Aktuell · Stand Mai 2026

Pflegereform 2026

Alle geplanten Änderungen im Überblick

Der Gesetzentwurf BEEP steht kurz vor dem Kabinettsbeschluss. Was kommt auf Pflegebedürftige und Angehörige zu? Wir fassen zusammen, was beschlossen, geplant und noch umstritten ist.

⚠️ Die Reform ist noch nicht verabschiedet. Alle Angaben beziehen sich auf den aktuellen Planungsstand (Mai 2026) und können sich bis zur endgültigen Beschlussfassung noch ändern.

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Zeitplan

Kabinettsbeschluss: Ende Mai 2026 (verschoben)

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Gesetz

BEEP – Befugniserweiterung & Entbürokratisierung

💸

Finanzlücke

22,5 Mrd. € Defizit erwartet (2027/28)

Pflegegeld 2026: Keine Erhöhung

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026

Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025. Die nächste planmäßige Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen.

PflegegradPflegegeld / MonatÄnderung 2026
Pflegegrad 1– (kein Pflegegeld)
Pflegegrad 2347 €keine
Pflegegrad 3599 €keine
Pflegegrad 4800 €keine
Pflegegrad 5990 €keine

Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): weiterhin 131 €/Monat (§ 45b SGB XI).

→ Pflegegeld-Rechner: Ihr persönlicher Anspruch

Eigenanteil im Pflegeheim: Umstrittene Zuschuss-Streckung

Quellen: Pflegehelden · SoVD

Derzeit steigt der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil nach 12, 24, 36 und 48 Monaten stufenweise. Laut Reformplänen sollen diese Stufen künftig erst nach jeweils 18 Monaten greifen – nicht mehr nach 12.

AufenthaltsdauerZuschuss bisherZuschuss geplant
Bis 12 Monate15 %
Ab 12 / 18 Monate30 %15 % (erst ab Monat 18)
Ab 24 / 36 Monate50 %30 % (erst ab Monat 36)
Ab 36 / 54 Monate75 %50 % (erst ab Monat 54)
Kritik der Sozialverbände: Der SoVD und weitere Verbände warnen, dass die Streckung der Zuschüsse besonders für Heimbewohner mit mittlerer Verweildauer zu einer deutlichen Mehrbelastung führt und das Armutsrisiko im Alter erhöht.

→ Pflegeheim-Kostenrechner: Eigenanteil heute berechnen

Familienpflegegeld (neu): Lohnersatz für pflegende Angehörige

Quellen: buerger-geld.org · pflege.de

Angelehnt an das Elterngeld soll das Familienpflegegeld pflegenden Angehörigen erlauben, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu reduzieren, ohne den Lebensunterhalt zu riskieren.

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Höhe

65 % des letzten Nettoeinkommens

📉

Mindestbetrag

300 € / Monat

📈

Höchstbetrag

1.800 € / Monat

Geplanter Start: frühestens Mitte 2026 – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Angehörige müssen die Erwerbstätigkeit nachweislich für die Pflege reduzieren.

Pflegegrad-Kriterien: Verschärfung geplant, aber umstritten

Quellen: Pflegewächter · ad-hoc-news

Besonders umstritten: Die Schwellenwerte für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden. Wer heute Pflegegrad 1 oder 2 hat, müsste künftig stärker eingeschränkt sein, um denselben Grad zu erhalten.

→ Pflegegrad-Einschätzung: Welcher Pflegegrad passt zu mir?

Was bleibt, was ändert sich – Schnellübersicht

✅ Bleibt bestehen

  • 5 Pflegegrade (Systematik unverändert)
  • Pflegegeld-Beträge (wie 2025)
  • Entlastungsbetrag 131 €/Monat
  • Jahresbudget Kurzzeit-/Verhinderungspflege: 3.539 €
  • Pflegekassen als Träger (Teilkostendeckung)

🔄 Geplante Änderungen

  • Familienpflegegeld (neu, ab Mitte 2026)
  • Heimzuschüsse: Stufenweise Streckung
  • Pflegegrad-Schwellenwerte: Anhebung geplant
  • Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte (BEEP)
  • Bürokratieabbau bei Dokumentation
  • Digitale Pflegeanwendungen: erleichterter Zugang

Häufige Fragen zur Pflegereform 2026

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Das Pflegegeld bleibt 2026 auf dem Stand von 2025. Die letzte Erhöhung war zum 1. Januar 2025 (+4,5 %). Die nächste planmäßige Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen. Die aktuellen Beträge: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € pro Monat.
Was ist das Familienpflegegeld und wer bekommt es?
Das Familienpflegegeld ist eine neue Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, ähnlich dem Elterngeld. Geplant sind 65 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat, wenn Angehörige ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege ganz oder teilweise aussetzen. Es ist ab frühestens Mitte 2026 vorgesehen, sofern der Gesetzentwurf wie geplant verabschiedet wird.
Was bedeutet die Streckung der Heimzuschüsse?
Bislang stieg der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil im Pflegeheim nach 12, 24, 36 und 48 Monaten (auf 15 %, 30 %, 50 %, 75 %). Nach den Reformplänen sollen diese Stufen erst nach jeweils 18 Monaten erreicht werden. Das bedeutet: In den ersten Jahren zahlen Heimbewohner länger einen hohen Eigenanteil. Sozialverbände warnen vor einer Mehrbelastung für Betroffene.
Werden die Pflegegrad-Kriterien 2026 verschärft?
Das ist einer der umstrittensten Punkte der Reform. Im Gespräch ist eine Anhebung der Schwellenwerte, insbesondere für die Pflegegrade 1 bis 3. Das würde bedeuten, dass Betroffene künftig stärker eingeschränkt sein müssen, um einen Pflegegrad zuerkannt zu bekommen. Endgültig beschlossen ist das zum Stand Mai 2026 noch nicht.
Wann tritt die Pflegereform 2026 in Kraft?
Der Kabinettsbeschluss war ursprünglich für Mitte Mai 2026 geplant, verzögert sich aber auf voraussichtlich Ende Mai 2026. Das Gesetz (BEEP – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) soll anschließend vom Bundestag verabschiedet werden und möglichst noch Ende 2026 in Kraft treten. Einzelne Regelungen, z. B. das Familienpflegegeld, könnten gestaffelt eingeführt werden.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Diese Seite fasst den aktuellen Stand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zusammen (Stand: Mai 2026). Bis zur Verabschiedung können sich Inhalte noch ändern. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).

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Die Reform sieht 2026 keine echte Entlastung beim Eigenanteil vor – im Gegenteil: durch die Streckung der Heimzuschüsse wächst die Pflegelücke in den ersten Jahren weiter. Wer früh privat vorsorgt, sichert sich heute günstigere Beiträge:

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Quellen & Nachweise

Diese Seite basiert auf den nachfolgend verlinkten öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Mai 2026). Alle Angaben sind unverbindlich – bis zur Verabschiedung des Gesetzes können sich Inhalte noch ändern.

  1. Ärzteblatt: „Pflegereform soll möglichst Ende 2026 in Kraft treten"
  2. Ärzteblatt: „Pflegereform verzögert sich offenbar bis Ende Mai"
  3. Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 (PDF)
  4. Pflegehelden: Pflegeversicherung 2026 – Änderungen im Überblick
  5. pflege-deutschland.de: Pflegegeld 2026 – aktuelle Beträge
  6. SoVD: Pflegereform 2026 – Warnung vor sozialen Hürden
  7. Pflegewächter: Pflegegrad-Kriterien werden verschärft
  8. buerger-geld.org: Familienpflegegeld 2026
  9. pflege.de: Pflege im Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU + SPD)

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 22.05.2026. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen kostenlosen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI).

Stand: 22.05.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.