Kurzüberblick: Was bietet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist der Einstiegspflegegrad mit eingeschränkten Kassenleistungen. Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen — aber vier konkrete Ansprüche: 131 € Entlastungsbetrag monatlich, bis 42 € für Pflegehilfsmittel, bis 4.180 € Wohnraumanpassungszuschuss und bis 25,50 € für Hausnotruf. Stand 2026, § SGB XI.
⚠ Wichtig: Viele Ansprüche starten erst ab Pflegegrad 2. Prüfen Sie, ob eine Höherstufung in Betracht kommt.
Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Leistungsübersicht Pflegegrad 1 (2026)
Die Tabelle zeigt alle relevanten SGB-XI-Leistungen — was bei PG 1 verfügbar ist und was erst ab PG 2 greift. Die nicht verfügbaren Leistungen sind bewusst aufgeführt, damit Sie den Unterschied zur nächsten Stufe auf einen Blick sehen.
| Leistung | Betrag | § | Verfügbar ab |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | § 45b SGB XI | PG 1 ✓ |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | bis 42 €/Monat | § 40 Abs. 1 SGB XI | PG 1 ✓ |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI | PG 1 ✓ |
| Hausnotruf | bis 25,50 €/Monat | § 78 Abs. 1 SGB XI | PG 1 ✓ |
| Pflegeberatung | kostenlos | § 7a SGB XI | PG 1 ✓ |
| Pflegegeld | — | § 37 SGB XI | ab PG 2 |
| Sachleistungen (Pflegedienst) | — | § 36 SGB XI | ab PG 2 |
| Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege | — | § 42a SGB XI | ab PG 2 |
Für vollstationäre Pflege übernimmt die Pflegekasse bei PG 1 lediglich 131 €/Monat (§ 43 SGB XI). Bei PG 2+ steigt dieser Betrag auf 805–2.096 €/Monat.
Die 4 Leistungen im Detail
Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist zweckgebunden: Er darf ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden — zum Beispiel für Betreuungsdienste, Haushaltshilfen über Sozialstationen oder teilstationäre Tagesbetreuung. Er kann nicht als Pflegegeld-Ergänzung frei ausgegeben werden.
Jährlich stehen Ihnen damit bis zu 1.572 € zur Verfügung. Ungenutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden (§ 45b Abs. 2 SGB XI) — danach verfallen sie. Nutzen Sie den Betrag konsequent, um Entlastung im Alltag zu organisieren.
→ Entlastungsbetrag im Detail: Was kann damit bezahlt werden?
Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat)
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Verbrauchsartikel, die für die häusliche Pflege benötigt werden.
Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Viele zugelassene Anbieter liefern die Produkte direkt nach Hause und rechnen mit der Kasse ab — Sie zahlen nichts zuzüglich. Jährlich können so bis zu 504 € in Anspruch genommen werden.
Wohnraumanpassung (bis 4.180 €)
Wer barrierefrei wohnen möchte, kann für jede Maßnahme bis zu 4.180 € als Zuschuss erhalten (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Typische Beispiele: ebenerdige Dusche, Handläufe, Rampen oder ein Treppenlift. Auch mehrere Maßnahmen können bezuschusst werden — jeweils bis zum Maximalbetrag.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
→ Ausführlich: Wohnraumanpassung von der Pflegekasse bezuschussen lassen
Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat)
Die Pflegekasse bezuschusst ein Hausnotrufsystem mit bis zu 25,50 €/Monat (§ 78 Abs. 1 SGB XI). Das Gerät — meist ein Knopf am Handgelenk oder als Anhänger — ermöglicht im Notfall den direkten Kontakt zu einer Zentrale. Anbieter sind unter anderem DRK, Malteser, ASB und private Unternehmen.
Der Antrag bei der Pflegekasse ist unkompliziert und wird meist schnell bewilligt. Viele Anbieter übernehmen die Abrechnung direkt mit der Kasse — für Sie entstehen oft keine oder nur minimale Zuzahlungen.
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Diese Leistungen können Sie als Pflegegrad-1-Haushalt direkt beantragen:
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Lohnt sich ein Widerspruch oder Höherstufungsantrag?
Wenn Ihre Pflegesituation sich verschlechtert hat oder Sie das Gefühl haben, dass der Pflegebedarf unterschätzt wurde, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Antrag ist formlos — telefonisch, schriftlich oder online. Anschließend bewertet der Medizinische Dienst (MD) Ihre Selbstständigkeit erneut.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen erheblich mehr Leistungen zu: 347 € Pflegegeld, 796 € Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €.
Wichtig: Leistungen beginnen ab dem Antragsmonat — stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, auch wenn das Gutachten noch aussteht. Unterlagen und ärztliche Atteste können nachgereicht werden.
Wurden Sie mit PG 1 eingestuft und zweifeln die Entscheidung an? Innerhalb von vier Wochen nach Bescheidzustellung können Sie Widerspruch einlegen. Eine kostenlose Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI) kann Sie dabei unterstützen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Was genau bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen vier Leistungen zu: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) für anerkannte Betreuungs- und Alltagsunterstützungsangebote, bis 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 1 SGB XI), bis 4.180 € Zuschuss je Wohnraumanpassungsmaßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie bis 25,50 € für einen Hausnotruf (§ 78 Abs. 1 SGB XI). Pflegegeld und Sachleistungen sind bei PG 1 nicht vorgesehen.
Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI setzt einen erheblichen Pflegebedarf voraus. Pflegegrad 1 bescheinigt lediglich eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–26,99 NBA-Punkte). Der Gesetzgeber hat bewusst entschieden, erst ab Pflegegrad 2 Pflegegeld und Sachleistungen zu gewähren — als Anreiz, früh präventive Unterstützung zu nutzen, ohne das volle Leistungsspektrum auszulösen.
Kann ich bei Pflegegrad 1 in ein Pflegeheim?
Ja, ein Umzug in ein Pflegeheim ist auch bei Pflegegrad 1 möglich. Die Pflegekasse übernimmt jedoch lediglich 131 €/Monat (§ 43 SGB XI) — deutlich weniger als die durchschnittlichen Heimkosten. Der Eigenanteil wäre entsprechend sehr hoch. Prüfen Sie daher, ob eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 möglich ist, bei dem die Kasse bereits 805 €/Monat übernimmt.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Ungenutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Wird der Betrag bis dahin nicht verwendet, verfällt er. Es lohnt sich daher, den Entlastungsbetrag konsequent zu nutzen — zum Beispiel für Betreuungsdienste, Alltagshilfen oder Haushaltshilfen über anerkannte Anbieter.
Sind die Angaben verbindlich?
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine kostenlose Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI.
Weiterführende Informationen
- Bis zu 4.180 € für Badumbau oder Treppenlift — Wie Sie den Wohnraumanpassungszuschuss beantragen
- So steigen die Leistungen ab Pflegegrad 2 — Inklusive FAQ: Was ist der Unterschied zwischen PG 1 und PG 2?
- Pflegegrad beantragen oder Höherstufung einleiten — Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Fristen
- Den Entlastungsbetrag richtig einsetzen — Was anerkannte Anbieter leisten und wie die Abrechnung funktioniert