Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · § 40 Abs. 2 SGB XI

Pflegebox beantragen: 42 € monatlich von der Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1 haben Sie gesetzlichen Anspruch auf 42 € Pflegehilfsmittel pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele kennen diesen Anspruch noch unter „40 Euro“ – der Betrag wurde 2024 angehoben. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Pflegebox beantragen und was dabei wichtig ist.

Kurzantwort: Wer die Pflegebox bekommt und warum sie nicht ausgezahlt wird

Wenn eine Person mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird, besteht grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Dazu zählen typische Sachmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Leistung ist für Versicherte kostenfrei, weil die Pflegekasse oder private Pflegepflichtversicherung die Kosten innerhalb des gesetzlichen Rahmens übernimmt.

Wichtig ist: Die Pflegebox ist keine staatliche Versandbox und auch kein Geschenk eines Anbieters. Anbieter wie Pflegehase sind private Unternehmen, die den Antrag und die Abrechnung mit der Pflegekasse organisieren. Ausgezahlt wird kein Geldbetrag. Die Leistung besteht aus Sachmitteln für den Pflegealltag und kann nicht als Bargeld ersetzt werden.

Rechtlicher Hinweis: Viele suchen noch nach 40 € monatlich. Im aktuellen Gesetzestext des § 40 Abs. 2 SGB XI sind derzeit 42 € pro Monat genannt. Maßgeblich ist immer der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse. Die Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen und ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.

Was ist die Pflegebox?

Mit dem Begriff Pflegebox ist im Alltag meist eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gemeint. Rechtlich geht es um den Anspruch aus § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte Verbrauchsprodukte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig gebraucht werden. Dazu gehören Hygiene- und Schutzartikel, die die Versorgung zu Hause erleichtern und das Infektionsrisiko senken können.

Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Das kann die eigene Wohnung sein, die Wohnung von Angehörigen oder eine vergleichbare Wohnsituation mit ambulanter Versorgung. Entscheidend ist nicht, ob ein professioneller Pflegedienst beteiligt ist. Auch wenn Angehörige die Pflege übernehmen, kann der Anspruch bestehen.

Wichtig für die Einordnung: Pflegehase oder andere Anbieter sind keine staatlichen Stellen, sondern private Dienstleister. Sie kümmern sich um Bestellung, Lieferung und Abrechnung. Dass die Pflegebox für Versicherte kostenfrei ist, beruht nicht auf Kulanz des Anbieters, sondern auf dem gesetzlichen Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse. Die Produkte sind Sachmittel. Deshalb gibt es keine Barauszahlung und keine Möglichkeit, sich den Anspruch einfach auszahlen zu lassen.

In der Praxis lohnt es sich, den tatsächlichen Bedarf regelmäßig zu prüfen. Wer vor allem Hygieneprodukte benötigt, wählt oft andere Zusammenstellungen als Haushalte mit stärkerem Bedarf an Bettschutzeinlagen oder Masken. Ein guter Anbieter erklärt transparent, welche Verbrauchsprodukte geliefert werden, welche Unterlagen benötigt werden und wie Änderungen bei Adresse, Pflegegrad oder Versicherung gemeldet werden sollten. So bleibt die Versorgung alltagstauglich und nachvollziehbar.

Was ist enthalten?

Welche Produkte genau geliefert werden, hängt vom Anbieter und vom tatsächlichen Bedarf ab. Typisch sind jedoch diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die im häuslichen Alltag häufig benötigt werden:

Einmalhandschuhe

Sie schützen pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen bei der Körperpflege, beim Wechseln von Inkontinenzmaterial und bei kleinen Versorgungsaufgaben im Alltag.

Betteinlagen / Matratzenschoner

Diese Verbrauchsprodukte helfen bei Inkontinenz oder erhöhter Feuchtigkeit und schützen Matratze und Bettwäsche vor zusätzlichem Reinigungsaufwand.

Desinfektionsmittel für Hände

Handdesinfektion ist in der häuslichen Pflege ein zentraler Hygienebaustein. Sie kann helfen, Infektionen zu vermeiden und die Pflege sicherer zu gestalten.

Mundschutz / Atemschutzmasken

Masken können bei engem Kontakt in Pflegesituationen sinnvoll sein, etwa bei Infekten oder erhöhtem Ansteckungsrisiko im Haushalt.

Fingerlingsbinden (Fingerlinge)

Fingerlinge werden als kleine Schutz- und Hygienemittel verwendet, zum Beispiel bei lokaler Wundversorgung oder empfindlichen Hautstellen.

Die Pflegebox deckt Verbrauchsprodukte ab. Sie ersetzt keine größeren Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Badumbau. Außerdem können die Sachmittel nicht als Geldwert ausgezahlt oder nachträglich in Bargeld umgewandelt werden.

In 3 Schritten zur Pflegebox

Der Ablauf ist in der Praxis überschaubar: erst Anspruch prüfen, dann einen geeigneten Anbieter auswählen und anschließend das Formular ausfüllen. Die folgenden drei Schritte helfen Ihnen bei der Einordnung.

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Schritt 1: Pflegegrad prüfen

Voraussetzung für die Pflegebox ist mindestens Pflegegrad 1. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sollten Sie zuerst prüfen, ob ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit sinnvoll ist. Für eine erste Einordnung hilft eine unverbindliche Pflegegrad-Einschätzung. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegekasse.

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Schritt 2: Anbieter wählen

Wählen Sie einen Anbieter, der mit Pflegekassen zusammenarbeitet und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln organisiert. Pflegehase ist ein privater Anbieter, nicht Teil einer Behörde oder Pflegekasse. Der Vorteil solcher Anbieter liegt darin, dass sie die monatliche Zusammenstellung, die Kommunikation mit der Kasse und die Abrechnung übernehmen können.

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Schritt 3: Formular ausfüllen

Sie füllen das Formular des Anbieters mit den Daten der pflegebedürftigen Person aus. Danach leitet der Anbieter den Antrag in der Regel an die Pflegekasse weiter. Nach Bewilligung erfolgt die regelmäßige Lieferung der Verbrauchsprodukte. Die Kostenfreiheit beruht auf Ihrem gesetzlichen Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse – nicht auf einem Geschenk des Anbieters.

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Pflegehase ist ein privater Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und übernimmt auf Wunsch die Weiterleitung des Antrags an Ihre Pflegekasse. Die Kostenfreiheit entsteht durch Ihren gesetzlichen Anspruch gegenüber der Pflegekasse oder privaten Pflegepflichtversicherung – nicht durch eine staatliche Stelle und nicht als Geschenk des Anbieters.

Wenn Sie den organisatorischen Aufwand reduzieren möchten, können Sie den Antrag dort online vorbereiten und die Abrechnung mit der Pflegekasse über den Anbieter abwickeln lassen. Für verbindliche Auskünfte bleibt Ihre Pflegekasse die zuständige Stelle.

Pflegebox bei Pflegehase anfragen

Häufige Fragen zur Pflegebox

Wer hat Anspruch auf die kostenlose Pflegebox?
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Ein professioneller Pflegedienst ist dafür nicht zwingend erforderlich; auch pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen können die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen. Maßgeblich ist, dass die Versorgung zu Hause stattfindet und die Pflegekasse oder private Pflegepflichtversicherung den Anspruch anerkennt.
Wie hoch ist der monatliche Betrag?
Viele Menschen suchen noch nach der 40-Euro-Pflegebox. Nach aktuellem Gesetzesstand nennt § 40 Abs. 2 SGB XI jedoch 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Leistung wird direkt an den Anbieter gezahlt oder im Kostenerstattungsweg erstattet. Sie erhalten den Betrag nicht als Bargeld, sondern als Sachmittel für die häusliche Pflege.
Kann man den Betrag ansparen?
Als Geldbetrag lässt sich die Leistung nicht ansparen oder auszahlen. In der Praxis ist aber eine gebündelte Lieferung möglich, wenn der Anbieter dies unterstützt. Dann wird nicht Bargeld gesammelt, sondern der monatliche Sachleistungsanspruch für mehrere Monate organisatorisch zusammengefasst. Entscheidend ist immer, wie Ihre Pflegekasse und der gewählte Anbieter die Versorgung handhaben.
Muss ich den Anbieter selbst bei der Pflegekasse melden?
In vielen Fällen nein. Anbieter wie Pflegehase stellen das Formular bereit und leiten den Antrag an die Pflegekasse weiter. Pflegehase ist dabei ein privater Anbieter und keine staatliche Stelle. Die Pflegekasse prüft den Anspruch; der Anbieter übernimmt vor allem die organisatorische Abwicklung und spätere Abrechnung.
Kann ich die Produkte auch selbst kaufen und erstatten lassen?
Ja. Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst kaufen und die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegepflichtversicherung einreichen. Dieser Kostenerstattungsweg ist zulässig, aber meist aufwändiger als die direkte Versorgung über einen anerkannten Anbieter, weil Sie Belege sammeln und die Erstattung selbst anstoßen müssen.
Gilt das auch bei privater Pflegepflichtversicherung?
Ja. Privatversicherte haben über ihre private Pflegepflichtversicherung einen analogen Anspruch. Grundlage sind die Regelungen der privaten Pflegepflichtversicherung nach §§ 23 ff. SGB XI. Die konkrete Abwicklung kann sich vom Verfahren der gesetzlichen Pflegekassen unterscheiden. Für verbindliche Informationen sollten Sie direkt Ihren Versicherer ansprechen.
Ändert sich der Betrag jedes Jahr?
Nein, der Betrag steigt nicht automatisch jedes Jahr. Änderungen erfolgen nur durch gesetzliche Anpassungen. Deshalb finden sich im Internet noch häufig ältere Angaben mit 40 €. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzesstand des § 40 Abs. 2 SGB XI und die Information Ihrer Pflegekasse. Stand dieser Seite: Mai 2026.

Weiterführende Rechner & Informationen

Wenn Sie neben der Pflegebox auch andere Ansprüche besser einordnen möchten, helfen diese beiden Seiten bei der nächsten Entscheidung:

Pflegegeld-Rechner

Prüfen Sie, welche monatlichen Geldleistungen in der häuslichen Pflege je nach Pflegegrad infrage kommen und wie sich Pflegegeld und andere Leistungen unterscheiden.

Zum Pflegegeld-Rechner →

Pflegegrad-Einschätzung

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, erhalten Sie hier eine unverbindliche Orientierung, welcher Pflegegrad nach dem Begutachtungssystem voraussichtlich passen könnte.

Zur Pflegegrad-Einschätzung →

Die Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen und ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind immer Ihr individueller Versicherungsstatus, der Bescheid Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegepflichtversicherung und der jeweils aktuelle Gesetzesstand zu § 40 Abs. 2 SGB XI. Stand: Mai 2026.

Stand: 29.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.