Kurzantwort: Wie viel Budget steht zur Verfügung?
Seit 2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Sie können frei entscheiden, wie Sie das Budget auf beide Leistungsarten aufteilen.
Rechtsgrundlage: § 42a SGB XI. Die Neuregelung gilt ab Pflegegrad 2.
Jahresplan in 4 Schritten
- Ausfallzeiten der Hauptpflegeperson grob für das Jahr planen.
- Verhinderungspflege für kurze Entlastungsphasen reservieren.
- Kurzzeitpflege für längere Abwesenheiten einplanen.
- Monatlich prüfen, wie viel vom 3.539-€-Budget bereits genutzt ist.
So vermeiden Sie, dass Budget erst am Jahresende ungenutzt verfällt.
Was ist neu seit 2025?
Vorher (bis 2024)
- • Verhinderungspflege: 1.612 € / Jahr
- • Kurzzeitpflege: 1.774 € / Jahr
- • Getrennte Budgets mit Übertragungsmöglichkeit
- • Komplizierte Berechnung
Jetzt (ab 2025)
- • Gemeinsames Budget: 3.539 € / Jahr
- • Freie Aufteilung zwischen beiden Leistungen
- • Einfachere Handhabung
- • Mehr Flexibilität für Familien
Budgetstrategie für Familien
Viele Familien fahren gut damit, einen Teil des Budgets als feste Reserve für ungeplante Ausfälle zurückzuhalten. So bleiben Sie handlungsfähig, wenn Krankheit oder kurzfristige Termine auftreten.
Urlaub, regelmäßige Entlastung, bekannte Auszeiten
Kurzfristige Erkrankung oder unerwartete Betreuungslücke
Für den Gesamtüberblick der Pflegeleistungen auch den Pflegegeld-Rechner einbeziehen.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege-Rechner
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit 2025.
Jahresbudget
3.539 €
Verhinderungspflege
2.359 €
28 Tage
Kurzzeitpflege
885 €
14 Tage
Restbudget
295 €
92 % genutzt
Wichtig zum Pflegegeld
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt. Bei 28 Tagen wären das ca. 280 € weniger Pflegegeld.
Seit 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert (§ 42a SGB XI). Keine Rechtsberatung.
Verwandte Rechner
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Was hat sich 2025 bei der Verhinderungspflege geändert?
Seit 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert (§ 42a SGB XI). Vorher waren die Budgets getrennt. Das gibt mehr Flexibilität bei der Aufteilung.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die seit mindestens 6 Monaten von einer Pflegeperson zu Hause gepflegt werden. Die Verhinderungspflege greift, wenn die Pflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit etc.).
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Verhinderungspflege?
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird noch das volle Pflegegeld gezahlt.
Wie lange kann Verhinderungspflege dauern?
Bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege und bis zu 56 Tage für die Kurzzeitpflege — insgesamt begrenzt durch das gemeinsame Budget.
Sind die Ergebnisse verbindlich?
Nein. Alle Berechnungen dienen der Orientierung. Die genaue Abrechnung und Bewilligung erfolgt durch Ihre Pflegekasse. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.