⚠ Hinweis: Schätzwert — kein offizieller vdek-Wert für Bremen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlicht für Bremen keinen eigenen Eigenanteilswert. Die auf dieser Seite genannten Zahlen sind Schätzwerte auf Basis westdeutscher Stadtstaaten-Vergleiche. Für verlässliche Kostenaussagen kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt Bremen.
Kurzantwort: Was kostet ein Pflegeheim in Bremen? (Schätzwert)
Ein Pflegeheimplatz in Bremen kostet Bewohnerinnen und Bewohner im geschätzten Durchschnitt ca. 3.800 € pro Monatan Eigenanteil — im ersten Aufenthaltsjahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) von ca. 1.970 €, Unterkunft und Verpflegung von ca. 1.230 € sowie Investitionskosten von ca. 600 €.
Damit liegt Bremen rund 555 € über dem Bundesdurchschnitt von 3.245 €.
Ab dem zweiten Jahr sinkt der Eigenanteil durch den gesetzlichen Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) schrittweise — im vierten Jahr zahlen Sie in Bremen durchschnittlich nur noch ca. 2.323 € monatlich (Schätzwert).
Schätzwert: Kein separater vdek-Wert für Bremen verfügbar (Stand: Januar 2026). Individuelle Einrichtungskosten können erheblich abweichen. Keine Rechtsberatung.
Was bedeutet das konkret für Ihren Fall?
Die tatsächlichen Pflegeheim-Kosten hängen von Ihrem Pflegegrad, der Aufenthaltsdauer und individuellen Zuschüssen ab. Mit dem Rechner ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Eigenanteil in wenigen Sekunden.
Berechnung ohne Anmeldung • anonym
So setzen sich die Kosten zusammen (Schätzwerte)
1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
ca. 1.970 €
In jeder Einrichtung für alle Pflegegrade gleich hoch (§ 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
2. Unterkunft und Verpflegung
ca. 1.230 €
Miete, Nebenkosten, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung.
3. Investitionskosten
ca. 600 €
Instandhaltung, Modernisierung und Gebäudeabschreibung. Als reiner Stadtstaat verfügt Bremen über keine günstigen Randlagen.
4. Zusatzleistungen (optional)
Gesondert vereinbart (§ 88 SGB XI) — nicht in den Durchschnittswerten enthalten.
| Kostenbestandteil | Bremen (Schätzwert) | Bundesdurchschnitt |
|---|---|---|
| EEE (Pflege) | 1.970 € | 1.685 € |
| Unterkunft/Verpflegung | 1.230 € | 1.046 € |
| Investitionskosten | 600 € | 514 € |
| Gesamt (1. Jahr) | 3.800 € | 3.245 € |
* Schätzwert — kein separater vdek-Wert für Bremen verfügbar. Stand: Januar 2026.
Leistungszuschlag: So sinkt Ihr Eigenanteil mit der Zeit
Seit Januar 2022 erhalten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner einen Leistungszuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (§ 43c SGB XI). Dieser Zuschlag steigt mit der Aufenthaltsdauer und wird direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung gezahlt.
Wichtig: Der Zuschlag gilt ausschließlich für den pflegebedingten Eigenanteil (EEE). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert.
| Aufenthaltsjahr | Zuschlag | EEE nach Zuschlag | Eigenanteil gesamt |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 15 % | 1.675 € | 3.505 € |
| 2. Jahr | 30 % | 1.379 € | 3.209 € |
| 3. Jahr | 50 % | 985 € | 2.815 € |
| Ab 4. Jahr | 75 % | 493 € | 2.323 € |
Ab dem vierten Jahr sparen Sie in Bremen rund 1.182 € monatlich. Rechtsgrundlage: § 43c SGB XI.
Bremen: Deutschlands kleinster Stadtstaat und seine Pflegeheimbesonderheiten
Das Bundesland Bremen besteht aus den zwei Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und ist mit rund 680.000 Einwohnern Deutschlands kleinster Flächenstaat. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Pflegeversorgung:
- Begrenzte Einrichtungsauswahl: Die geringe Zahl stationärer Pflegeheime bedeutet weniger Wettbewerb und weniger Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige.
- Städtische Kostenstruktur: Als reiner Stadtstaat ohne ländliches Hinterland verfügt Bremen über keine günstigeren Randlagen. Grundstücks- und Baukosten entsprechen dem städtischen Niveau.
- Tarifliche Abdeckung:Die Bremer Pflegeeinrichtungen unterliegen der Tarifpflicht (§ 75 Abs. 3 SGB XI), was das Lohnniveau auf westdeutsch-städtischem Niveau hält.
- Alternative im Umland:Einrichtungen im angrenzenden Niedersachsen (z. B. Landkreis Osterholz oder Verden) können für Bremer Pflegebedürftige kostengünstiger sein. Die Pflegekasse ist verpflichtet, zugelassene Einrichtungen bundesweit zu finanzieren.
| Bundesland | EEE | U+V | Investition | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Niedersachsen | 1.510 € | 940 € | 450 € | 2.900 € |
| Hamburg * | 1.820 € | 1.130 € | 550 € | 3.500 € |
| Bremen * | 1.970 € | 1.230 € | 600 € | 3.800 € |
| Nordrhein-Westfalen | 1.860 € | 1.150 € | 570 € | 3.580 € |
| Bayern | 1.660 € | 1.030 € | 510 € | 3.200 € |
* Schätzwerte — kein separater vdek-Wert verfügbar. Quelle: vdek-Daten, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026.
Bremen im Vergleich: Eigenanteil nach Bundesland
| Bundesland | EEE | Unterkunft | Investition | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Bremen * | 1.970 € | 1.230 € | 600 € | 3.800 € |
| Saarland | 1.870 € | 1.160 € | 570 € | 3.600 € |
| Nordrhein-Westfalen | 1.860 € | 1.150 € | 570 € | 3.580 € |
| Baden-Württemberg | 1.830 € | 1.140 € | 560 € | 3.530 € |
| Hamburg * | 1.820 € | 1.130 € | 550 € | 3.500 € |
| Hessen | 1.680 € | 1.040 € | 510 € | 3.230 € |
| Rheinland-Pfalz | 1.670 € | 1.040 € | 510 € | 3.220 € |
| Bayern | 1.660 € | 1.030 € | 510 € | 3.200 € |
| Berlin | 1.610 € | 1.000 € | 490 € | 3.100 € |
| Schleswig-Holstein | 1.580 € | 980 € | 480 € | 3.040 € |
| Brandenburg | 1.570 € | 970 € | 480 € | 3.020 € |
| Thüringen | 1.560 € | 970 € | 470 € | 3.000 € |
| Sachsen | 1.550 € | 960 € | 480 € | 2.990 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.510 € | 940 € | 450 € | 2.900 € |
| Niedersachsen | 1.510 € | 940 € | 450 € | 2.900 € |
| Sachsen-Anhalt | 1.410 € | 880 € | 430 € | 2.720 € |
* Schätzwerte. Quelle: vdek-Daten, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026.
Wer trägt die Kosten?
Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert — sie übernimmt nur einen festgelegten Anteil der Pflegekosten.
1. Pflegekasse: Stationäre Leistung (§ 43 SGB XI)
| Pflegegrad | Leistung / Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Pflegegrad 1: Zuschuss von 131 €/Monat. Stand 2025.
2. Eigenanteil: Pflegebedürftige und Angehörige
In Bremen sind dies geschätzt 3.800 €pro Monat (1. Jahr) — ein vergleichsweise hoher Betrag.
3. Hilfe zur Pflege (SGB XII)
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Pflegebedürftige beim Sozialamt Hilfe zur Pflegenach §§ 61–66 SGB XII beantragen.
4. Elternunterhalt: Nur bei hohem Einkommen
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) werden unterhaltspflichtige Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Mehr dazu im Elternunterhalt-Rechner.
Keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Häufige Fragen zu Pflegeheimkosten in Bremen
Was kostet ein Pflegeheim in Bremen?
Im geschätzten Durchschnitt liegt der monatliche Eigenanteil in Bremen bei ca. 3.800 € im ersten Aufenthaltsjahr — aufgeteilt in EEE (ca. 1.970 €), Unterkunft und Verpflegung (ca. 1.230 €) sowie Investitionskosten (ca. 600 €). Wichtig: Der vdek veröffentlicht keinen separaten Wert für Bremen — dieser Betrag ist ein Schätzwert auf Basis westdeutscher Stadtstaaten-Vergleiche.
Warum gibt es keinen offiziellen vdek-Wert für Bremen?
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlicht Eigenanteilsauswertungen für die meisten Bundesländer separat. Für Bremen liegen zum Stichtag Januar 2026 keine eigenständig publizierten Landesdaten vor. Die hier angegebenen Werte sind Schätzungen auf Basis westdeutscher Stadtstaaten-Vergleiche. Für verbindliche Zahlen wenden Sie sich an die Bremer Pflegekassen oder den Pflegestützpunkt Bremen.
Wie viele Pflegeheime gibt es in Bremen?
Als Deutschlands kleinster Flächenstaat (mit den Stadtteilen Bremen und Bremerhaven) verfügt das Bundesland Bremen über eine überschaubare Anzahl stationärer Pflegeeinrichtungen. Die geringe Dichte bedeutet, dass pflegebedürftige Bremerinnen und Bremer weniger Auswahl haben als in Flächenländern. In vielen Fällen lohnt ein Blick auf niedersächsische Einrichtungen im Umland.
Kann ich als Bremer in eine Einrichtung in Niedersachsen wechseln?
Ja — die freie Wahl der Pflegeeinrichtung ist bundesweit gesetzlich garantiert (§ 2 Abs. 2 SGB XI). Pflegekassen sind verpflichtet, zugelassene Einrichtungen bundesweit zu finanzieren. Da Niedersachsen mit ca. 3.030 €/Monat deutlich unter dem Bremer Schätzwert liegt, kann ein Wechsel ins Bremer Umland finanziell sinnvoll sein.
Was passiert, wenn ich die Pflegeheimkosten in Bremen nicht tragen kann?
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Pflegebedürftige beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach §§ 61–66 SGB XII beantragen. Das Sozialamt übernimmt den ungedeckten Eigenanteil. Unterhaltspflichtige Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Alle Angaben für Bremen sind Schätzwerte, da kein separater vdek-Länderwert verfügbar ist. Die Zahlen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Kosten einer konkreten Einrichtung können erheblich abweichen.
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