PNOG-Referentenentwurf: alle geplanten Änderungen
Am 5. Juni 2026 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Neue Budgets statt Pflegegeld, Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 geplant gestrichen, Heimzuschüsse gestreckt — wir erklären, was geplant ist und was noch gilt.
⚠️ Der PNOG ist ein Referentenentwurf, noch kein Gesetz. Alle aktuell geltenden Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag etc.) bleiben bis zur Verabschiedung unverändert in Kraft.
Zeitplan
Referentenentwurf: 05. Juni 2026
Gesetz
PNOG – Pflegeneuordnungsgesetz
Finanzlücke
22,5 Mrd. € Defizit erwartet (2027/28)
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, PNOG · pflege-ratgeber.org
Pflegegeld → Entlastungsbudget
Das Pflegegeld soll in ein 'Entlastungsbudget' umbenannt werden. Geplante Beträge: PG2: 386 €, PG3: 638 €, PG4: 889 €, PG5: 1.079 €/Monat. Noch kein Gesetz.
Sachleistung → Sachleistungsbudget
Die Pflegesachleistung wird zum 'Sachleistungsbudget'. Geplante Beträge: PG2: 889 €, PG3: 1.590 €, PG4: 2.089 €, PG5: 2.529 €/Monat. Noch kein Gesetz.
Neu: Überbrückungsbudget
Neues Notfall-Budget für akute Ausfälle der Hauptpflegeperson: bis 1.855 €/Jahr (PG2+3) oder 2.285 €/Jahr (PG4+5) — für Kurzzeitpflege oder ambulante Notdienste.
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag entfällt
Der bisherige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) soll für PG1 wegfallen. Geplanter Ersatz: neue 'Pflegebegleitung'. Bis zur Verabschiedung gilt der aktuelle Betrag.
Pflegehilfsmittel-Pauschale wird umstrukturiert
Die 42 €/Monat-Pauschale soll keine eigenständige Leistung mehr sein, sondern ins Entlastungsbudget einfließen. Für PG1 würde sie damit wegfallen. Noch kein Gesetz.
Inkrafttreten: frühestens 2027
Als nächste Schritte folgen Verbändeanhörungen und Bundestagsabstimmung. Frühestens Anfang 2027. Einzelne Finanzierungsregeln erst 2028.
⚠️ Alle Beträge und Änderungen basieren auf dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 — noch kein verabschiedetes Gesetz. Bis zur Verabschiedung gelten die aktuellen SGB XI-Regeln.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026
Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025. Die nächste planmäßige Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Änderung 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (kein Pflegegeld) | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | keine |
| Pflegegrad 3 | 599 € | keine |
| Pflegegrad 4 | 800 € | keine |
| Pflegegrad 5 | 990 € | keine |
Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): weiterhin 131 €/Monat (§ 45b SGB XI).
Quellen: Pflegehelden · SoVD
Derzeit steigt der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil nach 12, 24, 36 und 48 Monaten stufenweise. Laut Reformplänen sollen diese Stufen künftig erst nach jeweils 18 Monaten greifen – nicht mehr nach 12.
| Aufenthaltsdauer | Zuschuss bisher | Zuschuss geplant |
|---|---|---|
| Bis 12 Monate | 15 % | – |
| Ab 12 / 18 Monate | 30 % | 15 % (erst ab Monat 18) |
| Ab 24 / 36 Monate | 50 % | 30 % (erst ab Monat 36) |
| Ab 36 / 54 Monate | 75 % | 50 % (erst ab Monat 54) |
Quellen: buerger-geld.org · pflege.de
Angelehnt an das Elterngeld soll das Familienpflegegeld pflegenden Angehörigen erlauben, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu reduzieren, ohne den Lebensunterhalt zu riskieren.
Höhe
65 % des letzten Nettoeinkommens
Mindestbetrag
300 € / Monat
Höchstbetrag
1.800 € / Monat
Geplanter Start: frühestens Mitte 2026 – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Angehörige müssen die Erwerbstätigkeit nachweislich für die Pflege reduzieren.
Quellen: Pflegewächter · ad-hoc-news
Besonders umstritten: Die Schwellenwerte für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden. Wer heute Pflegegrad 1 oder 2 hat, müsste künftig stärker eingeschränkt sein, um denselben Grad zu erhalten.
Quelle: pflege-ratgeber.org, PNOG-Analyse
Der PNOG-Referentenentwurf sieht vor, die von der Pflegekasse gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 % zu kürzen. Das betrifft Personen, die Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens 10 Stunden wöchentlich (verteilt auf mindestens 2 Tage) häuslich pflegen.
Bis zur Verabschiedung des PNOG gelten die aktuellen Rentenversicherungsregelungen für pflegende Angehörige unverändert.
Die Reform sieht 2026 keine echte Entlastung beim Eigenanteil vor – im Gegenteil: durch die Streckung der Heimzuschüsse wächst die Pflegelücke in den ersten Jahren weiter. Wer früh privat vorsorgt, sichert sich heute günstigere Beiträge:
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.06.2026. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).
Stand: 20.06.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.