Das Angehörigen-Entlastungsgesetz — einfach erklärt

Seit dem 1. Januar 2020 schützt dieses Gesetz nicht nur Kinder pflegebedürftiger Eltern, sondern auch Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung — beide erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 €.

Was ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten (BGBl. I 2019 S. 2135). Es führte eine einheitliche Einkommensgrenze von 100.000 € brutto pro Jahr ein, unterhalb derer das Sozialamt Angehörige nicht mehr zur Kasse bitten darf.

Anders als der Name oft vermuten lässt, betrifft das Gesetz nicht nur den Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit. Es entlastet gleichermaßen Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen — ein Aspekt, der in vielen Ratgebern kaum vorkommt, aber für Betroffene ebenso wichtig ist.

Rechtsgrundlage: § 94 Abs. 1a SGB XII sowie Änderungen im SGB IX. Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung.

Wen das Gesetz konkret schützt

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wirkt in zwei unterschiedlichen Lebenssituationen — mit derselben Einkommensgrenze, aber unterschiedlichen Leistungen im Hintergrund:

SituationBetroffene LeistungRechtsgrundlage
Eltern sind pflegebedürftig (z. B. im Pflegeheim)Hilfe zur Pflege für die Eltern; Elternunterhalt der Kinder§ 94 Abs. 1a i. V. m. § 61 SGB XII
Erwachsenes Kind hat eine BehinderungEingliederungshilfe für das Kind (z. B. Wohnen, Assistenz)§ 94 Abs. 1a SGB XII i. V. m. SGB IX
Eltern beziehen selbst Grundsicherung im AlterGrundsicherung, kein Unterhaltsregress durch Kinder§ 43 Abs. 5 SGB XII

Vereinfachte Übersicht. Die genaue Anwendung hängt vom Einzelfall ab. Stand 2025/2026.

Was hat sich seit 2020 geändert?

Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnten Sozialämter Angehörige bereits bei deutlich geringeren Einkommen zur Auskunft und gegebenenfalls zur Kostenübernahme heranziehen. Das führte in der Praxis häufig zu aufwendigen Prüfverfahren und dem Gefühl, die eigene finanzielle Situation gegenüber einer Behörde offenlegen zu müssen — unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich ein Zahlungsanspruch bestand.

Der Gesetzgeber wollte diese Belastung spürbar reduzieren: Seit 2020 gilt eine einheitliche, vergleichsweise hohe Freigrenze von 100.000 € brutto jährlich. Liegt das Einkommen darunter, entfällt die Auskunftspflicht gegenüber dem Sozialamt vollständig — nicht nur die Zahlungspflicht.

Nach Angaben der Bundesregierung sind dadurch schätzungsweise über 96 % der betroffenen Kinder pflegebedürftiger Eltern vollständig von Auskunfts- und Zahlungspflichten befreit.

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Häufige Fragen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit wann gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten (BGBl. I 2019 S. 2135). Es änderte unter anderem § 94 SGB XII (Elternunterhalt) und Regelungen zur Eingliederungshilfe im SGB IX/SGB XII.

Für wen gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz eigentlich?

Das Gesetz betrifft zwei unterschiedliche Personengruppen: (1) Kinder pflegebedürftiger Eltern, die vom Sozialamt erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € zu Elternunterhalt herangezogen werden können (§ 94 Abs. 1a SGB XII), und (2) Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen — auch hier greift seither eine Einkommensgrenze von 100.000 € für den Kostenbeitrag der Eltern.

Gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch bei Eingliederungshilfe?

Ja. Neben dem bekannteren Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit entlastet das Gesetz auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten (z. B. Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen oder zur Teilhabe am Arbeitsleben). Auch hier gilt seit 2020 die Einkommensgrenze von 100.000 € brutto pro Jahr, unterhalb derer kein Kostenbeitrag der Eltern verlangt wird.

Was hat sich durch das Gesetz konkret geändert?

Vor 2020 konnte das Sozialamt Angehörige bereits ab deutlich geringeren Einkommen zur Kasse bitten und musste dafür umfangreiche Einkommens- und Vermögensnachweise verlangen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt eine einheitliche, hohe Freigrenze von 100.000 € brutto jährlich — darunter entfällt die Nachweispflicht komplett, und der überwiegende Teil der betroffenen Familien ist seither vollständig entlastet.

Warum wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeführt?

Ziel des Gesetzgebers war es, Familien angesichts steigender Pflegebedürftigkeit und wachsender Zahl von Menschen mit Assistenzbedarf spürbar zu entlasten und die oft als belastend empfundene Offenlegung der eigenen Finanzen gegenüber dem Sozialamt auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.

Ist die Einkommensgrenze rückwirkend anwendbar?

Die Regelung gilt für Sachverhalte ab dem 01.01.2020. Für Zeiträume davor kann ein bereits laufendes Verfahren nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden, in der Regel strengeren Rechtslage beurteilt worden sein. Bei laufenden Altfällen lohnt sich eine individuelle Prüfung.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Diese Seite bietet eine allgemeine Einordnung des Gesetzes, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder das zuständige Sozialamt.

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Stand: 17.07.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.