Tagespflege-Rechner 2026

Berechnen Sie in weniger als einer Minute, wie hoch Ihr Kassenanteil und Ihr Eigenanteil bei Tagespflege ausfallen — pro Monat und transparent nach Kostenarten.

Tagespflege-Schnellrechner 2026

In 30 Sekunden sehen Sie, wie viel die Pflegekasse bei Tagespflege voraussichtlich übernimmt und welcher Eigenanteil verbleibt.

Gesamtkosten

980 €

14 Tage im Monat

Kassenanteil

784 €

Budget PG 3: 1.357 €

Eigenanteil

196 €

inkl. U+V+Invest und ungedeckter Pflegekosten

Restbudget

573 €

für weitere Tage im selben Monat

Hinweis: Der Rechner ist eine Orientierung auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich sind immer die Kostenblätter der konkreten Tagespflegeeinrichtung und die Leistungsentscheidung der Pflegekasse.

So nutzen Sie den Rechner richtig

  1. 1. Pflegegrad wählen: Das Budget richtet sich nach Pflegegrad 2–5.
  2. 2. Besuchstage pro Monat eintragen: Für eine realistische Monatsplanung.
  3. 3. Tagessätze übernehmen oder anpassen: Pflegekosten und U+V/Invest finden Sie im Kostenblatt der Tagespflegeeinrichtung.
  4. 4. Ergebnis einordnen: Der Eigenanteil zeigt, welche monatliche Lücke Sie zusätzlich zur Pflegekassenleistung finanzieren müssen.

Für die rechtlichen Grundlagen und Hintergrundwerte siehe Tagespflege Kosten 2026 (Ratgeber) →

Wenn der monatliche Eigenanteil regelmäßig hoch bleibt, kann eine Pflegezusatzversicherung die Finanzierungslücke abfedern:

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Wie lange dauert es?

Etwa 3–5 Minuten für die Anfrage. Die Tarifübersicht wird direkt online angezeigt.

Bin ich an etwas gebunden?

Nein. Die Anfrage ist unverbindlich, ein Abschluss erfolgt erst nach Prüfung der Konditionen durch Sie.

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Sinnvolle nächste Schritte

Häufige Fragen zum Tagespflege-Rechner

Wie genau ist der Tagespflege-Rechner?

Der Rechner liefert eine belastbare Erstorientierung auf Basis Ihrer Eingaben und der gesetzlichen Leistungsbeträge nach § 41 SGB XI. Verbindlich sind immer die Kostenblätter der konkreten Tagespflegeeinrichtung und die Abrechnung Ihrer Pflegekasse.

Wird Tagespflege auf Pflegegeld angerechnet?

Nein. Das Tagespflege-Budget läuft zusätzlich zum Pflegegeld und zur ambulanten Sachleistung. Es wird nicht vom Pflegegeld abgezogen.

Welche Kosten bleiben als Eigenanteil?

Typisch bleiben Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten als Eigenanteil. Reicht das Tagespflege-Budget für die pflegebedingten Kosten nicht aus, kommt dieser Rest ebenfalls hinzu.

Kann ich Tagespflege und Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja. Tagespflege ist eine eigene Leistungsart. Kurzzeit- und Verhinderungspflege laufen über ein separates gemeinsames Jahresbudget. Beide Leistungen können parallel geplant werden.

Pflegehilfsmittel separat prüfen

Wenn Sie zusätzlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen, prüfen Sie den gesetzlichen Anspruch ab Pflegegrad 1 in der Pflegebox-Anleitung — die Tagespflege-Seite bleibt damit auf den Kostenschwerpunkt fokussiert.

Rechner-Ergebnis als unverbindliche Orientierung. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall bitte Pflegekasse oder Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kontaktieren.

Stand: 17.07.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.