ausfallzeiten der Hauptpflegeperson grob für das Jahr planen.
- Verhinderungspflege für kurze Entlastungsphasen reservieren.
- Kurzzeitpflege für längere Abwesenheiten einplanen.
- Monatlich prüfen, wie viel vom 3.539-€-Budget bereits genutzt ist.
So vermeiden Sie, dass Budget erst am Jahresende ungenutzt verfällt.
Was ist neu seit 2025?
Vorher (bis 30.06.2025)
- • Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr, max. 42 Tage
- • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr, max. 56 Tage
- • Getrennte Budgets mit Übertragungsmöglichkeit
- • 6 Monate Vorpflegezeit erforderlich
Jetzt (ab 01.07.2025)
- • Gemeinsames Budget: 3.539 € / Jahr
- • Je bis zu 56 Tage (8 Wochen) für VHP und KZP
- • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
- • Freie Aufteilung und mehr Flexibilität
Budgetstrategie für Familien
Viele Familien fahren gut damit, einen Teil des Budgets als feste Reserve für ungeplante Ausfälle zurückzuhalten. So bleiben Sie handlungsfähig, wenn Krankheit oder kurzfristige Termine auftreten.
Urlaub, regelmäßige Entlastung, bekannte Auszeiten
Kurzfristige Erkrankung oder unerwartete Betreuungslücke
Für den Gesamtüberblick der Pflegeleistungen auch den Pflegegeld-Rechner einbeziehen.
Anspruchsvoraussetzungen im Detail
Verhinderungspflege kann beansprucht werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt— z. B. wegen Urlaub, Krankheit, Reha oder beruflichem Termin. Die Voraussetzungen im Überblick:
- • Pflegegrad 2 oder höher bei der pflegebedürftigen Person. (Noch unklar? → Pflegegrad einschätzen)
- • Seit 01.07.2025 ist keine Vorpflegezeit mehr erforderlich — die frühere 6-Monats-Frist entfällt.
- • Die Pflege wurde durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld erbracht — nicht durch einen Pflegedienst allein.
- • Die Vertretung kann durch Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer oder einen professionellen Dienst erfolgen.
Bei Vertretung durch nahe Angehörige (bis zum 2. Verwandtschaftsgrad) gelten eingeschränkte Sätze: Es wird maximal das Pflegegeld für bis zu zwei Monate gezahlt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Zusätzliche Aufwendungen (Fahrtkosten, Verdienstausfall) können gesondert erstattet werden.
Rechenbeispiel: So nutzt Familie Müller das Budget
Situation: Herr Müller (Pflegegrad 3, Pflegegeld 599 €/Monat) wird von seiner Tochter gepflegt. Sie plant 2 Wochen Sommerurlaub und rechnet mit einer möglichen Erkrankung im Winter.
| Anlass | Tage | Leistungsart | Kosten ca. |
|---|---|---|---|
| Sommerurlaub | 14 | Verhinderungspflege | 1.400 € |
| Reserve Winter | 10 | Verhinderungspflege | 1.000 € |
| Kurzzeitpflege | 14 | Kurzzeitpflege | 1.139 € |
| Gesamt | 38 | 3.539 € |
Fiktives Beispiel zur Orientierung. Tatsächliche Kosten je nach Anbieter und Region. Während der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt. Angaben ohne Gewähr (Stand: Juli 2025).
Verhinderungspflege beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegekasse kontaktieren: Informieren Sie Ihre Kasse vor der geplanten Abwesenheit. Viele Kassen haben Online-Formulare oder eine Hotline.
- Art der Vertretung klären: Professioneller Dienst, Tagespflege, Nachbar oder Verwandte? Je nach Wahl gelten unterschiedliche Abrechnungsregeln.
- Antrag einreichen: Die Pflegekasse stellt ein Formular bereit. Reichen Sie es nach Möglichkeit vor Beginn der Verhinderungspflege ein.
- Belege sammeln: Nach Abschluss der Verhinderungspflege reichen Sie Rechnungen, Quittungen oder eine formlose Bestätigung des Vertreters bei der Kasse ein.
- Abrechnung prüfen: Kontrollieren Sie den Bescheid — insbesondere die Kürzung des Pflegegelds während der Verhinderungspflege und die Verrechnung mit dem Jahresbudget.
Hinweis: Verhinderungspflege kann auch stundenweise genommen werden (unter 8 Stunden/Tag), dann entfällt die Kürzung des Pflegegelds. Das ist besonders für regelmäßige Entlastungstermine interessant.
Stundenweise vs. tageweise: Was passt besser?
Stundenweise (< 8 h/Tag)
- • Kein Abzug vom Pflegegeld
- • Keine Anrechnung auf das Tagekontingent (max. 56 Tage)
- • Ideal für regelmäßige Entlastung (z. B. wöchentlicher Arztbesuch der Pflegeperson)
Tageweise (≥ 8 h/Tag)
- • Pflegegeld wird während der Vertretung um 50 % gekürzt
- • Anrechnung auf das Tagekontingent (max. 56 Tage für VHP)
- • Sinnvoll für Urlaub, Reha oder längere Abwesenheit der Pflegeperson
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege-Rechner
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit 2025.
Jahresbudget
3.539 €
Verhinderungspflege
1.770 €
28 Tage
Kurzzeitpflege
885 €
14 Tage
Restbudget
884 €
75 % genutzt
Wichtig zum Pflegegeld
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt. Bei 28 Tagen wären das ca. 280 € weniger Pflegegeld.
Seit 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert (§ 42a SGB XI). Der angezeigte Tagessatz ist ein rechnerischer Durchschnittswert (Budget ÷ 56 Tage) — tatsächliche Kosten hängen vom Tarif des Pflegedienstes oder der Einrichtung ab. Keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die von einer privaten Pflegeperson zu Hause versorgt werden. Die Verhinderungspflege greift, wenn diese Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Reha. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt seit 01.07.2025. Pflegegrad 1 ist nicht anspruchsberechtigt. (Rechtsgrundlage: § 39 i. V. m. § 42a SGB XI)
Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege 2026?
Seit 01.07.2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Sie können frei entscheiden, wie Sie den Betrag auf beide Leistungsarten aufteilen. Vorher waren die Budgets getrennt (1.612 € Verhinderungspflege + 1.774 € Kurzzeitpflege).
Wie beantragt man Verhinderungspflege?
Eine vorherige Antragstellung ist laut Gesetz nicht erforderlich — es empfiehlt sich aber, die Pflegekasse vorab zu informieren. Nach Abschluss der Verhinderungspflege reichen Sie die Belege (Rechnungen, Quittungen oder formlose Bestätigung der Vertretungsperson) bei der Kasse ein. Der Erstattungsantrag muss spätestens bis zum Ende des auf die Verhinderungspflege folgenden Kalenderjahres gestellt werden (§ 39 Abs. 1 SGB XI).
Kann man Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja. Seit 01.07.2025 werden beide Leistungen aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert. Sie können das Budget flexibel aufteilen — z. B. 2.000 € für Verhinderungspflege und 1.539 € für Kurzzeitpflege. Beide Leistungsarten sind auf jeweils bis zu 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Bei tageweiser Verhinderungspflege (ab 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld für die Dauer der Vertretung um 50 % gekürzt. Am ersten und letzten Tag wird noch das volle Pflegegeld gezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) erfolgt keine Kürzung — das Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt.
Kann Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden?
Ja, und das ist besonders vorteilhaft: Bei stundenweiser Vertretung (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt, und es werden keine Tage vom Tagekontingent abgezogen. Nur die Kosten werden vom gemeinsamen Jahresbudget abgezogen. Das eignet sich gut für regelmäßige Entlastung — etwa wenn die Pflegeperson einen wiederkehrenden Arzttermin hat.
Was zählt als Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege umfasst die Vertretung der regulären Pflegeperson bei vorübergehendem Ausfall. Die Vertretung kann durch Angehörige, Nachbarn, Freunde, ehrenamtliche Helfer oder einen professionellen Pflegedienst erfolgen. Wichtig: Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis 2. Verwandtschaftsgrad) gelten eingeschränkte Sätze — maximal das Pflegegeld für bis zu zwei Monate (§ 39 Abs. 3 SGB XI).
Sind die Ergebnisse des Rechners verbindlich?
Nein. Alle Berechnungen dienen ausschließlich der Orientierung. Die tatsächliche Bewilligung und Abrechnung erfolgt durch Ihre Pflegekasse. Diese Seite stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Angaben ohne Gewähr (Stand: Juli 2025). Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine qualifizierte Beratungsstelle.
Michael Sack· Betreiber & Redaktion
Alle Inhalte basieren auf öffentlichen SGB XI-Daten und werden regelmäßig redaktionell geprüft. Zuletzt geprüft: 2. Mai 2026.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium · vdek 2026 · SGB XI · Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Quellen
- Verhinderungspflege & kombiniertes Budget: § 42a SGB XI (ab 01.07.2025, Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG, BGBl. I 2023 Nr. 312).
- Pflegegeld-Kürzung bei Verhinderung: § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB XI (50 % Kürzung bei Abwesenheit).
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): Pflegeversicherung Zahlen und Fakten, Stand 01.07.2025.
- Alle Angaben sind Orientierungswerte. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.