Pflegegrad 5 beantragen: Voraussetzungen & Ablauf

Wann ein Antrag sinnvoll ist, welche Punktegrenze gilt und wie der Ablauf bei Ihrer Pflegekasse funktioniert.

Kurzantwort: Wann kann man Pflegegrad 5 beantragen?

Pflegegrad 5 kann jederzeit formlos bei der Pflegekasse beantragt werden — auch als Erstantrag, ohne vorherigen niedrigeren Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn im Begutachtungsverfahren (NBA) mindestens 90 Punkte erreicht werden oder eine besondere Bedarfskonstellation mit außergewöhnlich hohem Versorgungsaufwand vorliegt (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Voraussetzungen: Punkte und besondere Bedarfskonstellation

Pflegegrad 5 setzt eine Gesamtpunktzahl von mindestens 90 Punktenim NBA voraus — die höchste der fünf Stufen. Daneben kann Pflegegrad 5 auch unabhängig von der reinen Punktzahl festgestellt werden, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt (z. B. ausgeprägte Immobilität mit gleichzeitig aufwendigem therapeutischem oder pflegerischem Bedarf).

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Antrag stellen: Schritt für Schritt

  1. Formlos beantragen: Telefonisch, per Brief oder online bei der Pflegekasse — auch Angehörige können den Antrag im Auftrag stellen.
  2. Begutachtung vorbereiten: Bei Pflegegrad 5 findet die Begutachtung meist als Hausbesuch statt. Halten Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und ggf. Krankenhausentlassberichte bereit.
  3. Bescheid abwarten: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI); bei Krankenhausaufenthalt oder Hospizversorgung verkürzt sich die Frist.
  4. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) — Details in unserer Antragsanleitung mit Widerspruchs-Muster →.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 5 zu?

LeistungBetrag (monatlich)
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)990 €
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €

Beträge ab 01.01.2025. Bei vollstationärer Unterbringung kommt die höchste Kassenleistung nach § 43 SGB XI hinzu.

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Wann kann man Pflegegrad 5 beantragen?

Pflegegrad 5 kann jederzeit beantragt werden, wenn die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt — etwa bei ausgeprägter Bettlägerigkeit, vollständiger Ausfall der Kommunikationsfähigkeit oder komplexem medizinisch-pflegerischem Versorgungsbedarf. Ein bestehender niedrigerer Pflegegrad ist keine Voraussetzung — auch ein Erstantrag kann direkt zu Pflegegrad 5 führen.

Ab wie vielen Punkten gilt Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 wird ab 90 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben (§ 15 Abs. 3 SGB XI) — der höchsten Stufe. Zusätzlich kann Pflegegrad 5 auch bei einer sogenannten besonderen Bedarfskonstellation festgestellt werden, unabhängig von der reinen Punktzahl, wenn ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf vorliegt.

Wie läuft der Antrag auf Pflegegrad 5 ab?

Wie bei jedem Pflegegrad: formloser Antrag bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online), anschließend Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — bei Pflegegrad 5 häufig als Hausbesuch, da eine Mitwirkung in einer Praxis oder Dienststelle meist nicht möglich ist. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI), bei Krankenhausaufenthalt oder Hospiz gelten verkürzte Fristen.

Was bekommt man bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 stehen u. a. 990 € Pflegegeld monatlich (§ 37 SGB XI) oder 2.299 € Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) zur Verfügung, dazu 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) sowie ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse zusätzlich die höchste Kassenleistung nach § 43 SGB XI.

Was tun, wenn statt Pflegegrad 5 nur Pflegegrad 4 bewilligt wird?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Fordern Sie das MD-Gutachten an und prüfen Sie insbesondere Modul 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewichtung) und Modul 1 (Mobilität) — hier entscheidet sich häufig die Grenze zwischen Pflegegrad 4 und 5.

Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung auf Basis des SGB XI und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes im Auftrag Ihrer Pflegekasse.

Quellen

Stand: 22.09.2026 · Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Daten (SGB XI) und ersetzen keine individuelle Beratung.