Pflegeheim-Eigenanteil Rechner 2026

Für Menschen ab 50, die Heimkosten früh planen wollen: Was kostet ein Pflegeheimplatz wirklich — und wie viel zahlen Sie selbst? Der Rechner schlüsselt den Eigenanteil nach Bundesland auf und berücksichtigt den steigenden Leistungszuschlag je nach Aufenthaltsdauer.

Illustration zum Pflegeheim-Eigenanteil mit Haus und Kostenzeichen

Was kostet ein Pflegeheim 2026?

Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2026 bei ca. 3.245 € pro Monat (Bundesdurchschnitt, 1. Aufenthaltsjahr; Quelle: vdek, Jan. 2026). Davon entfallen ca. 1.685 € auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), 1.046 € auf Unterkunft und Verpflegung, und 514 € auf Investitionskosten.

Landesdurchschnittswerte. Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Einrichtung.

In 60 Sekunden zum Richtwert

1. Bundesland wählen

Der regionale Preisunterschied ist oft der größte Hebel beim Heim-Eigenanteil.

2. Pflegegrad setzen

Die Kassenleistung variiert je Pflegegrad und beeinflusst direkt den verbleibenden Anteil. (Pflegegrad noch unbekannt?)

3. Aufenthaltsdauer angeben

Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer und reduziert den pflegebedingten Eigenanteil.

So setzt sich der Eigenanteil zusammen

Pflegekosten (EEE)

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege. Gleich für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung. Wird durch den Leistungszuschlag reduziert.

Unterkunft & Verpflegung

Zimmer, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten nicht.

Investitionskosten

Anteil für Gebäudeinstandhaltung und -finanzierung. In einigen Bundesländern teilweise vom Land bezuschusst.

Pflegeheim-Eigenanteil berechnen

Was kostet ein Pflegeheimplatz — und was zahlen Sie selbst?

Ihr Eigenanteil

3.301

pro Monat

Pflegekasse zahlt

1.319

Leistungszuschlag

15 %

= 279 € Ersparnis

Gesamtkosten Heim

4.899

Eigenanteil-Aufschlüsselung

Pflegekosten (nach Zuschlag)1.581
Unterkunft & Verpflegung1.150
Investitionskosten570
Gesamt Eigenanteil3.301

Durchschnittswerte je Bundesland. Tatsächliche Heimkosten variieren je nach Einrichtung. Keine Rechtsberatung.

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Die Werte sind als monatliche Entlastung auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) zu verstehen. Beispielbasis: 900 € Pflege-EEE vor Zuschlag.

AufenthaltsdauerZuschlag auf Pflege-EEEMonatliche Entlastung (bei 900 € EEE)Verbleibender Pflege-EEE
0–12 Monate15 %135 €765 €
13–24 Monate30 %270 €630 €
25–36 Monate50 %450 €450 €
Ab 37 Monate75 %675 €225 €

Ausführlich mit Bundesland-Beispielen und Rechenbeispiel: Leistungszuschlag erklärt: So sinkt Ihr Eigenanteil Jahr für Jahr →

Regionale Unterschiede richtig einordnen

Landesdurchschnitte sind ein guter Start, ersetzen aber keinen direkten Vergleich mehrerer Einrichtungen. Achten Sie auf die getrennte Darstellung von Pflegeanteil, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten.

Für den Gesamtblick auf Pflegekosten hilft zusätzlich der Bereich Kosten sowie der Pflegelücke-Rechner.

Eigenanteil nach Bundesland: Die größten Unterschiede

Die Eigenanteile im Pflegeheim unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Das liegt an regionalen Gehaltsstrukturen, Immobilienpreisen und unterschiedlichen Investitionskostenregelungen. Die folgende Übersicht zeigt die Spannbreite:

Niedrigste Eigenanteile

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern — oft unter 2.200 € im 1. Aufenthaltsjahr.

Mittlere Eigenanteile

Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern — typischerweise 2.300–2.600 € im 1. Aufenthaltsjahr.

Höchste Eigenanteile

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland — teils über 2.800 € im 1. Aufenthaltsjahr.

Die Werte sind Landesdurchschnitte. Innerhalb eines Bundeslandes können die Kosten je nach Einrichtung und Lage stark variieren. Nutzen Sie die Angaben als Orientierung, nicht als verbindliche Kostenzusage.

Checkliste: Worauf bei der Heimauswahl achten?

Bei der Auswahl eines Pflegeheims spielen neben dem Eigenanteil weitere Faktoren eine Rolle. Diese Checkliste hilft bei der Orientierung:

  • Kostenaufstellung anfordern: Verlangen Sie die getrennte Darstellung von Pflegekosten (EEE), Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten. Nur so sind Angebote vergleichbar.
  • Leistungszuschlag berücksichtigen: Fragen Sie, wie der Leistungszuschlag bei der Darstellung der Eigenanteile berücksichtigt wird — manche Einrichtungen weisen nur den Brutto-EEE aus.
  • Zusatzkosten klären: Einzelzimmer-Zuschlag, Wäscheservice, Friseur oder besondere Betreuungsangebote sind oft nicht im Regelpreis enthalten.
  • Vertragskonditionen prüfen: Achten Sie auf Kündigungsfristen, Preisanpassungsklauseln und den Umgang bei vorübergehender Abwesenheit (z. B. Krankenhausaufenthalt).
  • Qualitätsberichte einsehen: Die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MD) sind öffentlich zugänglich und geben einen ersten Qualitätsvergleich.

Finanzierungsstrategien: Wie den Eigenanteil stemmen?

Der Eigenanteil im Pflegeheim übersteigt bei vielen Menschen die verfügbare Rente. Es gibt mehrere Wege, die Finanzierungslücke zu schließen:

Eigenes Einkommen & Vermögen

Rente, Mieteinnahmen oder Ersparnisse. Bei der Sozialhilfe gilt ein Schonvermögen von aktuell 10.000 € für Alleinstehende.

Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Wenn eigene Mittel nicht reichen: Das Sozialamt übernimmt die Differenz. Antragstellung beim örtlichen Sozialhilfeträger.

Pflegezusatzversicherung

Wer frühzeitig vorsorgen möchte, kann über eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung nachdenken. Die Konditionen hängen stark vom Eintrittsalter ab.

Untervermietung / Wohneigentum

Bei Heimeinzug kann die eigene Wohnung vermietet werden. Das Sozialamt berücksichtigt Mieteinnahmen bei der Bedarfsberechnung.

Die optimale Strategie hängt von der individuellen Situation ab. Eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) ist kostenlos und kann beim Einstieg helfen.

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Häufige Fragen zum Eigenanteil

Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?

Der Eigenanteil besteht aus drei Teilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Nur der Pflegeanteil wird durch den Leistungszuschlag reduziert.

Was ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim?

Der Leistungszuschlag wurde 2022 eingeführt und 2024 auf die aktuelle Höhe angehoben (§ 43c SGB XI): 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr des Heimaufenthalts.

Warum unterscheiden sich die Kosten je Bundesland?

Die Pflegeheimkosten variieren aufgrund unterschiedlicher Gehaltsstrukturen, Immobilienpreise und Investitionskostenregelungen je Bundesland erheblich. Die Angaben hier sind Landesdurchschnitte.

Ist der Eigenanteil für alle Pflegegrade gleich?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade gleich. Unterkunft und Investitionskosten sind ohnehin pflegegradunabhängig. Die Kassenleistung variiert jedoch je Pflegegrad.

Sind die Berechnungen auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben basieren auf Durchschnittswerten und öffentlich zugänglichen Daten. Tatsächliche Kosten können je nach Einrichtung abweichen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an qualifizierte Berater.

Was passiert, wenn ich den Eigenanteil nicht zahlen kann?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach §§ 61–66 SGB XII beim zuständigen Sozialamt. Das Sozialamt übernimmt dann den ungedeckten Eigenanteil. Eigenes Vermögen wird dabei bis auf einen Schonbetrag (aktuell 10.000 €) eingesetzt. Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt.

Muss ich mein Haus verkaufen, um das Pflegeheim zu bezahlen?

Nicht unbedingt sofort. Selbst genutztes Wohneigentum gilt grundsätzlich als Vermögen, das für Pflegeheimkosten eingesetzt werden muss — allerdings erst nach dem Tod der pflegebedürftigen Person oder ihres im Haus lebenden Ehepartners. Solange ein Ehepartner oder ein behindertes Kind im Haus wohnt, ist es in der Regel geschützt. Im Einzelfall empfiehlt sich Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI.

Kann ich den Eigenanteil von der Steuer absetzen?

Ja, teilweise. Pflegeheimkosten können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden — jedoch nur soweit sie eine zumutbare Eigenbelastung (abhängig von Einkommen und Familienstand) übersteigen. Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung gilt dabei als ersparte Aufwendungen und ist nicht absetzbar. Im Einzelfall lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Wie hoch ist der Eigenanteil im zweiten und dritten Jahr?

Der Eigenanteil sinkt dank des Leistungszuschlags (§ 43c SGB XI) mit der Aufenthaltsdauer: Im ersten Jahr 15 % Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Konkret bedeutet das z. B. in NRW: 3.582 € im ersten Jahr sinken auf ca. 3.301 € (2. Jahr), ca. 3.022 € (3. Jahr) und ca. 2.185 € (ab 4. Jahr). Der Zuschlag gilt nur für den EEE — Unterkunft und Investitionskosten bleiben konstant.

Welche Leistung zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?

Die Pflegekasse zahlt für vollstationäre Pflege eine pauschale Leistung nach § 43 SGB XI: bei Pflegegrad 2 monatlich 805 €, Pflegegrad 3: 1.319 €, Pflegegrad 4: 1.855 €, Pflegegrad 5: 2.096 €. Hinzu kommt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der den pflegebedingten Eigenanteil schrittweise reduziert. Pflegegrad 1 erhält nur einen Zuschuss von 131 €/Monat.

MS

Michael Sack· Betreiber & Redaktion

Alle Inhalte basieren auf öffentlichen SGB XI-Daten und werden regelmäßig redaktionell geprüft. Zuletzt geprüft: 2. Mai 2026.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium · vdek 2026 · SGB XI · Keine Rechts- oder Finanzberatung.

Stand: 02.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.