Pflegebedürftiger selbst
In der Regel trägt der Pflegebedürftige die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen. Das gilt auch dann, wenn ein Angehöriger die Organisation übernimmt.
Pflegeheim · Nächste Schritte
Nach dem Einzug ins Pflegeheim steht oft die Wohnungsauflösung des Angehörigen an — unter Zeitdruck und mitten in einer ohnehin belastenden Situation. Wer zahlt, was es kostet und was zuerst zu tun ist.
In der Regel trägt der Pflegebedürftige die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen. Das gilt auch dann, wenn ein Angehöriger die Organisation übernimmt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) sieht keine Leistung für Haushaltsauflösung oder Entrümpelung vor — weder als Sachleistung noch als Erstattung.
Das Sozialamt kann einmalige Bedarfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) übernehmen — wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Ein vorab eingeholter Kostenvoranschlag ist in der Regel Pflicht.
Mehr Details zur Zahlungspflicht: Wer zahlt die Haushaltsauflösung im Pflegeheim? →
Die Preise variieren je nach Region, Zustand und Bestand. Angebote verglichen zu haben, kann mehrere Hundert Euro Unterschied ausmachen.
| Wohnungsgröße | Kosten von | Kosten bis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1-Zimmer-Wohnung (ca. 30–45 m²) | 400 € | 900 € | Typisch für Senioren-Einzimmer |
| 2-Zimmer-Wohnung (ca. 45–65 m²) | 700 € | 1.500 € | Häufigste Ausgangslage |
| 3-Zimmer-Wohnung (ca. 65–90 m²) | 1.200 € | 2.500 € | Je nach Bestand und Keller |
| Einfamilienhaus / Große Wohnung | 1.500 € | 4.000 € | Keller, Garage, Nebengebäude extra |
Richtwerte für Deutschland 2026. Gut erhaltene Möbel und Haushaltsgeräte können den Preis durch Wertanrechnung senken. Entsorgungskosten für Sondermüll (Farben, Chemikalien) können extra anfallen. Detaillierte Kostenübersicht →
Viele Fachbetriebe bieten an, gut erhaltene Möbel, Haushaltsgeräte und Dekorationsgegenstände in Zahlung zu nehmen. Der Wiederverkaufswert wird dann vom Preis abgezogen — das kann bei einem gut eingerichteten Haushalt 200 bis 800 € ausmachen.
Tipp: Wertgegenstände und Erinnerungsstücke vor der Besichtigung durch den Fachbetrieb entnehmen. Was erst einmal im Angebot als „Entrümpelung“ steht, lässt sich schwer nachträglich herausnehmen.
Papiere und Dokumente sichern
Vor der eigentlichen Auflösung alle wichtigen Unterlagen (Rentenbescheide, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Testamente, Vollmachten) aussortieren und in Sicherheit bringen. Einmal entsorgt, sind viele Dokumente kaum wiederzubeschaffen.
Wertgegenstände und Erinnerungsstücke aussortieren
Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände und Familienerbstücke vor der Entrümpelung entnehmen. Was für den Fachbetrieb Wertanrechnung sein könnte (gut erhaltene Möbel, Haushaltsgeräte), getrennt notieren.
Kündigung der Wohnung rechtzeitig einreichen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt drei Monate zum Monatsende (§ 573c BGB). Kündigung schriftlich (Brief, Einschreiben) bei der Vermieterseite einreichen. Solange die Wohnung nicht gekündigt oder übergeben ist, läuft die Miete weiter.
Kostenvoranschläge einholen
Mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben vergleichen. Beim Sozialamt gilt: Ein Kostenvoranschlag muss vorab eingereicht werden, wenn Hilfe zur Pflege beantragt wird. Gut erhaltene Möbel können den Preis senken.
Wohnung besenrein übergeben
Seriöse Fachbetriebe hinterlassen die Wohnung besenrein. Schönheitsreparaturen (Streichen) sind davon unabhängig — hier gelten die Regelungen im Mietvertrag.
Die Wohnungsauflösung trifft Angehörige oft zu einem Zeitpunkt, an dem gleichzeitig die Pflegeorganisation im Heim, das Ende eines selbständigen Lebens und manchmal das Abschiednehmen von einem vertrauten Zuhause zusammentreffen. Das ist eine reale emotionale Belastung — planen Sie bewusst Zeit für diesen Schritt ein, und delegieren Sie die körperliche Arbeit, wenn möglich, an Fachbetriebe.
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Was kostet ein Pflegeheimplatz insgesamt? Eigenanteil nach Bundesland.
Hilfe zur Pflege vom Sozialamt →
Wann übernimmt das Sozialamt Pflegekosten — und auch Einmalbedarfe?
Nein. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) sieht keine Leistung für Entrümpelung oder Haushaltsauflösung vor. Die Kosten trägt der Pflegebedürftige aus eigenem Vermögen.
Das Sozialamt kann im Rahmen der Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) auch einmalige Bedarfe wie eine Haushaltsauflösung übernehmen, wenn die pflegebedürftige Person bedürftig ist (kein ausreichendes Einkommen oder einzusetzendes Vermögen). Voraussetzung ist in der Regel ein vorab eingeholter Kostenvoranschlag. Details regeln die zuständigen Sozialämter unterschiedlich.
Eine typische 2-Zimmer-Wohnung wird von einem Fachbetrieb in einem Arbeitstag (6–8 Stunden) geräumt. Größere Objekte oder Häuser mit Keller und Garage können zwei bis drei Tage beanspruchen. Terminverfügbarkeit je nach Region und Saison beachten.
Gut erhaltene Möbel und Elektrogeräte werden vom Fachbetrieb oft übernommen und können den Preis senken (Wertanrechnung). Der Rest wird sortenrein entsorgt. Wertvolle Einzelstücke (Antiquitäten, Schmuck) sollten Sie vorher entnehmen oder schätzen lassen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverhältnisse beträgt drei Monate zum Monatsende (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss schriftlich beim Vermieter eingehen. Solange die Wohnung nicht übergeben ist, läuft die Miete fort.
Unter Umständen ja. Wenn ein Angehöriger die Kosten trägt, können Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sein. Eine individuelle steuerliche Beratung klärt den konkreten Fall.
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Stand: 02.11.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.