1. Bundesland wählen
Der regionale Preisunterschied ist oft der größte Hebel beim Heim-Eigenanteil.
Für Menschen ab 50, die Heimkosten früh planen wollen: Was kostet ein Pflegeheimplatz wirklich — und wie viel zahlen Sie selbst? Der Rechner schlüsselt den Eigenanteil nach Bundesland auf und berücksichtigt den steigenden Leistungszuschlag je nach Aufenthaltsdauer.
Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2026 bei ca. 3.245 € pro Monat (Bundesdurchschnitt, 1. Aufenthaltsjahr; Quelle: vdek, Jan. 2026). Davon entfallen ca. 1.685 € auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), 1.046 € auf Unterkunft und Verpflegung, und 514 € auf Investitionskosten.
Landesdurchschnittswerte. Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Einrichtung.
Der regionale Preisunterschied ist oft der größte Hebel beim Heim-Eigenanteil.
Die Kassenleistung variiert je Pflegegrad und beeinflusst direkt den verbleibenden Anteil. (Pflegegrad noch unbekannt?)
Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer und reduziert den pflegebedingten Eigenanteil.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege. Gleich für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung. Wird durch den Leistungszuschlag reduziert.
Zimmer, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten nicht.
Anteil für Gebäudeinstandhaltung und -finanzierung. In einigen Bundesländern teilweise vom Land bezuschusst.
Was kostet ein Pflegeheimplatz — und was zahlen Sie selbst?
Ihr Eigenanteil
3.301 €
pro Monat
Pflegekasse zahlt
1.319 €
Leistungszuschlag
15 %
= 279 € Ersparnis
Gesamtkosten Heim
4.899 €
Durchschnittswerte je Bundesland. Tatsächliche Heimkosten variieren je nach Einrichtung. Keine Rechtsberatung.
Die Werte sind als monatliche Entlastung auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) zu verstehen. Beispielbasis: 900 € Pflege-EEE vor Zuschlag.
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag auf Pflege-EEE | Monatliche Entlastung (bei 900 € EEE) | Verbleibender Pflege-EEE |
|---|---|---|---|
| 0–12 Monate | 15 % | 135 € | 765 € |
| 13–24 Monate | 30 % | 270 € | 630 € |
| 25–36 Monate | 50 % | 450 € | 450 € |
| Ab 37 Monate | 75 % | 675 € | 225 € |
Ausführlich mit Bundesland-Beispielen und Rechenbeispiel: Leistungszuschlag erklärt: So sinkt Ihr Eigenanteil Jahr für Jahr →
Landesdurchschnitte sind ein guter Start, ersetzen aber keinen direkten Vergleich mehrerer Einrichtungen. Achten Sie auf die getrennte Darstellung von Pflegeanteil, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten.
Für den Gesamtblick auf Pflegekosten hilft zusätzlich der Bereich Kosten sowie der Pflegelücke-Rechner.
Die Eigenanteile im Pflegeheim unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Das liegt an regionalen Gehaltsstrukturen, Immobilienpreisen und unterschiedlichen Investitionskostenregelungen. Die folgende Übersicht zeigt die Spannbreite:
Niedrigste Eigenanteile
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern — oft unter 2.200 € im 1. Aufenthaltsjahr.
Mittlere Eigenanteile
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern — typischerweise 2.300–2.600 € im 1. Aufenthaltsjahr.
Höchste Eigenanteile
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland — teils über 2.800 € im 1. Aufenthaltsjahr.
Die Werte sind Landesdurchschnitte. Innerhalb eines Bundeslandes können die Kosten je nach Einrichtung und Lage stark variieren. Nutzen Sie die Angaben als Orientierung, nicht als verbindliche Kostenzusage.
Bei der Auswahl eines Pflegeheims spielen neben dem Eigenanteil weitere Faktoren eine Rolle. Diese Checkliste hilft bei der Orientierung:
Der Eigenanteil im Pflegeheim übersteigt bei vielen Menschen die verfügbare Rente. Es gibt mehrere Wege, die Finanzierungslücke zu schließen:
Rente, Mieteinnahmen oder Ersparnisse. Bei der Sozialhilfe gilt ein Schonvermögen von aktuell 10.000 € für Alleinstehende.
Wenn eigene Mittel nicht reichen: Das Sozialamt übernimmt die Differenz. Antragstellung beim örtlichen Sozialhilfeträger.
Wer frühzeitig vorsorgen möchte, kann über eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung nachdenken. Die Konditionen hängen stark vom Eintrittsalter ab.
Bei Heimeinzug kann die eigene Wohnung vermietet werden. Das Sozialamt berücksichtigt Mieteinnahmen bei der Bedarfsberechnung.
Die optimale Strategie hängt von der individuellen Situation ab. Eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) ist kostenlos und kann beim Einstieg helfen.
Finanzierungslücke monatlich berechnen
Alle Kassenleistungen auf einen Blick
Sachleistung und Pflegegeld kombinieren
Absicherungsbedarf nach Lücke berechnen
Kostenpositionen nach Bundesland im Überblick
Der Eigenanteil besteht aus drei Teilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Nur der Pflegeanteil wird durch den Leistungszuschlag reduziert.
Der Leistungszuschlag wurde 2022 eingeführt und 2024 auf die aktuelle Höhe angehoben (§ 43c SGB XI): 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr des Heimaufenthalts.
Die Pflegeheimkosten variieren aufgrund unterschiedlicher Gehaltsstrukturen, Immobilienpreise und Investitionskostenregelungen je Bundesland erheblich. Die Angaben hier sind Landesdurchschnitte.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade gleich. Unterkunft und Investitionskosten sind ohnehin pflegegradunabhängig. Die Kassenleistung variiert jedoch je Pflegegrad.
Nein. Alle Angaben basieren auf Durchschnittswerten und öffentlich zugänglichen Daten. Tatsächliche Kosten können je nach Einrichtung abweichen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach §§ 61–66 SGB XII beim zuständigen Sozialamt. Das Sozialamt übernimmt dann den ungedeckten Eigenanteil. Eigenes Vermögen wird dabei bis auf einen Schonbetrag (aktuell 10.000 €) eingesetzt. Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Nicht unbedingt sofort. Selbst genutztes Wohneigentum gilt grundsätzlich als Vermögen, das für Pflegeheimkosten eingesetzt werden muss — allerdings erst nach dem Tod der pflegebedürftigen Person oder ihres im Haus lebenden Ehepartners. Solange ein Ehepartner oder ein behindertes Kind im Haus wohnt, ist es in der Regel geschützt. Im Einzelfall empfiehlt sich Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI.
Ja, teilweise. Pflegeheimkosten können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden — jedoch nur soweit sie eine zumutbare Eigenbelastung (abhängig von Einkommen und Familienstand) übersteigen. Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung gilt dabei als ersparte Aufwendungen und ist nicht absetzbar. Im Einzelfall lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Der Eigenanteil sinkt dank des Leistungszuschlags (§ 43c SGB XI) mit der Aufenthaltsdauer: Im ersten Jahr 15 % Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Konkret bedeutet das z. B. in NRW: 3.582 € im ersten Jahr sinken auf ca. 3.301 € (2. Jahr), ca. 3.022 € (3. Jahr) und ca. 2.185 € (ab 4. Jahr). Der Zuschlag gilt nur für den EEE — Unterkunft und Investitionskosten bleiben konstant.
Die Pflegekasse zahlt für vollstationäre Pflege eine pauschale Leistung nach § 43 SGB XI: bei Pflegegrad 2 monatlich 805 €, Pflegegrad 3: 1.319 €, Pflegegrad 4: 1.855 €, Pflegegrad 5: 2.096 €. Hinzu kommt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der den pflegebedingten Eigenanteil schrittweise reduziert. Pflegegrad 1 erhält nur einen Zuschuss von 131 €/Monat.
Michael Sack· Betreiber & Redaktion
Alle Inhalte basieren auf öffentlichen SGB XI-Daten und werden regelmäßig redaktionell geprüft. Zuletzt geprüft: 2. Mai 2026.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium · vdek 2026 · SGB XI · Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Stand: 02.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.