Aktualisiert · PNOG-Referentenentwurf 05. Juni 2026

Pflegereform 2026

PNOG-Referentenentwurf: alle geplanten Änderungen

Am 5. Juni 2026 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Neue Budgets statt Pflegegeld, Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 geplant gestrichen, Heimzuschüsse gestreckt — wir erklären, was geplant ist und was noch gilt.

⚠️ Der PNOG ist ein Referentenentwurf, noch kein Gesetz. Alle aktuell geltenden Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag etc.) bleiben bis zur Verabschiedung unverändert in Kraft.

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Zeitplan

Referentenentwurf: 05. Juni 2026

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Gesetz

PNOG – Pflegeneuordnungsgesetz

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Finanzlücke

22,5 Mrd. € Defizit erwartet (2027/28)

PNOG-Referentenentwurf (5. Juni 2026): Das ist neu

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, PNOG · pflege-ratgeber.org

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Pflegegeld → Entlastungsbudget

Das Pflegegeld soll in ein 'Entlastungsbudget' umbenannt werden. Geplante Beträge: PG2: 386 €, PG3: 638 €, PG4: 889 €, PG5: 1.079 €/Monat. Noch kein Gesetz.

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Sachleistung → Sachleistungsbudget

Die Pflegesachleistung wird zum 'Sachleistungsbudget'. Geplante Beträge: PG2: 889 €, PG3: 1.590 €, PG4: 2.089 €, PG5: 2.529 €/Monat. Noch kein Gesetz.

🆘

Neu: Überbrückungsbudget

Neues Notfall-Budget für akute Ausfälle der Hauptpflegeperson: bis 1.855 €/Jahr (PG2+3) oder 2.285 €/Jahr (PG4+5) — für Kurzzeitpflege oder ambulante Notdienste.

⚠️

Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag entfällt

Der bisherige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) soll für PG1 wegfallen. Geplanter Ersatz: neue 'Pflegebegleitung'. Bis zur Verabschiedung gilt der aktuelle Betrag.

📦

Pflegehilfsmittel-Pauschale wird umstrukturiert

Die 42 €/Monat-Pauschale soll keine eigenständige Leistung mehr sein, sondern ins Entlastungsbudget einfließen. Für PG1 würde sie damit wegfallen. Noch kein Gesetz.

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Inkrafttreten: frühestens 2027

Als nächste Schritte folgen Verbändeanhörungen und Bundestagsabstimmung. Frühestens Anfang 2027. Einzelne Finanzierungsregeln erst 2028.

⚠️ Alle Beträge und Änderungen basieren auf dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 — noch kein verabschiedetes Gesetz. Bis zur Verabschiedung gelten die aktuellen SGB XI-Regeln.

Pflegegeld 2026: Keine Erhöhung

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026

Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025. Die nächste planmäßige Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen.

PflegegradPflegegeld / MonatÄnderung 2026
Pflegegrad 1– (kein Pflegegeld)
Pflegegrad 2347 €keine
Pflegegrad 3599 €keine
Pflegegrad 4800 €keine
Pflegegrad 5990 €keine

Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): weiterhin 131 €/Monat (§ 45b SGB XI).

→ Pflegegeld-Rechner: Ihr persönlicher Anspruch

Eigenanteil im Pflegeheim: Umstrittene Zuschuss-Streckung

Quellen: Pflegehelden · SoVD

Derzeit steigt der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil nach 12, 24, 36 und 48 Monaten stufenweise. Laut Reformplänen sollen diese Stufen künftig erst nach jeweils 18 Monaten greifen – nicht mehr nach 12.

AufenthaltsdauerZuschuss bisherZuschuss geplant
Bis 12 Monate15 %
Ab 12 / 18 Monate30 %15 % (erst ab Monat 18)
Ab 24 / 36 Monate50 %30 % (erst ab Monat 36)
Ab 36 / 54 Monate75 %50 % (erst ab Monat 54)
Kritik der Sozialverbände: Der SoVD und weitere Verbände warnen, dass die Streckung der Zuschüsse besonders für Heimbewohner mit mittlerer Verweildauer zu einer deutlichen Mehrbelastung führt und das Armutsrisiko im Alter erhöht.

→ Pflegeheim-Kostenrechner: Eigenanteil heute berechnen

Familienpflegegeld (neu): Lohnersatz für pflegende Angehörige

Quellen: buerger-geld.org · pflege.de

Angelehnt an das Elterngeld soll das Familienpflegegeld pflegenden Angehörigen erlauben, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu reduzieren, ohne den Lebensunterhalt zu riskieren.

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Höhe

65 % des letzten Nettoeinkommens

📉

Mindestbetrag

300 € / Monat

📈

Höchstbetrag

1.800 € / Monat

Geplanter Start: frühestens Mitte 2026 – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Angehörige müssen die Erwerbstätigkeit nachweislich für die Pflege reduzieren.

Pflegegrad-Kriterien: Verschärfung geplant, aber umstritten

Quellen: Pflegewächter · ad-hoc-news

Besonders umstritten: Die Schwellenwerte für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden. Wer heute Pflegegrad 1 oder 2 hat, müsste künftig stärker eingeschränkt sein, um denselben Grad zu erhalten.

→ Pflegegrad-Einschätzung: Welcher Pflegegrad passt zu mir?

Rentenkürzung für pflegende Angehörige: −30 % geplant

Quelle: pflege-ratgeber.org, PNOG-Analyse

Der PNOG-Referentenentwurf sieht vor, die von der Pflegekasse gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 % zu kürzen. Das betrifft Personen, die Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens 10 Stunden wöchentlich (verteilt auf mindestens 2 Tage) häuslich pflegen.

Sozialverbände warnen: Besonders Frauen sind betroffen, da sie den überwiegenden Teil der häuslichen Pflege leisten. Die Kürzung erhöhe laut Verbandsexperten das Risiko von Altersarmut für pflegende Angehörige erheblich. Der SoVD und der VdK fordern eine Rücknahme dieser Maßnahme.

Bis zur Verabschiedung des PNOG gelten die aktuellen Rentenversicherungsregelungen für pflegende Angehörige unverändert.

Was bleibt, was ändert sich – Schnellübersicht

✅ Bleibt bestehen

  • 5 Pflegegrade (Systematik unverändert)
  • Pflegegeld-Beträge (bis zur Verabschiedung des PNOG)
  • Entlastungsbetrag 131 €/Monat (PG2–5, bis PNOG gilt)
  • Kombinierte Kurzzeitpflege-/Verhinderungspflege-Jahresbudget: 3.539 €
  • Pflegekassen als Träger (Teilkostendeckung)

🔄 Geplante Änderungen

  • Pflegegeld → „Entlastungsbudget” (PNOG-Entwurf, PG2: 386 €)
  • Sachleistung → „Sachleistungsbudget” (PNOG-Entwurf)
  • Neues Überbrückungsbudget bei Pflegeausfall
  • Entlastungsbetrag für PG1 geplant gestrichen → Pflegebegleitung
  • Sozialraumbudget: 175 €/Monat statt Entlastungsbetrag (PG2–5)
  • Heimzuschüsse: Stufenweise Streckung um je 6 Monate
  • Rentenbeiträge für pflegende Angehörige: −30 % geplant
  • Pflegehilfsmittel 42 € ins Entlastungsbudget integriert

Häufige Fragen zur Pflegereform 2026

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Das Pflegegeld bleibt 2026 auf dem Stand von 2025. Die letzte Erhöhung war zum 1. Januar 2025 (+4,5 %). Der PNOG-Referentenentwurf (5. Juni 2026) plant zudem, das Pflegegeld in ein neues 'Entlastungsbudget' umzubenennen und die Beträge neu zu staffeln (PG2: 386 €, PG3: 638 €, PG4: 889 €, PG5: 1.079 €). Das ist aber noch kein Gesetz — bis zur Verabschiedung gelten die aktuellen Beträge: PG2: 347 €, PG3: 599 €, PG4: 800 €, PG5: 990 € pro Monat.
Was ist das Familienpflegegeld und wer bekommt es?
Das Familienpflegegeld ist eine neue Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, ähnlich dem Elterngeld. Geplant sind 65 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Das Familienpflegegeld ist im PNOG-Referentenentwurf vom Juni 2026 nicht enthalten — es ist weiterhin als separate Maßnahme in Planung, ohne festen Starttermin.
Was bedeutet die Streckung der Heimzuschüsse?
Bislang stieg der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil nach 12, 24, 36 und 48 Monaten (auf 15 %, 30 %, 50 %, 75 %). Der PNOG-Referentenentwurf (Juni 2026) sieht vor: 15 % bis 18 Monate, 30 % ab Monat 18, 50 % ab Monat 36, 75 % ab Monat 54 — jeweils sechs Monate später als bisher. Für bestehende Heimplätze soll Besitzstandsschutz gelten.
Werden die Pflegegrad-Kriterien 2026 verschärft?
Das ist einer der umstrittensten Punkte. Der PNOG-Entwurf sieht eine Überarbeitung der Begutachtungsschwellen vor, insbesondere für niedrige Pflegegrade. Endgültig beschlossen ist das zum Stand Juni 2026 noch nicht — der Bundestag muss dem Gesetz erst zustimmen.
Wann tritt die Pflegereform in Kraft?
Am 5. Juni 2026 wurde der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) veröffentlicht. Das ist die erste ausformulierte Fassung aus dem Bundesgesundheitsministerium — kein verabschiedetes Gesetz. Als nächste Schritte folgen Verbändeanhörungen, Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung. Mit einem Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 gerechnet, einzelne Finanzierungsregeln erst 2028.
Was ändert sich für Pflegegrad 1 durch das PNOG?
Pflegegrad 1 bleibt als Einstufung erhalten. Laut PNOG-Referentenentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für Pflegegrad 1 jedoch entfallen. Stattdessen ist eine neue 'Pflegebegleitung' geplant. Das 42 €/Monat-Budget für Pflegehilfsmittel soll außerdem nicht mehr eigenständig sein, sondern im neuen Entlastungsbudget aufgehen — für PG1 würde es damit wegfallen. Bis zur Verabschiedung gelten die aktuellen Regeln unverändert.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Diese Seite fasst den Referentenentwurf PNOG zusammen (Stand: 5. Juni 2026). Bis zur Verabschiedung können sich Inhalte noch erheblich ändern. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).

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Quellen & Nachweise

Diese Seite basiert auf den nachfolgend verlinkten öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Juni 2026). Alle Angaben sind unverbindlich – bis zur Verabschiedung des PNOG können sich Inhalte noch ändern.

  1. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
  2. pflege-ratgeber.org: PNOG-Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 erklärt
  3. pflegeabc.de: Pflegereform 2026 – Wichtige Änderungen auf einen Blick
  4. Ärzteblatt: „Pflegereform soll möglichst Ende 2026 in Kraft treten"
  5. Ärzteblatt: „Pflegereform verzögert sich offenbar bis Ende Mai"
  6. Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 (PDF)
  7. Pflegehelden: Pflegeversicherung 2026 – Änderungen im Überblick
  8. pflege-deutschland.de: Pflegegeld 2026 – aktuelle Beträge
  9. SoVD: Pflegereform 2026 – Warnung vor sozialen Hürden
  10. Pflegewächter: Pflegegrad-Kriterien werden verschärft
  11. buerger-geld.org: Familienpflegegeld 2026
  12. pflege.de: Pflege im Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU + SPD)

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.06.2026. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).

Stand: 20.06.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.