Aktualisiert 14.07.2026 · Kabinettsbeschluss weiterhin ausstehend
Pflegereform 2026
PNOG-Referentenentwurf: alle geplanten Änderungen
Am 5. Juni 2026 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Neue Budgets statt Pflegegeld, Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 geplant gestrichen, Heimzuschüsse gestreckt — wir erklären, was geplant ist und was noch gilt.
⚠️ Der PNOG ist ein Referentenentwurf, noch kein Gesetz. Alle aktuell geltenden Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag etc.) bleiben bis zur Verabschiedung unverändert in Kraft.
🗓️
Zeitplan
Kabinettsbeschluss verzögert (Stand 14.07.2026)
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Gesetz
PNOG – Pflegeneuordnungsgesetz
💸
Finanzlücke
22,5 Mrd. € Defizit erwartet (2027/28)
PNOG-Referentenentwurf (5. Juni 2026): Das ist neu
Das Pflegegeld soll in ein 'Entlastungsbudget' umbenannt werden. Geplante Beträge: PG2: 386 €, PG3: 638 €, PG4: 889 €, PG5: 1.079 €/Monat. Noch kein Gesetz.
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Sachleistung → Sachleistungsbudget
Die Pflegesachleistung wird zum 'Sachleistungsbudget'. Geplante Beträge: PG2: 889 €, PG3: 1.590 €, PG4: 2.089 €, PG5: 2.529 €/Monat. Noch kein Gesetz.
🆘
Neu: Überbrückungsbudget
Neues Notfall-Budget für akute Ausfälle der Hauptpflegeperson: bis 1.855 €/Jahr (PG2+3) oder 2.285 €/Jahr (PG4+5) — für Kurzzeitpflege oder ambulante Notdienste.
⚠️
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag entfällt
Der bisherige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) soll für PG1 wegfallen. Geplanter Ersatz: neue 'Pflegebegleitung'. Bis zur Verabschiedung gilt der aktuelle Betrag.
📦
Pflegehilfsmittel-Pauschale wird umstrukturiert
Die 42 €/Monat-Pauschale soll keine eigenständige Leistung mehr sein, sondern ins Entlastungsbudget einfließen. Für PG1 würde sie damit wegfallen. Noch kein Gesetz.
📅
Inkrafttreten: frühestens 2027
Als nächste Schritte folgen Verbändeanhörungen und Bundestagsabstimmung. Frühestens Anfang 2027. Einzelne Finanzierungsregeln erst 2028.
⚠️ Alle Beträge und Änderungen basieren auf dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 — noch kein verabschiedetes Gesetz. Bis zur Verabschiedung gelten die aktuellen SGB XI-Regeln.
Aktueller Stand (Juli 2026): Kabinettsbeschluss verzögert sich, scharfe Kritik
Der PNOG-Entwurf sollte ursprünglich noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nach Stand Mitte Juli 2026 ist dieser Beschluss noch nicht erfolgt — ein neuer Termin steht nicht fest. Grund ist unter anderem massive Kritik, auch aus den Reihen der Regierungskoalition selbst:
▸SPD: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nennt den Entwurf ein „Belastungspaket” statt einer echten Reform.
▸CSU: Der bayerische Fraktionschef Klaus Holetschek warnt vor einem „Verschiebebahnhof in Richtung Sozialhilfe”, weil spätere Zuschüsse Mehrkosten auf Kommunen und Pflegebedürftige abwälzen könnten.
▸Kommunen: Der Deutsche Städtetag und mehrere Landesregierungen befürchten deutlich mehr Sozialhilfe-Fälle und Mehrkosten in Millionenhöhe für Kommunen, sollten Pflegebedürftige durch höhere Eigenanteile in die Sozialhilfe abrutschen.
▸Wissenschaft: Gesundheitsökonom Heinz Rothgang kritisiert im tagesschau-Interview vor allem die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als „Schlag ins Gesicht” und plädiert stattdessen für eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.
Diese Kritik betrifft die politische Bewertung des Entwurfs — an den oben beschriebenen geplanten Inhalten (Budgets, Heimzuschuss-Streckung, Rentenkürzung) hat sich dadurch bislang nichts geändert. Bis zu einem Kabinettsbeschluss und einer Bundestagsabstimmung bleibt alles weiterhin Planung.
Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025. Die nächste planmäßige Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen.
Pflegegrad
Pflegegeld / Monat
Änderung 2026
Pflegegrad 1
– (kein Pflegegeld)
–
Pflegegrad 2
347 €
keine
Pflegegrad 3
599 €
keine
Pflegegrad 4
800 €
keine
Pflegegrad 5
990 €
keine
Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): weiterhin 131 €/Monat (§ 45b SGB XI).
Derzeit steigt der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil nach 12, 24, 36 und 48 Monaten stufenweise. Laut Reformplänen sollen diese Stufen künftig erst nach jeweils 18 Monaten greifen – nicht mehr nach 12.
Aufenthaltsdauer
Zuschuss bisher
Zuschuss geplant
Bis 12 Monate
15 %
–
Ab 12 / 18 Monate
30 %
15 % (erst ab Monat 18)
Ab 24 / 36 Monate
50 %
30 % (erst ab Monat 36)
Ab 36 / 54 Monate
75 %
50 % (erst ab Monat 54)
Kritik der Sozialverbände: Der SoVD und weitere Verbände warnen, dass die Streckung der Zuschüsse besonders für Heimbewohner mit mittlerer Verweildauer zu einer deutlichen Mehrbelastung führt und das Armutsrisiko im Alter erhöht.
Aktueller Hintergrund:Der Eigenanteil im Pflegeheim ist laut einer vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 bundesweit auf durchschnittlich 3.364 €/Monat gestiegen (+119 € seit Jahresbeginn, +256 € gegenüber Juli 2025) — vdek-Vorstandschefin Ulrike Elsner fordert deshalb eine Begrenzung des Kostenanstiegs durch die Reform. Laut Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums würde die geplante Streckung der Zuschüsse dem Bund im kommenden Jahr rund 2,6 Milliarden € einsparen (Quelle: tagesschau.de, 14.07.2026).
Angelehnt an das Elterngeld soll das Familienpflegegeld pflegenden Angehörigen erlauben, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu reduzieren, ohne den Lebensunterhalt zu riskieren.
💶
Höhe
65 % des letzten Nettoeinkommens
📉
Mindestbetrag
300 € / Monat
📈
Höchstbetrag
1.800 € / Monat
Geplanter Start: frühestens Mitte 2026 – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Angehörige müssen die Erwerbstätigkeit nachweislich für die Pflege reduzieren.
Pflegegrad-Kriterien: Verschärfung geplant, aber umstritten
Besonders umstritten: Die Schwellenwerte für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden. Wer heute Pflegegrad 1 oder 2 hat, müsste künftig stärker eingeschränkt sein, um denselben Grad zu erhalten.
▸Pflegegrad 1 bleibt bestehen, aber Leistungen wie Haushaltshilfe werden nicht mehr automatisch gewährt – sie müssen individuell begründet werden.
▸Ziel laut Ministerium: finanzielle Entlastung der Pflegeversicherung, da die Zahl der Pflegebedürftigen seit 2017 stark gestiegen ist.
▸Endgültig beschlossen ist die Verschärfung Stand Mai 2026 noch nicht. Verbände fordern eine Überarbeitung dieser Pläne.
Der PNOG-Referentenentwurf sieht vor, die von der Pflegekasse gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 % zu kürzen. Das betrifft Personen, die Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens 10 Stunden wöchentlich (verteilt auf mindestens 2 Tage) häuslich pflegen.
Sozialverbände warnen: Besonders Frauen sind betroffen, da sie den überwiegenden Teil der häuslichen Pflege leisten. Die Kürzung erhöhe laut Verbandsexperten das Risiko von Altersarmut für pflegende Angehörige erheblich. Der SoVD und der VdK fordern eine Rücknahme dieser Maßnahme.
Bis zur Verabschiedung des PNOG gelten die aktuellen Rentenversicherungsregelungen für pflegende Angehörige unverändert.
Was bleibt, was ändert sich – Schnellübersicht
✅ Bleibt bestehen
5 Pflegegrade (Systematik unverändert)
Pflegegeld-Beträge (bis zur Verabschiedung des PNOG)
Entlastungsbetrag 131 €/Monat (PG2–5, bis PNOG gilt)
Heimzuschüsse: Stufenweise Streckung um je 6 Monate
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige: −30 % geplant
Pflegehilfsmittel 42 € ins Entlastungsbudget integriert
100.000-€-Grenze beim Elternunterhalt: Absenkung/Streichung diskutiert (separates Vorhaben, noch offen)
Häufige Fragen zur Pflegereform 2026
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?▼
Nein. Das Pflegegeld bleibt 2026 auf dem Stand von 2025. Die letzte Erhöhung war zum 1. Januar 2025 (+4,5 %). Der PNOG-Referentenentwurf (5. Juni 2026) plant zudem, das Pflegegeld in ein neues 'Entlastungsbudget' umzubenennen und die Beträge neu zu staffeln (PG2: 386 €, PG3: 638 €, PG4: 889 €, PG5: 1.079 €). Das ist aber noch kein Gesetz — bis zur Verabschiedung gelten die aktuellen Beträge: PG2: 347 €, PG3: 599 €, PG4: 800 €, PG5: 990 € pro Monat.
Was ist das Familienpflegegeld und wer bekommt es?▼
Das Familienpflegegeld ist eine neue Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, ähnlich dem Elterngeld. Geplant sind 65 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Das Familienpflegegeld ist im PNOG-Referentenentwurf vom Juni 2026 nicht enthalten — es ist weiterhin als separate Maßnahme in Planung, ohne festen Starttermin.
Was bedeutet die Streckung der Heimzuschüsse?▼
Bislang stieg der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil nach 12, 24, 36 und 48 Monaten (auf 15 %, 30 %, 50 %, 75 %). Der PNOG-Referentenentwurf (Juni 2026) sieht vor: 15 % bis 18 Monate, 30 % ab Monat 18, 50 % ab Monat 36, 75 % ab Monat 54 — jeweils sechs Monate später als bisher. Für bestehende Heimplätze soll Besitzstandsschutz gelten.
Werden die Pflegegrad-Kriterien 2026 verschärft?▼
Das ist einer der umstrittensten Punkte. Der PNOG-Entwurf sieht eine Überarbeitung der Begutachtungsschwellen vor, insbesondere für niedrige Pflegegrade. Endgültig beschlossen ist das zum Stand Juni 2026 noch nicht — der Bundestag muss dem Gesetz erst zustimmen.
Wann tritt die Pflegereform in Kraft?▼
Am 5. Juni 2026 wurde der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) veröffentlicht. Ursprünglich sollte das Bundeskabinett den Entwurf noch vor der Sommerpause beschließen — nach Stand Mitte Juli 2026 ist das jedoch nicht erfolgt, ein neuer Termin steht nicht fest. Grund sind unter anderem heftige Kritik aus SPD, CSU, Kommunen und Sozialverbänden. Als nächste Schritte folgen weiterhin Kabinettsbeschluss, Verbändeanhörungen und Bundestagsabstimmung. Mit einem Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 gerechnet, einzelne Finanzierungsregeln erst 2028. Bis dahin gelten die aktuellen SGB-XI-Regeln unverändert.
Soll die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt abgeschafft werden?▼
Das wird im Rahmen der Pflegereform diskutiert, ist aber (Stand Juli 2026) nicht Teil des PNOG-Referentenentwurfs selbst, sondern eine separat erwogene Maßnahme des Bundesgesundheitsministeriums. Aktuell gilt weiterhin: Kinder müssen erst ab einem eigenen Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII) Elternunterhalt zahlen. Eine Absenkung oder Streichung dieser Grenze ist nicht beschlossen, es gibt keinen Zeitplan. Details zur aktuellen Rechtslage finden Sie auf unserer Seite zur 100.000-Euro-Grenze.
Was ändert sich für Pflegegrad 1 durch das PNOG?▼
Pflegegrad 1 bleibt als Einstufung erhalten. Laut PNOG-Referentenentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für Pflegegrad 1 jedoch entfallen. Stattdessen ist eine neue 'Pflegebegleitung' geplant. Das 42 €/Monat-Budget für Pflegehilfsmittel soll außerdem nicht mehr eigenständig sein, sondern im neuen Entlastungsbudget aufgehen — für PG1 würde es damit wegfallen. Bis zur Verabschiedung gelten die aktuellen Regeln unverändert.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?▼
Nein. Diese Seite fasst den Referentenentwurf PNOG zusammen (Stand: 5. Juni 2026). Bis zur Verabschiedung können sich Inhalte noch erheblich ändern. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).
Die Reform sieht 2026 keine echte Entlastung beim Eigenanteil vor – im Gegenteil: durch die Streckung der Heimzuschüsse wächst die Pflegelücke in den ersten Jahren weiter. Wer früh privat vorsorgt, sichert sich heute günstigere Beiträge:
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Diese Seite basiert auf den nachfolgend verlinkten öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Juni 2026). Alle Angaben sind unverbindlich – bis zur Verabschiedung des PNOG können sich Inhalte noch ändern.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.06.2026. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).
Stand: 13.08.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.