Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI). Das sind bis zu 1.572 € pro Jahr. Das Geld fließt nicht direkt an Sie — es wird bei anerkannten Anbietern für Betreuungs- und Alltagsunterstützungsleistungen eingesetzt.
Ungenutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können Guthaben vom Vorjahr bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Das gibt Ihnen Flexibilität bei der Planung.
Der Entlastungsbetrag ist die einzige SGB XI-Leistung, die bereits ab Pflegegrad 1 gilt — Pflegegeld und Sachleistungen starten erst ab Pflegegrad 2.