Eigenanteil Pflegeheim Mecklenburg-Vorpommern 2026

Mecklenburg-Vorpommern liegt mit ca. 2.900 €/Monat rund 345 € unter dem Bundesdurchschnitt — eines der günstigsten Bundesländer für stationäre Pflege.

Kurzantwort: Was kostet ein Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern?

Ein Pflegeheimplatz in Mecklenburg-Vorpommern kostet Bewohnerinnen und Bewohner im Durchschnitt ca. 2.900 € pro Monatan Eigenanteil — im ersten Aufenthaltsjahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) von ca. 1.510 €, Unterkunft und Verpflegung von ca. 940 € sowie Investitionskosten von ca. 450 €.

Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern rund 345 € unter dem Bundesdurchschnitt von 3.245 € — nur Sachsen-Anhalt ist noch günstiger.

Ab dem zweiten Jahr sinkt der Eigenanteil durch den gesetzlichen Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) schrittweise — im vierten Jahr zahlen Sie in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich nur noch ca. 1.768 € monatlich.

Gerundete Durchschnittswerte auf Basis von vdek-MV-Daten, Stand: Januar 2026. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Einrichtung. Keine Rechtsberatung.

Was bedeutet das konkret für Ihren Fall?

Die tatsächlichen Pflegeheim-Kosten hängen von Ihrem Pflegegrad, der Aufenthaltsdauer und individuellen Zuschüssen ab. Mit dem Rechner ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Eigenanteil in Mecklenburg-Vorpommern in wenigen Sekunden.

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So setzen sich die Kosten zusammen

Die monatlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes in Mecklenburg-Vorpommern bestehen aus vier Bestandteilen. Drei davon bilden zusammen den Eigenanteil, den Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen müssen:

1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

ca. 1.510 €

In jeder Einrichtung für alle Pflegegrade gleich hoch (§ 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Deckt den Anteil der Pflegekosten, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird.

2. Unterkunft und Verpflegung

ca. 940 €

Miete, Nebenkosten, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse beteiligt sich hieran nicht.

3. Investitionskosten

ca. 450 €

Instandhaltung, Modernisierung und Gebäudeabschreibung. In Mecklenburg-Vorpommern sind Immobilien- und Grundstückskosten außerhalb von Rostock und Schwerin sehr günstig, was diese Position deutlich reduziert.

4. Zusatzleistungen (optional)

Einzelzimmerzuschlag, besondere Komfortangebote oder individuelle Betreuungsleistungen werden gesondert vereinbart (§ 88 SGB XI) und sind in den Durchschnittswerten nicht enthalten.

KostenbestandteilMecklenburg-VorpommernBundesdurchschnitt
EEE (Pflege)1.510 €1.685 €
Unterkunft/Verpflegung940 €1.046 €
Investitionskosten450 €514 €
Gesamt (1. Jahr)2.900 €3.245 €

Mecklenburg-Vorpommern liegt damit rund 345 €unter dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.245 €. Quelle: vdek MV, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026.

Leistungszuschlag: So sinkt Ihr Eigenanteil mit der Zeit

Seit Januar 2022 erhalten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner einen Leistungszuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (§ 43c SGB XI). Dieser Zuschlag steigt mit der Aufenthaltsdauer und wird direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung gezahlt — Sie müssen ihn nicht beantragen.

Wichtig: Der Zuschlag gilt ausschließlich für den pflegebedingten Eigenanteil (EEE). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert.

Rechenbeispiel für Mecklenburg-Vorpommern (EEE 1.510 €)
AufenthaltsjahrZuschlagEEE nach ZuschlagEigenanteil gesamt
1. Jahr15 %1.284 €2.674 €
2. Jahr30 %1.057 €2.447 €
3. Jahr50 %755 €2.145 €
Ab 4. Jahr75 %378 €1.768 €

Ab dem vierten Jahr sparen Sie in Mecklenburg-Vorpommern rund 906 € monatlich gegenüber dem ersten Jahr. Rechtsgrundlage: § 43c SGB XI (seit 01.01.2022).

Mecklenburg-Vorpommern: Günstigstes Flächenland — warum die Küste billig pflegt

Mit 2.900 €/Monat gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den zwei günstigsten Bundesländern für stationäre Pflege — nur Sachsen-Anhalt (2.720 €/Monat) ist etwas günstiger. Die Gründe sind struktureller Natur:

  • Extrem günstige Immobilien im ländlichen Raum: Außerhalb von Rostock und Schwerin sind Grundstücks- und Baukosten bundesweit unter den niedrigsten. Das schlägt sich direkt in niedrigen Investitionskosten je Heimplatz nieder.
  • Überdurchschnittlich alte und ländliche Bevölkerung: MV hat die älteste Bevölkerungsstruktur aller Bundesländer. Eine seit Jahrzehnten etablierte stationäre Pflegeinfrastruktur bedeutet weniger teure Neubauinvestitionen.
  • Historisch niedrige Löhne:Das Lohnniveau in Pflegeberufen liegt nach wie vor unter westdeutschem Niveau, obwohl die Tarifpflicht (§ 75 Abs. 3 SGB XI, 2022) eine schrittweise Angleichung einleitet.
  • Geringe Tarifbindung (historisch): Der Anteil tarifgebundener Pflegeeinrichtungen war in MV traditionell sehr niedrig — was die Personalkosten bisher dämpfte und nun schrittweise steigen lässt.

Innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gibt es deutliche regionale Unterschiede: Küstenstädte wie Rostock oder Greifswald sowie der Tourismus-Korridor (Rügen, Usedom) sind teurer als das Binnenland.

Eigenanteil im Vergleich: MV, ostdeutsche Nachbarn und teuerstes Bundesland
BundeslandEEEU+VInvestitionGesamt
Sachsen-Anhalt1.410 €880 €430 €2.720 €
Mecklenburg-Vorpommern1.510 €940 €450 €2.900 €
Sachsen1.550 €960 €480 €2.990 €
Thüringen1.560 €970 €470 €3.000 €
Brandenburg1.570 €970 €480 €3.020 €
Bayern1.660 €1.030 €510 €3.200 €
Nordrhein-Westfalen1.860 €1.150 €570 €3.580 €

Quelle: vdek-Daten, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026. Individuelle Einrichtungskosten können erheblich abweichen.

Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich: Eigenanteil nach Bundesland

Die Pflegeheimkosten unterscheiden sich in Deutschland erheblich — je nach Bundesland zahlen Bewohnerinnen und Bewohner bis zu 1.080 € mehr oder weniger pro Monat. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den günstigsten Bundesländern bundesweit:

BundeslandEEEUnterkunftInvestitionGesamt
Bremen1.970 €1.230 €600 €3.800 €
Saarland1.870 €1.160 €570 €3.600 €
Nordrhein-Westfalen1.860 €1.150 €570 €3.580 €
Baden-Württemberg1.830 €1.140 €560 €3.530 €
Hamburg1.820 €1.130 €550 €3.500 €
Hessen1.680 €1.040 €510 €3.230 €
Rheinland-Pfalz1.670 €1.040 €510 €3.220 €
Bayern1.660 €1.030 €510 €3.200 €
Berlin1.610 €1.000 €490 €3.100 €
Schleswig-Holstein1.580 €980 €480 €3.040 €
Brandenburg1.570 €970 €480 €3.020 €
Thüringen1.560 €970 €470 €3.000 €
Sachsen1.550 €960 €480 €2.990 €
Mecklenburg-Vorpommern1.510 €940 €450 €2.900 €
Niedersachsen1.510 €940 €450 €2.900 €
Sachsen-Anhalt1.410 €880 €430 €2.720 €

Quelle: vdek-Daten, gerundet auf volle 10 €. Stand: Januar 2026. Die tatsächlichen Kosten einzelner Einrichtungen können deutlich abweichen.

Wer trägt die Kosten?

Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes teilt sich auf mehrere Schultern auf. Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert — sie übernimmt nur einen festgelegten Anteil der Pflegekosten.

1. Pflegekasse: Stationäre Leistung (§ 43 SGB XI)

PflegegradLeistung / Monat
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Pflegegrad 1: Zuschuss von 131 €/Monat, kein Anspruch auf vollstationäre Leistung. Stand 2025.

2. Eigenanteil: Pflegebedürftige und Angehörige

Alles, was über die Kassenleistung hinausgeht, müssen Pflegebedürftige selbst aufbringen: den verbleibenden EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. In Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Betrag mit 2.900 €pro Monat (1. Jahr) bundesweit unter den niedrigsten.

3. Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, können Pflegebedürftige beim Sozialamt Hilfe zur Pflegenach §§ 61–66 SGB XII beantragen. Das Sozialamt übernimmt dann den ungedeckten Eigenanteil. Trotz niedriger Eigenanteile ist der Anteil der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegeheimbewohner in MV hoch, da auch Renten- und Vermögensniveau geringer sind.

4. Elternunterhalt: Nur bei hohem Einkommen

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) werden unterhaltspflichtige Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Mehr dazu im Elternunterhalt-Rechner.

Diese Übersicht stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen zu Pflegeheimkosten in Mecklenburg-Vorpommern

Was kostet ein Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Durchschnitt liegt der monatliche Eigenanteil in Mecklenburg-Vorpommern bei ca. 2.900 € im ersten Aufenthaltsjahr — aufgeteilt in EEE (ca. 1.510 €), Unterkunft und Verpflegung (ca. 940 €) sowie Investitionskosten (ca. 450 €). Das sind rund 345 € weniger als der Bundesdurchschnitt. (Stand: Januar 2026, Quelle: vdek MV.)

Warum sind Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern so günstig?

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den günstigsten Bundesländern, weil mehrere strukturelle Faktoren zusammenkommen: Das historisch niedrige Lohnniveau nach der Wiedervereinigung, sehr günstige Immobilien- und Grundstückskosten außerhalb von Rostock und Schwerin sowie eine traditionell geringere Tarifbindung im Pflegebereich. Dazu kommt eine überdurchschnittlich alte und ländlich verteilte Bevölkerung, die eine etablierte stationäre Pflegeinfrastruktur aufgebaut hat. Seit der Tarifpflicht (§ 75 Abs. 3 SGB XI, 2022) steigen die Kosten schrittweise.

Werden die Pflegeheimkosten in Mecklenburg-Vorpommern steigen?

Ja — mittelfristig ist mit einem Anstieg zu rechnen. Die Tarifpflicht nach § 75 Abs. 3 SGB XI verpflichtet Pflegeeinrichtungen seit September 2022 zu tarifähnlichen Löhnen. In Mecklenburg-Vorpommern war der Tarifbindungsgrad historisch sehr niedrig, weshalb der Aufholbedarf besonders groß ist. Experten rechnen bis 2028–2030 mit einer spürbaren Annäherung an westdeutsche Werte.

Was passiert, wenn ich die Pflegeheimkosten nicht tragen kann?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Pflegebedürftige beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege nach §§ 61–66 SGB XII beantragen. Das Sozialamt übernimmt den ungedeckten Eigenanteil. Unterhaltspflichtige Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben basieren auf gerundeten Durchschnittswerten (Quelle: vdek MV, Stand: Januar 2026) und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Kosten einer konkreten Einrichtung können erheblich abweichen.

Gibt es Unterschiede zwischen Pflegeheimen in Rostock, Schwerin und dem ländlichen MV?

Ja, erhebliche. Rostock als größte Stadt und Oberzentrum sowie der Tourismus-Korridor (Rügen, Usedom, Fischland-Darß) haben die höchsten Pflegeheimkosten in MV — hohe Immobilienpreise und Tourismusnachfrage treiben die Investitionskosten nach oben. Schwerin als Landeshauptstadt liegt im Mittelfeld. Die günstigsten Einrichtungen finden sich in strukturschwachen Binnenregionen wie der Mecklenburgischen Seenplatte (Neubrandenburg), dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte oder Ludwigslust-Parchim. Für eine standortgenaue Suche empfiehlt sich der Pflegelotse der vdek.

Warum sinken die Bevölkerungszahlen in MV und was bedeutet das für die Pflege?

Mecklenburg-Vorpommern verliert seit der Wiedervereinigung kontinuierlich Einwohner durch Abwanderung — vor allem junge Menschen ziehen in Richtung Hamburg, Berlin oder Süddeutschland. Gleichzeitig altert die verbleibende Bevölkerung überdurchschnittlich schnell. Das Ergebnis: Die Nachfrage nach Pflegeplätzen bleibt stabil oder steigt, während das Angebot an Einrichtungen und Pflegefachkräften knapp wird. Diese Knappheit bei Pflegepersonal — trotz niedriger Löhne — ist der Hauptfaktor, der die Kosten mittelfristig erhöhen wird.

Was passiert, wenn ich die Pflegeheimkosten in MV nicht tragen kann?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Pflegebedürftige beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege nach §§ 61–66 SGB XII beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern — wo Renten- und Vermögensniveaus teils sehr gering sind — ist der Anteil der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegeheimbewohner bundesweit überdurchschnittlich hoch. Unterhaltspflichtige Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 € liegt.

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Stand: 02.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.