Kurzantwort
Der Pflegegrad öffnet den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Pflegegeld. Der Grad der Behinderung (GdB) dient dem Ausgleich von Nachteilen in Steuer, Beruf, Rente und Mobilität. Wer das eine hat, bekommt das andere nicht automatisch. Für jeden Nachweis braucht es einen eigenen Antrag bei einer anderen Stelle.
Die beiden Verfahren im Vergleich
| Merkmal | Pflegegrad | Grad der Behinderung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 14, 15 SGB XI | §§ 2, 152 SGB IX |
| Wer entscheidet | Pflegekasse nach Begutachtung | Die nach Landesrecht zuständige Behörde |
| Was wird bewertet | Selbständigkeit und Fähigkeiten im Alltag | Beeinträchtigung der Teilhabe durch alle Gesundheitsstörungen |
| Abstufung | Pflegegrad 1 bis 5 | GdB 20 bis 100 in Zehnerstufen; schwerbehindert ab GdB 50 |
| Wozu | Leistungen der Pflegeversicherung | Nachteilsausgleiche in Steuer, Beruf, Rente und Mobilität |
| Nachweis | Bescheid der Pflegekasse | Bescheid; ab GdB 50 auf Antrag Ausweis |
Warum es keine Umrechnung gibt
Die Begutachtung für den Pflegegrad fragt, wie selbständig eine Person im Alltag ist. Der GdB bewertet nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, wie stark Gesundheitsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen. Dabei wird das Gesamtbild aller Beeinträchtigungen betrachtet.
Deshalb sind die Ergebnisse nicht aneinander gekoppelt. Eine berufstätige Person mit einer schweren chronischen Erkrankung kann zum Beispiel einen hohen GdB haben und trotzdem ohne Hilfe im Alltag zurechtkommen. Umgekehrt nennt weder § 152 SGB IX noch die Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung einen Pflegegrad als Maßstab für den GdB.
Wofür ein festgestellter GdB genutzt werden kann
Hier können Vorteile liegen, die die Pflegekasse nicht abdeckt. Welche davon infrage kommen, hängt von GdB, Merkzeichen und Lebenssituation ab.
Steuer
Ab einem GdB von 20 gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Der GdB muss dafür festgestellt sein; ein Schwerbehindertenausweis ist erst ab GdB 50 möglich.
Beruf
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Eine Kündigung braucht grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
Rente
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt unter anderem die Anerkennung bei Rentenbeginn und eine Wartezeit von 35 Jahren voraus (§ 236a SGB VI). Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab.
Mobilität
Mit bestimmten Merkzeichen sind die Beförderung im Nahverkehr und Vorteile bei der Kfz-Steuer möglich (§ 228 SGB IX, § 3a KraftStG).
Wann welcher Antrag naheliegt
- Hilfe im Alltag wird gebraucht: Die Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse voraus.
- Nachteilsausgleiche im Beruf, bei der Rente oder der Steuer sind das Ziel: Dafür ist die Feststellung des GdB der übliche Weg.
- Beides trifft zu: Die Verfahren laufen unabhängig voneinander. Es ist möglich, beide Anträge zu stellen.
Wie hoch die steuerlichen Beträge sind, zeigt der Rechner für Pflege- und Behinderten-Pauschbetrag. Zum Zusammenhang mit den Pflegegraden 3 bis 5 lesen Sie mehr unter Merkzeichen H und Pflegegrad.
Geplante Reform beachten
Der Kabinettsentwurf zum PNOG sieht für neue Pflegegrad-Einstufungen höhere Schwellen vor. Das ist noch kein geltendes Recht und betrifft nach dem Entwurf nicht unmittelbar den GdB. Den Stand finden Sie auf der Seite zur Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Welcher GdB entspricht welchem Pflegegrad?
Keiner fest. § 152 SGB IX und die Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung enthalten keine Umrechnung. Beide Verfahren bewerten etwas anderes. Eine Person kann deshalb einen hohen GdB ohne Pflegegrad haben oder einen Pflegegrad mit niedrigem oder ohne festgestellten GdB.
Bekomme ich mit einem Pflegegrad automatisch einen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Der Ausweis setzt einen eigenen Antrag und einen festgestellten GdB von mindestens 50 voraus (§ 152 Abs. 1 und 5, § 2 Abs. 2 SGB IX).
Bekomme ich mit einem GdB automatisch Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld setzt einen bei der Pflegekasse beantragten Pflegegrad ab 2 und die übrigen Voraussetzungen des § 37 SGB XI voraus. Ein GdB allein reicht dafür nicht.
Darf ich beide Anträge gleichzeitig stellen?
Ja, es sind getrennte Verfahren bei verschiedenen Stellen. Das Gesetz schreibt keine Reihenfolge vor. Ob sich ein Antrag im konkreten Fall lohnt, klären Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder eine Rechtsberatung.
Gilt ein Pflegegrad irgendwo als Nachweis für Hilflosigkeit?
Ja, im Steuerrecht: § 65 Abs. 2 EStDV stellt die Pflegegrade 4 und 5 beim Nachweis dem Merkzeichen H gleich. Das ersetzt aber nicht den Eintrag des Merkzeichens im Ausweis, den etwa die Kfz-Steuerbefreiung verlangt.
Quellen
- § 2 SGB IX: Schwerbehinderung ab GdB 50
- § 152 SGB IX: Feststellung und Ausweis
- § 15 SGB XI: Pflegegrade
- Anlage zu § 2 VersMedV: Versorgungsmedizinische Grundsätze
- § 33b EStG: Pauschbeträge
- § 65 EStDV: Nachweis von Behinderung und Pflegegrad
- § 208 SGB IX: Zusatzurlaub
- § 168 SGB IX: Zustimmung zur Kündigung
- § 236a SGB VI: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 228 SGB IX: Unentgeltliche Beförderung
- § 3a KraftStG: Vergünstigungen für Schwerbehinderte
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheiden die Pflegekasse, die Feststellungsbehörde und das Finanzamt. Kostenlose Pflegeberatung bieten Pflegekassen und Pflegestützpunkte (§ 7a SGB XI).