Typische Kosten
Stationär ca. 20–35 €/Monat, mobil ca. 30–50 €/Monat, Anschluss oft 0–50 €.
Ein Hausnotruf kann Sicherheit im Alltag schaffen – ob bei Sturzrisiko, Alleinleben oder wachsender Pflegebedürftigkeit. Entscheidend sind die monatlichen Kosten, die richtige Geräteform und die Frage, ob eine Versorgung über die Krankenkasse nach § 33 SGB V oder über die Pflegekasse nach § 40 Abs. 1 SGB XIim Einzelfall möglich ist.
Stand: Mai 2026 · Sachliche Orientierung, keine Rechtsberatung · Ob die Kosten von Ihrer Kasse übernommen werden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Prüfen Sie dies vorab mit Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse.
Kurzantwort
Für ein klassisches stationäres Hausnotrufsystem zahlen Selbstzahler meist rund 20 bis 35 € pro Monat. Mobile Geräte mit GPS, die auch außerhalb der Wohnung funktionieren, liegen typischerweise bei 30 bis 50 € pro Monat. Hinzu kommen je nach Anbieter 0 bis 50 € Anschlusskosten, die heute häufig entfallen. Für viele Haushalte ist ein Hausnotruf dann sinnvoll, wenn allein gewohnt wird, Sturzrisiken bestehen oder Angehörige eine schnelle Alarmierung absichern möchten.
Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, aber nie automatisch: Bei medizinischer Indikation kann die Krankenkasse nach § 33 SGB V zuständig sein, bei bestehender Pflegebedürftigkeit kommt ein Antrag bei der Pflegekasse nach § 40 Abs. 1 SGB XI in Betracht. Aufpreise für Komfortpakete, mobile Technik oder besondere Zusatzleistungen können dennoch als Eigenanteil verbleiben.
Typische Kosten
Stationär ca. 20–35 €/Monat, mobil ca. 30–50 €/Monat, Anschluss oft 0–50 €.
Wer zahlt?
Krankenkasse oder Pflegekasse nur bei erfüllten Voraussetzungen und nach Prüfung des Einzelfalls.
Für wen geeignet?
Vor allem bei Alleinleben, Sturzrisiko, unsicherem Gangbild oder zur Entlastung von Angehörigen.
Ein Hausnotruf besteht meist aus einem Handsender, einem Basisgerät mit Freisprechfunktion und einer 24/7 besetzten Notrufzentrale. Drückt die versicherte Person den Knopf am Armband oder Halsband, wird sofort eine Verbindung zur Leitstelle aufgebaut. Dort fragt geschultes Personal nach der Lage und organisiert je nach Situation Angehörige, Nachbarn, Pflegedienst oder Rettungsdienst.
Für viele Betroffene ist das System vor allem dann sinnvoll, wenn Hilfe zwar nicht dauerhaft vor Ort ist, aber im Ernstfall schnell erreicht werden soll. Das betrifft etwa Menschen mit Sturzgefahr, mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, nach Klinikaufenthalten oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit. Ein Hausnotruf ersetzt keine permanente Betreuung, kann aber eine wichtige Sicherheitsstufe zwischen völliger Selbstständigkeit und engmaschiger Versorgung sein.
Unterschieden wird zwischen stationären Lösungen für die Wohnung und mobilen Geräten mit GPS und Mobilfunk. Wenn Sie nur zu Hause Absicherung wünschen, reicht das klassische Basisgerät oft aus. Wer auch unterwegs schnellen Alarm auslösen können soll, etwa beim Spaziergang oder auf dem Weg zum Arzt, sollte mobile Varianten prüfen. Bei Qualitätsanbietern lohnt außerdem der Blick auf die Orientierung an DIN EN 50134, auf eine kurze Annahmezeit der Leitstelle und auf die Frage, ob eine zuverlässige Notstromversorgung vorhanden ist.
Für 2026 lassen sich zwei typische Preismodelle unterscheiden: das stationäre Basissystem für die Wohnung und das mobile Hausnotrufgerät für unterwegs. Entscheidend ist nicht nur der Monatspreis, sondern auch, welche Leistungen bereits enthalten sind: Leitstelle, Ersatzgerät, SIM-Karte, Einrichtung, Schlüsselhinterlegung oder Angehörigenbenachrichtigung. Gerade vermeintlich günstige Tarife werden teurer, wenn mehrere Zusatzpakete nötig sind.
Stand der Preisorientierung: Mai 2026
Variante
ca. 20–35 €/Monat
Variante
ca. 30–50 €/Monat
| Vergleich | Stationär | Mobil |
|---|---|---|
| Monatliche Kosten | ca. 20–35 € | ca. 30–50 € |
| Außer Haus nutzbar | nein, meist nur in der Wohnung | ja, per GPS und Mobilfunk |
| Kassenabrechnung | häufig leichter darstellbar | oft nur mit Mehrkosten oder eingeschränkt |
| Typische Vorteile | einfach, günstig, etabliert | mehr Sicherheit bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung |
| Typische Nachteile | kein Schutz unterwegs | teurer, häufiger Aufpreis |
Achten Sie zusätzlich auf Anschlussgebühren, optionale Schlüsselhinterlegung, Kosten für den Austausch defekter Geräte und auf die Frage, ob eine monatliche Kündigung möglich ist. Seriöse Anbieter brauchen heute in der Regel keinen Jahresvertrag. Wenn Sie eine Kassenleistung anstreben, sollten Sie außerdem früh klären, ob der Anbieter direkt mit der Kasse abrechnet oder ob zunächst ein Antrag gestellt werden muss.
In der Praxis gibt es drei Wege: Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse, über die Pflegekasse oder als Selbstzahler-Modell. Welche Variante greift, hängt von medizinischer Indikation, Pflegegrad, der konkreten Wohn- und Versorgungssituation und vom gewählten Anbieter ab. Wichtig ist: Es gibt keinen Automatismus. Jede Kasse prüft, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt in Betracht, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Hausnotruf als erforderliches Hilfsmittel medizinisch begründet werden kann. § 33 SGB V spricht allgemein von Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Für Erwachsene fällt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung an: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel. Aufpreise für Komfortleistungen oder mobile Varianten können zusätzlich privat zu tragen sein.
Pflegekasse
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 1 bis 5 kann ein Hausnotruf als Pflegehilfsmittel beantragt werden, wenn er die häusliche Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützt. Auch hier entscheidet die Pflegekasse nach Aktenlage und Versorgungssituation.
Wichtig ist, dass der gewählte Anbieter für die Abrechnung geeignet ist. Zusatzleistungen oberhalb des erstatteten Umfangs können als Eigenanteil verbleiben. Ob die Pflegekasse tatsächlich zahlt, sollten Sie immer vor Vertragsabschluss klären.
Selbstzahler
Wer keinen Pflegegrad hat, keine ärztliche Verordnung erhält oder den Antrag nicht abwarten möchte, kann einen Hausnotruf auch direkt buchen. Für ein stationäres System sind dann meist 20 bis 35 € pro Monat realistisch. Das ist oft der schnellste Weg, wenn die Versorgung sofort beginnen soll.
Der Vorteil: kein Antragsverfahren und meist rasche Einrichtung. Der Nachteil: Die gesamten Kosten oder Mehrkosten tragen Sie selbst. Für viele Familien ist das dennoch sinnvoll, wenn schnelle Sicherheit wichtiger ist als das Warten auf eine Entscheidung der Kasse.
Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme
Ob die Kosten von Ihrer Kasse übernommen werden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Prüfen Sie dies vorab mit Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse. Verlassen Sie sich nicht allein auf Werbeaussagen eines Anbieters, sondern holen Sie nach Möglichkeit eine schriftliche Bestätigung zur Leistung oder Abrechnung ein.
Ein guter Hausnotruf passt nicht nur zum Budget, sondern auch zum Alltag der betroffenen Person. Gerade bei sensiblen Pflegeentscheidungen ist ein vermeintlich günstiger Tarif keine gute Wahl, wenn Erreichbarkeit, Vertragsbedingungen oder technische Zuverlässigkeit schwach sind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Angebote systematisch zu vergleichen.
Die Notrufzentrale sollte rund um die Uhr besetzt sein und sich an etablierten Qualitätsstandards wie DIN EN 50134 orientieren.
Fragen Sie nach realen Reaktionszeiten. Gute Anbieter nennen kurze Gesprächsannahmen, idealerweise unter 30 Sekunden.
Im Pflegealltag ändern sich Bedarf und Wohnsituation schnell. Deshalb sind monatliche Kündigungsfristen meist die bessere Wahl.
Wenn Sie eine Erstattung anstreben, sollte der Anbieter als Leistungserbringer zugelassen sein und mit Krankenkassen oder Pflegekassen abrechnen können.
Entscheidend ist, ob der Schutz nur in der Wohnung benötigt wird oder auch außer Haus beim Einkaufen, Spazierengehen oder auf dem Weg zum Arzt.
Praktisch ist eine abgestufte Benachrichtigung: erst Angehörige oder Nachbarn, bei Bedarf zusätzlich Rettungsdienst oder Pflegedienst.
Besonders wichtig ist außerdem, wie der Anbieter mit realen Notfällen umgeht: Wer wird zuerst angerufen, wo wird ein Wohnungsschlüssel hinterlegt, wie wird ein Fehlalarm behandelt und gibt es technische Ausfallsicherung? Wenn eine Erstattung geplant ist, fragen Sie zusätzlich nach der Kassenzulassung als Leistungserbringer nach §§ 33, 126 SGB V beziehungsweise nach der Erfahrung mit Pflegekassen.
Empfehlung zur Orientierung
Wenn Sie Kosten, Kündigungsfristen und mögliche Kassenerstattung gegenüberstellen möchten, kann ein Vergleich über Pflegehase eine praktische erste Orientierung bieten. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn Sie noch unsicher sind, ob ein stationäres Basissystem genügt oder ein mobiles Gerät mit GPS besser zu Ihrer Situation passt. Prüfen Sie trotzdem jede Empfehlung individuell und gleichen Sie sie mit den Anforderungen Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse ab.
Werbung · Partnerhinweis
Pflegehase Hausnotruf ansehenNeutraler Vergleichseinstieg für Preise, Tarife und Verfügbarkeit. Keine Zusage zur Kostenübernahme – diese muss Ihre Kasse im Einzelfall prüfen.
Eine pauschale Kostenfreiheit gibt es nicht. Mit Pflegegrad 1 bis 5 kann grundsätzlich ein Antrag bei der Pflegekasse nach § 40 Abs. 1 SGB XI in Betracht kommen, wenn der Hausnotruf im Einzelfall als erforderliches Pflegehilfsmittel anerkannt wird. Auch ohne Pflegegrad kann eine Versorgung über die Krankenkasse nach § 33 SGB V möglich sein, wenn eine ärztliche Verordnung und eine medizinische Indikation vorliegen. Mehrkosten für Zusatzpakete oder mobile Geräte können dennoch bei Ihnen verbleiben.
Nach dem Knopfdruck baut das Basisgerät oder das mobile Gerät sofort eine Verbindung zur Leitstelle auf. Dort meldet sich rund um die Uhr geschultes Personal, fragt nach der Situation und organisiert je nach Lage Hilfe – etwa Angehörige, Nachbarn, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Wenn keine Antwort möglich ist, arbeitet die Leitstelle in der Regel die hinterlegte Alarmkette ab.
Ja, aber nicht jede Lösung passt gleich gut. Ein klassischer Hausnotruf setzt voraus, dass die betroffene Person den Knopf im Notfall bewusst drücken kann. Bei Demenz, Orientierungslosigkeit oder Weglauftendenz sind deshalb mobile Geräte mit GPS-Ortung und Angehörigenbenachrichtigung oft sinnvoller. Ob das im Einzelfall geeignet ist, sollte mit Arzt, Pflegeberatung und Angehörigen besprochen werden.
Bei seriösen Anbietern ist eine monatliche Kündigung heute üblich. Gerade im Pflegekontext sind lange Jahresverträge oft unpraktisch, weil sich die Versorgungssituation schnell ändern kann. Prüfen Sie die Kündigungsfrist und mögliche Zusatzkosten vor Vertragsabschluss trotzdem genau in den Vertragsunterlagen.
DIN EN 50134 ist eine europäische Norm für soziale Alarmsysteme. Sie beschreibt technische und organisatorische Anforderungen an Hausnotruflösungen, etwa die sichere Auslösung eines Alarms, die Erreichbarkeit der Leitstelle und die Zuverlässigkeit des Systems. Für Verbraucher ist sie vor allem ein Qualitätsindikator: Fragen Sie nach 24/7-Erreichbarkeit, Notstromversorgung und kurzen Annahmezeiten.
Gute Basisgeräte verfügen über einen Akkupuffer, damit das System auch bei einem Stromausfall für eine gewisse Zeit weiterläuft. Als praxisnaher Richtwert gelten mindestens 24 Stunden Notstromreserve. Lassen Sie sich vom Anbieter schriftlich bestätigen, wie lange das Gerät ohne Strom und gegebenenfalls ohne Internetanschluss funktionsfähig bleibt.
Nein. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Medizin- oder Versicherungsberatung. Ob Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten übernehmen, hängt von Ihrer persönlichen Situation, den vorgelegten Unterlagen und der Entscheidung der zuständigen Kasse ab. Prüfen Sie deshalb jede Aussage vor Vertragsabschluss noch einmal mit Ihrer Pflegekasse, Krankenkasse oder einer qualifizierten Pflegeberatung.
Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden soll, hilft Ihnen unser Pflegegeld-Rechner dabei, die monatlichen Leistungen nach § 37 SGB XI grob einzuordnen. So sehen Sie schneller, welche laufenden Mittel für Hausnotruf, ambulante Unterstützung oder weitere Hilfen grundsätzlich verfügbar sein könnten.
Noch kein Pflegegrad vorhanden? Dann ist diese Seite der richtige nächste Schritt. Sie erfahren dort, wie der Antrag abläuft, welche Unterlagen hilfreich sind und warum ein anerkannter Pflegegrad häufig die Voraussetzung dafür ist, Leistungen der Pflegekasse – etwa für Pflegehilfsmittel – überhaupt geltend zu machen.
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellt keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Versicherungsberatung dar. Die genannten Preise sind typische Marktspannen für 2026 und können je nach Anbieter, Region und Leistungsumfang abweichen. Aussagen zu § 33 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI beschreiben nur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Verbindlich ist ausschließlich die Entscheidung Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse im individuellen Fall. Prüfen Sie Vertragsbedingungen, Kündigungsfristen, Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile immer vor dem Abschluss.
Stand: 21.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.