Ihr persönliches Leistungspaket

Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Pflegegrad 2–5: 347 € bis 990 €/Monat Pflegegeld — plus Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege & mehr. In 3 Schritten Ihr komplettes Leistungspaket berechnen.

Pflegegeld Sachleistung Entlastungsbetrag Verhinderungspflege

Pflege-Leistungsrechner

Welchen Pflegegrad hat die pflegebedürftige Person?

Wählen Sie den anerkannten Pflegegrad. Noch keinen? Nutzen Sie unsere kostenlose Pflegegrad-Einschätzung.

Vorschau: Pflegegeld bei Pflegegrad 3

599 € / Monat

Sachleistung: bis zu 1.497 € / Monat

Pflegegrade 1–5 nach § 15 SGB XI. Beträge ab 01.01.2025 gültig.

Pflegegeld 2026: Beträge auf einen Blick

PflegegradPflegegeld
(Angehörige, § 37)
Sachleistung
(Pflegedienst, § 36)
Entlastungs­betrag
(§ 45b)
PG 1131 €
PG 2347 €796 €131 €
PG 3599 €1.497 €131 €
PG 4800 €1.859 €131 €
PG 5990 €2.299 €131 €

Beträge monatlich, Stand SGB XI 2025/2026. Zusätzlich: Verhinderungs-/Kurzzeitpflege 3.539 €/Jahr (ab PG 2) · Pflegehilfsmittel 42 €/Monat.

Zeigt der Leistungscheck Wohnraumbedarf, können Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 SGB XI zusätzlich gefördert werden:

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Bis zu 4.000 € Förderung durch die Pflegekasse

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Ein Treppenlift ermöglicht es, auch mit eingeschränkter Mobilität in den eigenen vier Wänden zu wohnen – und teure Heimunterbringung hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden. Die Pflegekasse fördert Wohnumfeldverbesserungen mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 4.000 € pro Maßnahme nach § 40 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt: bis zu 16.000 €.

Wie viele Angebote bekomme ich?

In der Regel 2–3 Angebote von regionalen Fachbetrieben – damit Sie Preise und Modelle vergleichen können.

Bin ich an etwas gebunden?

Nein. Die Angebote sind kostenlos und unverbindlich. Ein Kauf erfolgt erst nach Ihrer Entscheidung.

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durch die Pflegekasse möglich

Angebote vergleichen — Antwort in 24 h

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Was steckt hinter den Leistungen?

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann als Anerkennung weitergegeben werden. Beträge: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €/Monat.

Sachleistung (§ 36 SGB XI)

Für professionelle ambulante Pflegedienste. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Dienst — bis zu 2.299 €/Monat bei PG 5. Wer nicht den vollen Betrag ausschöpft, kann den Rest anteilig als Pflegegeld erhalten (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 €/Monat für alle Pflegegrade ab PG 1 — für Betreuungsleistungen, Alltagsbegleitung oder anerkannte Dienstleister. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Quartal übertragen werden.

Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI)

3.539 €/Jahr gemeinsames Budget (ab PG 2) für Urlaubspflege, Krankheitsvertretung oder vorübergehende stationäre Pflege. Der Wizard zeigt den monatlichen Durchschnittswert — planen Sie mit dem Verhinderungspflege-Rechner Ihren konkreten Jahresbedarf.

Wenn der Leistungscheck eine Pflegelücke zeigt, kann eine Pflegezusatzversicherung diese monatliche Differenz teilweise absichern:

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Was kostet mich der Vergleich?

0 €. Der Tarifvergleich ist unverbindlich und kostenfrei. Eine Provision erhalten wir nur, wenn Sie tatsächlich einen Vertrag abschließen.

Wie lange dauert es?

Etwa 3–5 Minuten für die Anfrage. Die Tarifübersicht wird direkt online angezeigt.

Bin ich an etwas gebunden?

Nein. Die Anfrage ist unverbindlich, ein Abschluss erfolgt erst nach Prüfung der Konditionen durch Sie.

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Häufige Fragen

Wie viel Geld bekomme ich als pflegender Angehöriger?
Als pflegender Angehöriger stehen Ihnen mehrere Leistungen zu: Pflegegeld (ab PG 2: 347 € bis 990 €/Monat), Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab PG 1), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege-Budget (3.539 €/Jahr ab PG 2) sowie Pflegehilfsmittel (42 €/Monat). Unser Wizard berechnet die Summe in wenigen Schritten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche erfolgt. Sachleistungen werden direkt an ambulante Pflegedienste gezahlt. Beide Leistungen lassen sich über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) anteilig kombinieren.
Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst?
Wird ein professioneller ambulanter Pflegedienst genutzt, zahlt die Pflegekasse Sachleistungen (ab PG 2: 796 € bis 2.299 €/Monat) direkt an den Dienst. Zusätzlich stehen Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) zur Verfügung.
Was steht mir bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim zu?
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Leistungsbetrag (131 € bis 2.096 €/Monat je Pflegegrad). Den Eigenanteil – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten – tragen Pflegebedürftige selbst. Unseren Pflegeheim-Kosten-Rechner nutzen, um die genaue Lücke zu berechnen.
Ist dieser Rechner rechtlich verbindlich?
Nein. Alle Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte auf Basis der gesetzlichen Leistungssätze (SGB XI, Stand 2025/2026). Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).

Nächste Schritte

Rechtlicher Hinweis: Alle Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte nach SGB XI (Stand 2025/2026). Der Wizard ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Zuletzt aktualisiert: 2026-05-11.

Stand: 11.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.