Tagespflege Kosten 2026 – Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 2.085 €/Monat (§ 41 SGB XI) — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, nicht statt ihnen. Alle Beträge 2026, Eigenanteil-Erklärung und Rechenbeispiel auf einen Blick.

Tagespflege-Schnellrechner 2026

In 30 Sekunden sehen Sie, wie viel die Pflegekasse bei Tagespflege voraussichtlich übernimmt und welcher Eigenanteil verbleibt.

Gesamtkosten

980 €

14 Tage im Monat

Kassenanteil

784 €

Budget PG 3: 1.357 €

Eigenanteil

196 €

inkl. U+V+Invest und ungedeckter Pflegekosten

Restbudget

573 €

für weitere Tage im selben Monat

Hinweis: Der Rechner ist eine Orientierung auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind immer die Kostenblätter der konkreten Tagespflegeeinrichtung und die Leistungsentscheidung der Pflegekasse.

Sie möchten den Rechner als eigenständige Tool-Seite ohne langen Ratgeber nutzen? Zum Tagespflege-Rechner mit Schritt-für-Schritt-Ansicht →

Wer bezahlt die Tagespflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der teilstationären Tagespflege bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen nach § 41 SGB XI — und das zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, nicht statt ihnen. Das Tagespflege-Budget ist seit der Reform zum 01.07.2025 ein vollständig eigenständiger Leistungsanspruch.

Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung trägt die pflegebedürftige Person selbst. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Einrichtung und dem Bundesland ab — typisch sind 300–600 €/Monat bei 3–5 Besuchstagen pro Woche.

Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI. Beträge Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).

Tagespflege-Leistungen nach Pflegegrad – Tabelle 2026

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI sowie das gleichzeitig mögliche Pflegegeld nach § 37 SGB XI — aufgeteilt nach allen fünf Pflegegraden. Beträge gelten ab 01.07.2025.

PflegegradTagespflege-BudgetPflegegeldGleichzeitig möglich?
Pflegegrad 1Nur Entlastungsbetrag (131 €/Mon.)
Pflegegrad 2721 €/Mon.347 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen
Pflegegrad 3(häufigste Anfrage)1.357 €/Mon.599 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen
Pflegegrad 41.685 €/Mon.800 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen
Pflegegrad 52.085 €/Mon.990 €/Mon.✓ Ja, beides zusammen

Quelle: § 41 SGB XI (Tagespflege), § 37 SGB XI (Pflegegeld). Beträge ab 01.07.2025. Angaben ohne Gewähr.

Zusätzlich zum Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI können Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI genutzt werden:

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  • Kein Papierkram
  • Monatlich bis vor die Haustür

Was kostet mich die Box?

0 €, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Pflegekasse erstattet bis zu 42 €/Monat (§ 40 SGB XI) direkt an Pflegehase.

Was muss ich liefern?

Pflegegrad-Bescheid (Foto oder Scan reicht) und Ihre Versichertendaten. Die Pflegekasse-Kommunikation übernimmt Pflegehase.

Wie lange dauert es?

Ca. 5 Minuten für den Antrag. Erste Lieferung typischerweise innerhalb von 7–14 Tagen nach Genehmigung.

Ich beziehe schon eine Box von einem anderen Anbieter — geht das trotzdem?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsende möglich. Pflegehase übernimmt die Kündigung beim bisherigen Anbieter für Sie.

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Was kostet Tagespflege wirklich? Der Eigenanteil

Die Pflegekasse übernimmt aus dem Tagespflege-Budget ausschließlich die Pflegeleistung der Einrichtung. Folgende Kostenpositionen tragen Sie zusätzlich selbst:

Typischer Eigenanteil: Bei 3–5 Besuchstagen/Woche und einem kombinierten Tagessatz von 12–16 € (Unterkunft + Verpflegung + Investition) ergibt sich ein monatlicher Eigenanteil von ca. 300–600 €. Die tatsächliche Höhe variiert erheblich nach Bundesland und Einrichtung — verbindliche Auskunft erteilt die Einrichtung direkt.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3 (Monat)
Tagespflege-Budget Pflegekasse (§ 41)bis 1.357 €
+ Pflegegeld parallel möglich (§ 37)+ 599 €
− Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investition)ca. 300–600 €

Tagespflege + Pflegegeld kombinieren – So funktioniert es

Der entscheidende Vorteil seit der Reform zum 01.07.2025: Das Tagespflege-Budget ist vollständig unabhängig vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget unddas volle Pflegegeld erhalten — ohne Anrechnung oder Kürzung (§ 41 SGB XI n. F.).

Vor dem 01.07.2025 wurde das Tagespflege-Budget anteilig mit dem häuslichen Budget verrechnet, was zu komplexen Kürzungsregeln führte. Diese Regelung gilt seit der Reform nicht mehr.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3

Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI)1.357 €/Monat
+ Pflegegeld (§ 37 SGB XI)+ 599 €/Monat
+ Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)+ 131 €/Monat
= Gesamtleistung Pflegekasse (ohne Eigenanteil)2.087 €/Monat

Fiktives Beispiel zur Orientierung. Voraussetzung: volle Inanspruchnahme aller Leistungen, Pflegegrad 3. Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege nicht enthalten. Angaben ohne Gewähr.

Nutzen Sie teilweise einen ambulanten Pflegedienst statt vollem Pflegegeld? Der Kombinationsleistung-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Pflegegeld dabei verbleibt.

Tagespflege + Kurzzeitpflege kombinieren

Tagespflege und Kurzzeitpflege schließen sich nicht aus — sie bedienen unterschiedliche Lebenssituationen und laufen über separate Budgets:

Tagespflege (§ 41 SGB XI)

Regelmäßige Tagesbetreuung in einer Einrichtung — typisch 3–5 Tage pro Woche. Budget z. B. 1.357 €/Monat bei PG 3.

Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI)

Vollstationäre Kurzaufenthalte (Urlaub, Reha, Krankenhausnachsorge). Gemeinsames Jahresbudget 3.539 € (mit Verhinderungspflege).

Beide Budgets laufen unabhängig voneinander. Sie können im selben Monat Tagespflege nutzen und gleichzeitig einen Teil des Kurzzeitpflege-Budgets einsetzen. Kurzzeitpflege-Budget berechnen →

Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege kann eine Pflegezusatzversicherung teilweise abfedern:

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Was kostet mich der Vergleich?

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Wie lange dauert es?

Etwa 3–5 Minuten für die Anfrage. Die Tarifübersicht wird direkt online angezeigt.

Bin ich an etwas gebunden?

Nein. Die Anfrage ist unverbindlich, ein Abschluss erfolgt erst nach Prüfung der Konditionen durch Sie.

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Wer hat Anspruch auf Tagespflege?

Abrechnung Tagespflege: So funktioniert es

Die Tagespflege-Einrichtung rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie zahlen nur den Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten). So läuft der Prozess ab:

  1. 1Kostenvoranschlag einholen: Die Einrichtung legt die Tagessätze für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten schriftlich fest.
  2. 2Monatliche Abrechnung: Am Monatsende stellt die Einrichtung eine Gesamtrechnung. Den Anteil der Pflegekasse (§ 41 SGB XI) zieht sie direkt ab — Sie erhalten nur Ihren Eigenanteil als Rechnung.
  3. 3Direktabrechnung mit der Kasse: Die Einrichtung übermittelt die Leistungsnachweise elektronisch an die Pflegekasse. Sie müssen nichts einreichen — die Abrechnung läuft automatisch.
  4. 4Restbudget prüfen: Das nicht verbrauchte Tagespflege-Budget verfällt nicht automatisch — prüfen Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob übrige Mittel auf andere Leistungen übertragen werden können.
Tipp: Fordern Sie monatlich eine Einzelabrechnung an, die alle Positionen (Pflegeleistung, Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten) getrennt ausweist. So können Sie prüfen, ob das Tagespflege-Budget korrekt angewendet wurde.

Häufige Fragen zur Tagespflege

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Tagespflege?

Den Pflegeanteil der Tagespflege übernimmt die Pflegekasse vollständig bis zum gesetzlichen Höchstbetrag (z. B. 1.357 €/Monat bei Pflegegrad 3). Selbst zu zahlen sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung — typisch 8–18 €/Tag, also rund 300–600 € im Monat bei 3–5 Besuchstagen pro Woche. Die genaue Höhe nennt die Einrichtung direkt. Kann der Eigenanteil nicht aufgebracht werden, greift der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI) oder — bei sehr geringem Einkommen — Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII.

Wird Tagespflege auf Pflegegeld angerechnet?

Nein. Das Tagespflege-Budget läuft seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II, 2017) und der PUEG-Reform (01.07.2023) vollständig getrennt vom Pflegegeld- und Sachleistungsanspruch (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Zum 01.07.2025 wurden zusätzlich die Leistungsbeträge erhöht. Sie können gleichzeitig das volle Tagespflege-Budget (z. B. 1.357 €/Monat bei Pflegegrad 3) und das volle Pflegegeld (599 €/Monat) erhalten — ohne gegenseitige Kürzung.

Wer bezahlt die Tagespflege bei Pflegegrad 3?

Die Pflegekasse übernimmt nach § 41 SGB XI bis zu 1.357 € pro Monat für die Pflegeleistungen in der Tagespflegeeinrichtung. Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die pflegebedürftige Person selbst. Die Höhe variiert je nach Einrichtung und Bundesland — typisch sind 300–600 € pro Monat.

Kann man Tagespflege mit Verhinderungspflege kombinieren?

Ja. Tagespflege (§ 41 SGB XI), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege laufen als eigenständige Leistungsarten nebeneinander. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt seit 01.07.2025 3.539 € (§ 42a SGB XI). Das Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI bleibt davon vollständig unberührt.

Wie oft kann man Tagespflege nutzen?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Besuchstage pro Monat — solange das monatliche Budget (z. B. 1.357 € bei Pflegegrad 3) nicht überschritten wird. Typisch sind 3–5 Tage pro Woche. Die genaue Anzahl hängt vom Tagessatz der jeweiligen Einrichtung ab.

Wer organisiert den Transport zur Tagespflege?

Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten einen eigenen Fahrdienst an. Die Fahrtkosten können nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB XI aus dem Tagespflege-Budget der Pflegekasse bezahlt werden — sofern die Einrichtung nach § 72 SGB XI zugelassen ist und die Kosten nachgewiesen werden.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI, Stand 2025/2026). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle nach § 7a SGB XI.

Weitere Rechner & Informationen

Keine rechtsverbindliche Auskunft. Beträge nach SGB XI — Stand: 07/2025. Quelle: Bundesgesundheitsministerium / SGB XI. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).

Stand: 17.07.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.