Tagespflege Kosten 2026 – Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 2.085 €/Monat (§ 41 SGB XI) — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, nicht statt ihnen. Alle Beträge 2026, Eigenanteil-Erklärung und Rechenbeispiel auf einen Blick.

Wer bezahlt die Tagespflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der teilstationären Tagespflege bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen nach § 41 SGB XI — und das zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, nicht statt ihnen. Das Tagespflege-Budget ist seit der Reform zum 01.07.2025 ein vollständig eigenständiger Leistungsanspruch.

Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung trägt die pflegebedürftige Person selbst. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Einrichtung und dem Bundesland ab — typisch sind 300–600 €/Monat bei 3–5 Besuchstagen pro Woche.

Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI. Beträge Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).

Tagespflege-Leistungen nach Pflegegrad – Tabelle 2026

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI sowie das gleichzeitig mögliche Pflegegeld nach § 37 SGB XI — aufgeteilt nach allen fünf Pflegegraden. Beträge gelten ab 01.07.2025.

PflegegradTagespflege-BudgetPflegegeldGleichzeitig möglich?
Pflegegrad 1Nur Entlastungsbetrag (131 €/Mon.)
Pflegegrad 2721 €/Mon.347 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen
Pflegegrad 3(häufigste Anfrage)1.357 €/Mon.599 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen
Pflegegrad 41.685 €/Mon.800 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen
Pflegegrad 52.085 €/Mon.990 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen

Quelle: § 41 SGB XI (Tagespflege), § 37 SGB XI (Pflegegeld). Beträge ab 01.07.2025. Angaben ohne Gewähr.

Was kostet Tagespflege wirklich? Der Eigenanteil

Die Pflegekasse übernimmt aus dem Tagespflege-Budget ausschließlich die Pflegeleistung der Einrichtung. Folgende Kostenpositionen tragen Sie zusätzlich selbst:

Typischer Eigenanteil: Bei 3–5 Besuchstagen/Woche und einem kombinierten Tagessatz von 12–16 € (Unterkunft + Verpflegung + Investition) ergibt sich ein monatlicher Eigenanteil von ca. 300–600 €. Die tatsächliche Höhe variiert erheblich nach Bundesland und Einrichtung — verbindliche Auskunft erteilt die Einrichtung direkt.

Tagespflege + Pflegegeld kombinieren – So funktioniert es

Der entscheidende Vorteil seit der Reform zum 01.07.2025: Das Tagespflege-Budget ist vollständig unabhängig vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget unddas volle Pflegegeld erhalten — ohne Anrechnung oder Kürzung (§ 41 SGB XI n. F.).

Vor dem 01.07.2025 wurde das Tagespflege-Budget anteilig mit dem häuslichen Budget verrechnet, was zu komplexen Kürzungsregeln führte. Diese Regelung gilt seit der Reform nicht mehr.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3

Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI)1.357 €/Monat
+ Pflegegeld (§ 37 SGB XI)+ 599 €/Monat
+ Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)+ 131 €/Monat
= Gesamtleistung Pflegekasse (ohne Eigenanteil)2.087 €/Monat

Fiktives Beispiel zur Orientierung. Voraussetzung: volle Inanspruchnahme aller Leistungen, Pflegegrad 3. Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege nicht enthalten. Angaben ohne Gewähr.

Nutzen Sie teilweise einen ambulanten Pflegedienst statt vollem Pflegegeld? Der Kombinationsleistung-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Pflegegeld dabei verbleibt.

Wer hat Anspruch auf Tagespflege?

Häufige Fragen zur Tagespflege

Wird Tagespflege auf Pflegegeld angerechnet?

Nein. Seit der Reform (§ 41 SGB XI, ab 01.07.2025) läuft das Tagespflege-Budget vollständig getrennt vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget (z. B. 1.357 €/Monat bei Pflegegrad 3) und das volle Pflegegeld (599 €/Monat) erhalten — ohne gegenseitige Kürzung.

Wer bezahlt die Tagespflege bei Pflegegrad 3?

Die Pflegekasse übernimmt nach § 41 SGB XI bis zu 1.357 € pro Monat für die Pflegeleistungen in der Tagespflegeeinrichtung. Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die pflegebedürftige Person selbst. Die Höhe variiert je nach Einrichtung und Bundesland — typisch sind 300–600 € pro Monat.

Kann man Tagespflege mit Verhinderungspflege kombinieren?

Ja. Tagespflege (§ 41 SGB XI), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege laufen als eigenständige Leistungsarten nebeneinander. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt seit 01.07.2025 3.539 € (§ 42a SGB XI). Das Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI bleibt davon vollständig unberührt.

Wie oft kann man Tagespflege nutzen?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Besuchstage pro Monat — solange das monatliche Budget (z. B. 1.357 € bei Pflegegrad 3) nicht überschritten wird. Typisch sind 3–5 Tage pro Woche. Die genaue Anzahl hängt vom Tagessatz der jeweiligen Einrichtung ab.

Wer organisiert den Transport zur Tagespflege?

Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten einen eigenen Fahrdienst an. Die Fahrtkosten können nach § 41 Abs. 2 SGB XI aus dem Tagespflege-Budget der Pflegekasse bezahlt werden — sofern die Einrichtung nach § 72 SGB XI zugelassen ist und die Kosten nachgewiesen werden.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI, Stand 2025/2026). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI.

Weitere Rechner & Informationen

Keine rechtsverbindliche Auskunft. Beträge nach SGB XI — Stand: 07/2025. Quelle: Bundesgesundheitsministerium / SGB XI. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).

Stand: 02.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.