Wer bezahlt die Tagespflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der teilstationären Tagespflege bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen nach § 41 SGB XI — und das zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, nicht statt ihnen. Das Tagespflege-Budget ist seit der Reform zum 01.07.2025 ein vollständig eigenständiger Leistungsanspruch.
Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung trägt die pflegebedürftige Person selbst. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Einrichtung und dem Bundesland ab — typisch sind 300–600 €/Monat bei 3–5 Besuchstagen pro Woche.
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI. Beträge Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Tagespflege-Leistungen nach Pflegegrad – Tabelle 2026
Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI sowie das gleichzeitig mögliche Pflegegeld nach § 37 SGB XI — aufgeteilt nach allen fünf Pflegegraden. Beträge gelten ab 01.07.2025.
| Pflegegrad | Tagespflege-Budget | Pflegegeld | Gleichzeitig möglich? |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | Nur Entlastungsbetrag (131 €/Mon.) |
| Pflegegrad 2 | 721 €/Mon. | 347 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
| Pflegegrad 3(häufigste Anfrage) | 1.357 €/Mon. | 599 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
| Pflegegrad 4 | 1.685 €/Mon. | 800 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
| Pflegegrad 5 | 2.085 €/Mon. | 990 €/Mon. | ✓ Ja, beides zusammen |
Quelle: § 41 SGB XI (Tagespflege), § 37 SGB XI (Pflegegeld). Beträge ab 01.07.2025. Angaben ohne Gewähr.
Zusätzlich zum Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI können Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI genutzt werden:
Kostenlose Pflegebox – die Pflegekasse zahlt bis zu 40 €/Monat
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen u. v. m.). Pflegehase stellt den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse und übernimmt die komplette Abwicklung.
Was kostet mich die Box?
0 €, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 40 €/Monat (§ 40 SGB XI) direkt an Pflegehase.
Was muss ich liefern?
Pflegegrad-Bescheid (Foto oder Scan reicht) und Ihre Versichertendaten. Die Pflegekasse-Kommunikation übernimmt Pflegehase.
Wie lange dauert es?
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Was kostet Tagespflege wirklich? Der Eigenanteil
Die Pflegekasse übernimmt aus dem Tagespflege-Budget ausschließlich die Pflegeleistung der Einrichtung. Folgende Kostenpositionen tragen Sie zusätzlich selbst:
- ●Unterkunft und Verpflegung — typisch 8–18 €/Tag, je nach Einrichtung und Region
- ●Investitionskostenbeitrag — regional 3–8 €/Tag (anteilige Kosten für Gebäude und Ausstattung der Einrichtung)
- ●Fahrtkosten — können nach § 41 Abs. 2 SGB XI aus dem Tagespflege-Budget der Pflegekasse beglichen werden, sofern die Einrichtung zugelassen ist und die Kosten nachgewiesen werden
| Tagespflege-Budget Pflegekasse (§ 41) | bis 1.357 € |
| + Pflegegeld parallel möglich (§ 37) | + 599 € |
| − Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investition) | ca. 300–600 € |
Tagespflege + Pflegegeld kombinieren – So funktioniert es
Der entscheidende Vorteil seit der Reform zum 01.07.2025: Das Tagespflege-Budget ist vollständig unabhängig vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget unddas volle Pflegegeld erhalten — ohne Anrechnung oder Kürzung (§ 41 SGB XI n. F.).
Vor dem 01.07.2025 wurde das Tagespflege-Budget anteilig mit dem häuslichen Budget verrechnet, was zu komplexen Kürzungsregeln führte. Diese Regelung gilt seit der Reform nicht mehr.
Rechenbeispiel: Pflegegrad 3
| Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI) | 1.357 €/Monat |
| + Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | + 599 €/Monat |
| + Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | + 131 €/Monat |
| = Gesamtleistung Pflegekasse (ohne Eigenanteil) | 2.087 €/Monat |
Fiktives Beispiel zur Orientierung. Voraussetzung: volle Inanspruchnahme aller Leistungen, Pflegegrad 3. Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege nicht enthalten. Angaben ohne Gewähr.
Nutzen Sie teilweise einen ambulanten Pflegedienst statt vollem Pflegegeld? Der Kombinationsleistung-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Pflegegeld dabei verbleibt.
Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege kann eine Pflegezusatzversicherung teilweise abfedern:
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- 1Pflegegrad 2 oder höher: Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf das Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI (nur 131 €/Monat Entlastungsbetrag). Noch keinen Pflegegrad? → Pflegegrad jetzt einschätzen
- 2Häusliche Pflege im Vordergrund: Tagespflege ist eine teilstationäre Ergänzung zur häuslichen Versorgung — nicht für vollstationäre Pflegeheimbewohner bestimmt.
- 3Zugelassene Einrichtung: Die Tagespflegeeinrichtung muss nach § 72 SGB XI von der Pflegekasse zugelassen sein. Ihre Pflegekasse oder der örtliche Pflegestützpunkt können bei der Suche helfen.
- 4Keine vorherige Genehmigung erforderlich: Eine formelle Genehmigung durch die Pflegekasse ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, die Kasse vorab zu informieren, damit Abrechnungsfragen vorab geklärt werden.
Abrechnung Tagespflege: So funktioniert es
Die Tagespflege-Einrichtung rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie zahlen nur den Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten). So läuft der Prozess ab:
- 1Kostenvoranschlag einholen: Die Einrichtung legt die Tagessätze für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten schriftlich fest.
- 2Monatliche Abrechnung: Am Monatsende stellt die Einrichtung eine Gesamtrechnung. Den Anteil der Pflegekasse (§ 41 SGB XI) zieht sie direkt ab — Sie erhalten nur Ihren Eigenanteil als Rechnung.
- 3Direktabrechnung mit der Kasse: Die Einrichtung übermittelt die Leistungsnachweise elektronisch an die Pflegekasse. Sie müssen nichts einreichen — die Abrechnung läuft automatisch.
- 4Restbudget prüfen: Das nicht verbrauchte Tagespflege-Budget verfällt nicht automatisch — prüfen Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob übrige Mittel auf andere Leistungen übertragen werden können.
Häufige Fragen zur Tagespflege
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Tagespflege?
Den Pflegeanteil der Tagespflege übernimmt die Pflegekasse vollständig bis zum gesetzlichen Höchstbetrag (z. B. 1.357 €/Monat bei Pflegegrad 3). Selbst zu zahlen sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung — typisch 8–18 €/Tag, also rund 300–600 € im Monat bei 3–5 Besuchstagen pro Woche. Die genaue Höhe nennt die Einrichtung direkt. Kann der Eigenanteil nicht aufgebracht werden, greift der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI) oder — bei sehr geringem Einkommen — Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII.
Wird Tagespflege auf Pflegegeld angerechnet?
Nein. Das Tagespflege-Budget läuft seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II, 2017) und der PUEG-Reform (01.07.2023) vollständig getrennt vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Zum 01.07.2025 wurden zusätzlich die Leistungsbeträge erhöht. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget (z. B. 1.357 €/Monat bei Pflegegrad 3) und das volle Pflegegeld (599 €/Monat) erhalten — ohne gegenseitige Kürzung.
Wer bezahlt die Tagespflege bei Pflegegrad 3?
Die Pflegekasse übernimmt nach § 41 SGB XI bis zu 1.357 € pro Monat für die Pflegeleistungen in der Tagespflegeeinrichtung. Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die pflegebedürftige Person selbst. Die Höhe variiert je nach Einrichtung und Bundesland — typisch sind 300–600 € pro Monat.
Kann man Tagespflege mit Verhinderungspflege kombinieren?
Ja. Tagespflege (§ 41 SGB XI), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege laufen als eigenständige Leistungsarten nebeneinander. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt seit 01.07.2025 3.539 € (§ 42a SGB XI). Das Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI bleibt davon vollständig unberührt.
Wie oft kann man Tagespflege nutzen?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Besuchstage pro Monat — solange das monatliche Budget (z. B. 1.357 € bei Pflegegrad 3) nicht überschritten wird. Typisch sind 3–5 Tage pro Woche. Die genaue Anzahl hängt vom Tagessatz der jeweiligen Einrichtung ab.
Wer organisiert den Transport zur Tagespflege?
Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten einen eigenen Fahrdienst an. Die Fahrtkosten können nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB XI aus dem Tagespflege-Budget der Pflegekasse bezahlt werden — sofern die Einrichtung nach § 72 SGB XI zugelassen ist und die Kosten nachgewiesen werden.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI, Stand 2025/2026). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI.
Weitere Rechner & Informationen
Keine rechtsverbindliche Auskunft. Beträge nach SGB XI — Stand: 07/2025. Quelle: Bundesgesundheitsministerium / SGB XI. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).