Alle geplanten Änderungen im Überblick
Der Gesetzentwurf BEEP steht kurz vor dem Kabinettsbeschluss. Was kommt auf Pflegebedürftige und Angehörige zu? Wir fassen zusammen, was beschlossen, geplant und noch umstritten ist.
⚠️ Die Reform ist noch nicht verabschiedet. Alle Angaben beziehen sich auf den aktuellen Planungsstand (Mai 2026) und können sich bis zur endgültigen Beschlussfassung noch ändern.
Zeitplan
Kabinettsbeschluss: Ende Mai 2026 (verschoben)
Gesetz
BEEP – Befugniserweiterung & Entbürokratisierung
Finanzlücke
22,5 Mrd. € Defizit erwartet (2027/28)
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026
Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025. Die nächste planmäßige Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Änderung 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (kein Pflegegeld) | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | keine |
| Pflegegrad 3 | 599 € | keine |
| Pflegegrad 4 | 800 € | keine |
| Pflegegrad 5 | 990 € | keine |
Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): weiterhin 131 €/Monat (§ 45b SGB XI).
Quellen: Pflegehelden · SoVD
Derzeit steigt der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil nach 12, 24, 36 und 48 Monaten stufenweise. Laut Reformplänen sollen diese Stufen künftig erst nach jeweils 18 Monaten greifen – nicht mehr nach 12.
| Aufenthaltsdauer | Zuschuss bisher | Zuschuss geplant |
|---|---|---|
| Bis 12 Monate | 15 % | – |
| Ab 12 / 18 Monate | 30 % | 15 % (erst ab Monat 18) |
| Ab 24 / 36 Monate | 50 % | 30 % (erst ab Monat 36) |
| Ab 36 / 54 Monate | 75 % | 50 % (erst ab Monat 54) |
Quellen: buerger-geld.org · pflege.de
Angelehnt an das Elterngeld soll das Familienpflegegeld pflegenden Angehörigen erlauben, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu reduzieren, ohne den Lebensunterhalt zu riskieren.
Höhe
65 % des letzten Nettoeinkommens
Mindestbetrag
300 € / Monat
Höchstbetrag
1.800 € / Monat
Geplanter Start: frühestens Mitte 2026 – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Angehörige müssen die Erwerbstätigkeit nachweislich für die Pflege reduzieren.
Quellen: Pflegewächter · ad-hoc-news
Besonders umstritten: Die Schwellenwerte für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden. Wer heute Pflegegrad 1 oder 2 hat, müsste künftig stärker eingeschränkt sein, um denselben Grad zu erhalten.
Die Reform sieht 2026 keine echte Entlastung beim Eigenanteil vor – im Gegenteil: durch die Streckung der Heimzuschüsse wächst die Pflegelücke in den ersten Jahren weiter. Wer früh privat vorsorgt, sichert sich heute günstigere Beiträge:
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Oder mehrere Tarife bei Tarifcheck24 vergleichen →Diese Seite basiert auf den nachfolgend verlinkten öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Mai 2026). Alle Angaben sind unverbindlich – bis zur Verabschiedung des Gesetzes können sich Inhalte noch ändern.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 22.05.2026. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).
Stand: 22.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.