Kurzantwort: Wie beantrage ich Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse — telefonisch, schriftlich oder online. Die Kasse beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Pflegegrad 4 wird ab 70 bis unter 90 Punkten im Begutachtungsverfahren (NBA) vergeben. Der Anspruch beginnt bereits mit dem Monat der Antragstellung, nicht erst mit dem Bescheid.
Punktegrenze für Pflegegrad 4
Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen (Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheitsumgang, Alltagsleben) und errechnet daraus eine Gesamtpunktzahl. Pflegegrad 4 („schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“) gilt ab 70 bis unter 90 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Ab 90 Punkten wird stattdessen Pflegegrad 5 festgestellt.
Eine erste, unverbindliche Orientierung zu Ihrer voraussichtlichen Punktzahl gibt unsere Pflegegrad-Einschätzung →.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
- Formlos beantragen: Ein Anruf, Brief oder Online-Formular bei Ihrer Pflegekasse genügt. Viele Kassen (u. a. AOK, Barmer, DAK, Knappschaft) bieten inzwischen einen digitalen Antragsweg über ihr Kundenportal oder ihre App an.
- Datum notieren: Der Anspruch beginnt mit dem Monat der Antragstellung — notieren Sie sich Datum und Ansprechpartner für den Fall einer Nachfrage.
- Begutachtungstermin vorbereiten: Pflegetagebuch führen (1–2 Wochen), Arztberichte und Medikamentenpläne bereitlegen, Begleitperson organisieren.
- Bescheid abwarten: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
- Bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) — Details dazu in unserer Antragsanleitung mit Widerspruchs-Muster →.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 4 zu?
| Leistung | Betrag (monatlich) |
|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 800 € |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | 1.859 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € |
Beträge ab 01.01.2025. Pflegegeld und Sachleistung können anteilig als Kombinationsleistung kombiniert werden — beide gleichzeitig in voller Höhe sind nicht möglich.
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Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird ab 70 bis unter 90 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben — der Stufe „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Die Punktzahl ergibt sich aus der gewichteten Bewertung von 6 Modulen, u. a. Mobilität, Selbstversorgung und Kognition.
Wie beantrage ich Pflegegrad 4 bei AOK, Barmer, DAK oder Knappschaft?
Der Ablauf ist bei allen Kassen im Kern gleich: formlosen Antrag stellen (telefonisch, per Brief oder online im jeweiligen Kassen-Portal), dann Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst abwarten. Manche Kassen (z. B. AOK, Barmer) bieten inzwischen ein Online-Formular oder eine App-Funktion für die Antragstellung an — ein formloser Anruf reicht rechtlich aber ebenso aus, um den Anspruch ab dem Antragsmonat zu sichern.
Was bekommt man bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 stehen u. a. 800 € Pflegegeld monatlich (§ 37 SGB XI) oder 1.859 € Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) zur Verfügung, dazu 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) und ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beide Geld- und Sachleistungen lassen sich auch als Kombinationsleistung anteilig kombinieren.
Kann man direkt Pflegegrad 4 beantragen, ohne vorher niedriger eingestuft zu sein?
Ja. Der Medizinische Dienst bewertet bei jeder Erstbegutachtung den tatsächlichen Hilfebedarf unabhängig von einer Vorstufe. Wenn die Selbstständigkeit bereits beim Erstantrag stark eingeschränkt ist, kann direkt Pflegegrad 4 (oder auch 5) festgestellt werden — ein schrittweises „Hocharbeiten“ über niedrigere Pflegegrade ist nicht erforderlich.
Was tun, wenn nur Pflegegrad 3 statt 4 bewilligt wird?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Fordern Sie zunächst das MD-Gutachten an und prüfen Sie, ob die Punktbewertung in den einzelnen Modulen den tatsächlichen Alltag widerspiegelt — insbesondere bei Modul 4 (Selbstversorgung), das mit 40 % am stärksten gewichtet wird.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung auf Basis des SGB XI und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes im Auftrag Ihrer Pflegekasse.
Quellen
- Pflegegrade & Punktegrenzen: § 15 SGB XI.
- Bearbeitungsfrist: § 18 Abs. 3 SGB XI (25 Arbeitstage).
- Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Angaben ohne Gewähr.