Kurzantwort: Was steht Ihnen bei Pflegegrad 5 zu?
Personen mit Pflegegrad 5 erhalten monatlich 990 € Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder 2.299 € Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) zu. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025).
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird nur vergeben, wenn eine NBA-Gesamtpunktzahl von 90 oder mehr und ein besonderer Versorgungsbedarf vorliegt. Die Leistungen liegen über denen von Pflegegrad 4 (800 €/1.859 €). Bei Pflegegeld-Bezug sind Beratungseinsätze vierteljährlich verpflichtend — ebenso wie bei Pflegegrad 4.
Beträge gemäß SGB XI, Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle (§ 7a SGB XI).
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt alle Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 — mit monatlichen und jährlichen Beträgen sowie den Rechtsgrundlagen. Pflegegrad 5 markiert den höchsten Versorgungsbedarf: Die Sachleistung von 2.299 €/Monat ermöglicht eine sehr intensive ambulante Betreuung, und die Kassenleistung bei stationärer Pflege (2.096 €/Monat) ist die höchste aller Pflegegrade.
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 €/Monat | § 37 SGB XI | Häusliche Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistung | 2.299 €/Monat | § 36 SGB XI | Ambulanter Pflegedienst |
| Tages-/Nachtpflege | 2.085 €/Monat | § 41 SGB XI | Zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr | § 42a SGB XI | Gemeinsamer Jahresbetrag, flexibel einsetzbar |
| Stationäre Pflege | 2.096 €/Monat | § 43 SGB XI | Höchste Kassenleistung, zzgl. Leistungszuschlag |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | § 45b SGB XI | Zweckgebunden, alle Pflegegrade |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat | § 40 SGB XI | Zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion etc.) |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € | § 40 Abs. 4 SGB XI | Je Maßnahme, erneut bei Verschlechterung |
| Hausnotruf | 25,50 €/Monat | § 78 Abs. 1 SGB XI | Zuschuss für anerkanntes System |
Monatliche Beträge ab 01.01.2025, Jahresbetrag ab 01.07.2025. Quelle: SGB XI. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 bedeutet „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderem Versorgungsbedarf“. Das ist der einzige Pflegegrad mit einer Doppelbedingung: Für die Einstufung sind sowohl eine NBA-Gesamtpunktzahl von 90,0 oder mehr als auch ein besonderer Versorgungsbedarf erforderlich.
Besonderer Versorgungsbedarf liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person zusätzlich zu den sehr hohen Punktwerten auf dauerhafte Unterstützung bei lebenserhaltenden Maßnahmen angewiesen ist — zum Beispiel bei Beatmungspflicht, schwersten Kontrakturen oder einem Wachkoma. Ohne diese Zusatzbedingung bleibt die Einstufung bei Pflegegrad 4, auch wenn 90+ Punkte erreicht werden. Detaillierte Informationen zur Begutachtung finden Sie auf der Seite Pflegegrad-Einschätzung.
Im Vergleich der Pflegegrade: Pflegegrad 4 (70–89,9 Punkte) gewährt 800 € Pflegegeld bzw. 1.859 € Sachleistung. Pflegegrad 5 steigert diese Beträge auf 990 € bzw. 2.299 € — ein Plus von rund 24 % beim Pflegegeld und 24 % bei der Sachleistung. Pflegegrad 5 ist der höchste und letzte Pflegegrad im System.
In der Praxis haben Personen mit Pflegegrad 5 häufig schwere Demenz im Endstadium, vollständige Bettlägerigkeit, lebensnotwendige Sondenernährung oder maschinelle Beatmungsunterstützung. Die häusliche Pflege ist in diesen Fällen sehr anspruchsvoll und erfordert oft professionelle Unterstützung rund um die Uhr.
Hinweis zur alten Pflegestufe 3: Bis Ende 2016 galt das System der Pflegestufen (0–3). Seit dem 1. Januar 2017 wurden diese durch die fünf Pflegegrade ersetzt (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Die frühere Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurde in der Regel als Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft. Eine direkte 1:1 Zuordnung ist jedoch nicht möglich — maßgeblich ist stets die individuelle NBA-Begutachtung.
Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination?
Bei Pflegegrad 5 haben Sie grundsätzlich dieselbe Wahl wie in anderen Pflegegraden:
Pflegegeld
990 €/Monat
Sie erhalten das Pflegegeld, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Personen die Pflege übernehmen (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 5 ist der Pflegeaufwand so hoch, dass häusliche Pflege allein durch Laien kaum zu bewältigen ist — kombinieren Sie in diesem Fall mit Sachleistungen.
Sachleistung
2.299 €/Monat
Diesen Betrag rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab (§ 36 SGB XI). Bei Pflegegrad 5 reicht das Budget meist für sehr intensive, mehrtägliche Pflegeeinsätze pro Tag.
Kombination
§ 38 SGB XI
Beide Leistungsarten lassen sich anteilig kombinieren: Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistung (1.150 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes — also 495 €. Für die genaue Berechnung nutzen Sie den Kombinationsleistung-Rechner.
Die Wahl zwischen den Modellen können Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse jederzeit ändern. Eine Bindungsfrist gibt es nicht.
Weitere Leistungen: Tagespflege, Verhinderungspflege & Hilfsmittel
Tagespflege: Bei Pflegegrad 5 ist die Tagespflege ein unverzichtbares Entlastungsinstrument für pflegende Angehörige. Mit 2.085 € monatlich (§ 41 SGB XI) können pflegebedürftige Personen tagsüber professionell betreut werden. Diese Leistung wird neben Pflegegeld oder Sachleistungen gewährt, ohne darauf angerechnet zu werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Ab dem 01.07.2025 steht Ihnen ein flexibel einsetzbarer Gesamtbetrag von 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Sie können diesen Betrag vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder für eine beliebige Kombination beider Leistungen verwenden. Verhinderungspflege greift, wenn Ihre reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege ermöglicht die vorübergehende vollstationäre Unterbringung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Materialien übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich (§ 40 Abs. 1–3 SGB XI). Bei Pflegegrad 5 mit höchstem Pflegebedarf wird dieses Budget typischerweise vollständig ausgeschöpft.
Wohnraumanpassung: Für Umbaumaßnahmen wie Treppenlifte, Türverbreiterungen oder barrierefreie Bäder zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei mehreren Maßnahmen oder erneuter Verschlechterung kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.
Hausnotruf: Die Pflegekasse bezuschusst ein anerkanntes Hausnotrufsystem mit 25,50 € monatlich (§ 78 Abs. 1 SGB XI). Bei Pflegegrad 5 ist die Person in der Regel nicht in der Lage, selbst einen Notruf abzusetzen — sorgfältige Pflegeplanung ist unerlässlich.
Pflegeheim bei Pflegegrad 5: Kassenleistung & Eigenanteil
Bei vollstationärer Unterbringung übernimmt die Pflegekasse monatlich 2.096 € (§ 43 SGB XI) — das ist die höchste stationäre Kassenleistung aller Pflegegrade. Den verbleibenden Eigenanteil tragen Sie selbst — dieser setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Wichtig: Der EEE ist innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohner mit Pflegegrad 2–5 gleich hoch — er hängt nicht vom individuellen Pflegegrad ab (§ 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Das bedeutet: In derselben Einrichtung zahlen Pflegegrad-5-Bewohner denselben pflegerischen Eigenanteil wie Pflegegrad-2-Bewohner. Die höhere Kassenleistung bei Pflegegrad 5 kommt vollständig der Einrichtung zugute.
Mit längerer Aufenthaltsdauer sinkt der Eigenanteil durch den Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI): 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr. Nutzen Sie den Eigenanteil-Rechner für eine individuelle Berechnung nach Bundesland und Aufenthaltsdauer.
Beratungseinsätze: Ihre Pflichten bei Pflegegrad 5
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie bei Pflegegrad 5 verpflichtet, vierteljährlich einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Diese Häufigkeit gilt ebenso für Pflegegrad 4. Der Besuch dient der Überprüfung der häuslichen Pflegesituation und wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt.
Seit der jüngsten Gesetzesänderung kann auf Wunsch jeder zweite Beratungsbesuch auch per Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2027.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt vollständig Ihre Pflegekasse. Wichtig: Kommen Sie der Pflicht nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Planen Sie die vier Termine pro Jahr daher frühzeitig ein.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 990 € Pflegegeld monatlich (häusliche Pflege durch Angehörige, § 37 SGB XI) oder 2.299 € Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst, § 36 SGB XI). Zusätzlich stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) zu. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025). Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und gewährt die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung.
Was kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 5?
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 € (§ 43 SGB XI) direkt an das Pflegeheim — das ist die höchste stationäre Kassenleistung aller Pflegegrade. Den verbleibenden Eigenanteil — bestehend aus einrichtungseinheitlichem Eigenanteil (EEE), Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten — tragen Sie selbst. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Eigenanteil 2026 bei ca. 3.245 € im ersten Aufenthaltsjahr. Der EEE ist für alle Pflegegrade 2–5 innerhalb einer Einrichtung gleich hoch (§ 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Nutzen Sie den Eigenanteil-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Was bedeutet Pflegegrad 5 mit besonderem Versorgungsbedarf?
Pflegegrad 5 wird nur vergeben, wenn zwei Kriterien erfüllt sind: (1) die NBA-Gesamtpunktzahl liegt bei 90 oder mehr und (2) es besteht ein besonderer Versorgungsbedarf — also ein außerordentlich hoher Unterstützungsbedarf in allen oder fast allen Lebensbereichen, kombiniert mit spezifischen Beeinträchtigungen wie vollständiger Abhängigkeit in der Selbstversorgung, lebenserhaltenden Maßnahmen oder schwersten kognitiven Einschränkungen. Nur ein kleiner Teil der Pflegebedürftigen erfüllt diese doppelte Anforderung.
Wie oft muss man bei Pflegegrad 5 einen Beratungseinsatz nachweisen?
Wer bei Pflegegrad 5 Pflegegeld bezieht, muss wie bei Pflegegrad 4 vierteljährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten trägt die Pflegekasse vollständig. Auf Wunsch kann jeder zweite Besuch per Video stattfinden (befristet bis 31.03.2027). Kommen Sie der Nachweispflicht nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Sind die Angaben auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Basis der gesetzlichen Regelungen (SGB XI). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Berater (§ 7a SGB XI).
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Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen (SGB XI) und öffentlich zugänglichen Daten. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Pflege-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder qualifizierte Berater.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, SGB XI, vdek. Stand: April 2026.