Gesamtkosten
980 €
14 Tage im Monat
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 2.085 €/Monat (§ 41 SGB XI) — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, nicht statt ihnen. Alle Beträge 2026, Eigenanteil-Erklärung und Rechenbeispiel auf einen Blick.
In 30 Sekunden sehen Sie, wie viel die Pflegekasse bei Tagespflege voraussichtlich übernimmt und welcher Eigenanteil verbleibt.
Gesamtkosten
980 €
14 Tage im Monat
Kassenanteil
784 €
Budget PG 3: 1.357 €
Eigenanteil
196 €
inkl. U+V+Invest und ungedeckter Pflegekosten
Restbudget
573 €
für weitere Tage im selben Monat
Hinweis: Der Rechner ist eine Orientierung auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind immer die Kostenblätter der konkreten Tagespflegeeinrichtung und die Leistungsentscheidung der Pflegekasse.
Sie möchten den Rechner als eigenständige Tool-Seite ohne langen Ratgeber nutzen? Zum Tagespflege-Rechner mit Schritt-für-Schritt-Ansicht →
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der teilstationären Tagespflege bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen nach § 41 SGB XI — und das zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, nicht statt ihnen. Das Tagespflege-Budget ist seit der Reform zum 01.07.2025 ein vollständig eigenständiger Leistungsanspruch.
Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung trägt die pflegebedürftige Person selbst. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Einrichtung und dem Bundesland ab — typisch sind 300–600 €/Monat bei 3–5 Besuchstagen pro Woche.
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI. Beträge Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI sowie das gleichzeitig mögliche Pflegegeld nach § 37 SGB XI — aufgeteilt nach allen fünf Pflegegraden. Beträge gelten ab 01.07.2025.
| Pflegegrad | Tagespflege-Budget | Pflegegeld | Gleichzeitig möglich? |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | Nur Entlastungsbetrag (131 €/Mon.) |
| Pflegegrad 2 | 721 €/Mon. | 347 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
| Pflegegrad 3(häufigste Anfrage) | 1.357 €/Mon. | 599 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
| Pflegegrad 4 | 1.685 €/Mon. | 800 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
| Pflegegrad 5 | 2.085 €/Mon. | 990 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
Quelle: § 41 SGB XI (Tagespflege), § 37 SGB XI (Pflegegeld). Beträge ab 01.07.2025. Angaben ohne Gewähr.
Zusätzlich zum Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI können Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI genutzt werden:
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen u. v. m.). Pflegehase stellt den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse und übernimmt die komplette Abwicklung.
0 €, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 42 €/Monat (§ 40 SGB XI) direkt an Pflegehase.
Pflegegrad-Bescheid (Foto oder Scan reicht) und Ihre Versichertendaten. Die Pflegekasse-Kommunikation übernimmt Pflegehase.
Ca. 5 Minuten für den Antrag. Erste Lieferung typischerweise innerhalb von 7–14 Tagen nach Genehmigung.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsende möglich. Pflegehase übernimmt die Kündigung beim bisherigen Anbieter für Sie.
Partnerlink zu Pflegehase (über Adcell). Wir erhalten eine Provision bei genehmigtem Antrag. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und gesetzliche Krankenversicherung.
bis zu 504 € /Jahr
= bis zu 42 €/Monat – Pflegekasse zahlt, keine Zuzahlung für Sie
5 Minuten · Pflegehase stellt den Antrag
Die Pflegekasse übernimmt aus dem Tagespflege-Budget ausschließlich die Pflegeleistung der Einrichtung. Folgende Kostenpositionen tragen Sie zusätzlich selbst:
| Tagespflege-Budget Pflegekasse (§ 41) | bis 1.357 € |
| + Pflegegeld parallel möglich (§ 37) | + 599 € |
| − Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investition) | ca. 300–600 € |
Der entscheidende Vorteil seit der Reform zum 01.07.2025: Das Tagespflege-Budget ist vollständig unabhängig vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget unddas volle Pflegegeld erhalten — ohne Anrechnung oder Kürzung (§ 41 SGB XI n. F.).
Vor dem 01.07.2025 wurde das Tagespflege-Budget anteilig mit dem häuslichen Budget verrechnet, was zu komplexen Kürzungsregeln führte. Diese Regelung gilt seit der Reform nicht mehr.
| Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI) | 1.357 €/Monat |
| + Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | + 599 €/Monat |
| + Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | + 131 €/Monat |
| = Gesamtleistung Pflegekasse (ohne Eigenanteil) | 2.087 €/Monat |
Fiktives Beispiel zur Orientierung. Voraussetzung: volle Inanspruchnahme aller Leistungen, Pflegegrad 3. Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege nicht enthalten. Angaben ohne Gewähr.
Nutzen Sie teilweise einen ambulanten Pflegedienst statt vollem Pflegegeld? Der Kombinationsleistung-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Pflegegeld dabei verbleibt.
Tagespflege und Kurzzeitpflege schließen sich nicht aus — sie bedienen unterschiedliche Lebenssituationen und laufen über separate Budgets:
Regelmäßige Tagesbetreuung in einer Einrichtung — typisch 3–5 Tage pro Woche. Budget z. B. 1.357 €/Monat bei PG 3.
Vollstationäre Kurzaufenthalte (Urlaub, Reha, Krankenhausnachsorge). Gemeinsames Jahresbudget 3.539 € (mit Verhinderungspflege).
Beide Budgets laufen unabhängig voneinander. Sie können im selben Monat Tagespflege nutzen und gleichzeitig einen Teil des Kurzzeitpflege-Budgets einsetzen. Kurzzeitpflege-Budget berechnen →
Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege kann eine Pflegezusatzversicherung teilweise abfedern:
Mehrere Tarife auf einen Blick vergleichen und den passenden Schutz finden. Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag – direkt online, kein Papierkram.
0 €. Der Tarifvergleich ist unverbindlich und kostenfrei. Eine Provision erhalten wir nur, wenn Sie tatsächlich einen Vertrag abschließen.
Etwa 3–5 Minuten für die Anfrage. Die Tarifübersicht wird direkt online angezeigt.
Nein. Die Anfrage ist unverbindlich, ein Abschluss erfolgt erst nach Prüfung der Konditionen durch Sie.
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Oder direkt bei HanseMerkur abschließen →Die Tagespflege-Einrichtung rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie zahlen nur den Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten). So läuft der Prozess ab:
Den Pflegeanteil der Tagespflege übernimmt die Pflegekasse vollständig bis zum gesetzlichen Höchstbetrag (z. B. 1.357 €/Monat bei Pflegegrad 3). Selbst zu zahlen sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung — typisch 8–18 €/Tag, also rund 300–600 € im Monat bei 3–5 Besuchstagen pro Woche. Die genaue Höhe nennt die Einrichtung direkt. Kann der Eigenanteil nicht aufgebracht werden, greift der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI) oder — bei sehr geringem Einkommen — Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII.
Nein. Das Tagespflege-Budget läuft seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II, 2017) und der PUEG-Reform (01.07.2023) vollständig getrennt vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Zum 01.07.2025 wurden zusätzlich die Leistungsbeträge erhöht. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget (z. B. 1.357 €/Monat bei Pflegegrad 3) und das volle Pflegegeld (599 €/Monat) erhalten — ohne gegenseitige Kürzung.
Die Pflegekasse übernimmt nach § 41 SGB XI bis zu 1.357 € pro Monat für die Pflegeleistungen in der Tagespflegeeinrichtung. Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die pflegebedürftige Person selbst. Die Höhe variiert je nach Einrichtung und Bundesland — typisch sind 300–600 € pro Monat.
Ja. Tagespflege (§ 41 SGB XI), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege laufen als eigenständige Leistungsarten nebeneinander. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt seit 01.07.2025 3.539 € (§ 42a SGB XI). Das Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI bleibt davon vollständig unberührt.
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Besuchstage pro Monat — solange das monatliche Budget (z. B. 1.357 € bei Pflegegrad 3) nicht überschritten wird. Typisch sind 3–5 Tage pro Woche. Die genaue Anzahl hängt vom Tagessatz der jeweiligen Einrichtung ab.
Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten einen eigenen Fahrdienst an. Die Fahrtkosten können nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB XI aus dem Tagespflege-Budget der Pflegekasse bezahlt werden — sofern die Einrichtung nach § 72 SGB XI zugelassen ist und die Kosten nachgewiesen werden.
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI, Stand 2025/2026). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI.
Direkte Berechnung von Budget, Kassenanteil und Eigenanteil
Alle Pflegegeldbeträge 2026 im Überblick
Sachleistung und Pflegegeld optimal aufteilen
Schnell-Orientierung zum möglichen Pflegegrad
Keine rechtsverbindliche Auskunft. Beträge nach SGB XI — Stand: 07/2025. Quelle: Bundesgesundheitsministerium / SGB XI. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Stand: 17.07.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.